Frauenrecht in Spanien: Menstruation ist kein Urlaub
Was in Spanien an Gesetzgebung auf dem Weg gebracht wird, ist ein Gamechanger: Weibliche Gesundheit gehört mitten ins öffentliche Bewusstsein.
D rei bis fünf Krankentage pro Monat bei Menstruationsbeschwerden, kostenfreie Tampons und Binden in Bildungseinrichtungen und Gefängnissen, Schwangerschaftsabbrüche auch ab dem Alter von 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern und Mutterschutz ab der 39. Woche: All das sieht ein Gesetz vor, das das spanische Kabinett am Dienstag verabschiedet hat. Das Parlament muss noch zustimmen.
Aufmerksamkeit bekommen derzeit zumindest in der deutschen Öffentlichkeit vor allem die Krankentage, die auch in Spanien umstritten sind: Führt „Menstruationsurlaub“ dazu, dass Frauen schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben? Die eigene Gesundheit aufgrund dieser Befürchtung zu opfern ist die seit Langem von vielen praktizierte, aber denkbar schlechteste Lösung. Von „Urlaub“ zu sprechen ist schlicht Ignoranz: Es ist höchste Zeit, dass sich Frauen mit teils immensen Schmerzen offiziell nicht mehr zur Arbeit schleppen müssen.
Ein Gamechanger ist zudem, dass Spanien zusammendenkt, was zusammengehört: Menstruation, Verhütung, Abbrüche und Mutterschutz sind Teil der Gesundheit von Menschen, die schwanger werden können. Währenddessen sind im deutschen Diskurs sogenannte reproduktive Rechte noch längst nicht angekommen, geschweige denn umfassend gewährt.
Ihr Sinn ist es, den Alltag von Menschen, die Kinder bekommen können, angemessen zu gestalten: auf eine Art und Weise also, die es ermöglicht, eigenständig zu entscheiden, ob und wann und wie viele Kinder sie bekommen wollen oder eben nicht, Kinder unter sicheren Bedingungen aufzuziehen und bei alldem nicht Gefahr zu laufen, vermeidbare Schmerzen zu erleiden oder zu sterben, zum Beispiel aufgrund illegaler Abbrüche.
Was Spanien auf den Weg bringt, ist ein wichtiger Kontrapunkt zu den USA, wo Frauen gerade Gefahr laufen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch nach einem halben Jahrhundert zu verlieren. Nichts ist je endgültig gesichert. Umso mehr muss das Ziel sein, reproduktive Rechte – Menschenrechte – abzusichern. Spanien könnte dabei mit gutem Beispiel vorangehen.
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