Das bringt 2022: Höheres Porto, höherer Mindestlohn
Zum Jahreswechsel treten neue Gesetze in Kraft. Kunden können sich über mehr Verbraucherschutz freuen, Hartz-IV-Bezieher gehen leer aus.
Was ändert sich 2022? Die wichtigsten Gesetzesänderungen und Verordnungen:
Für Hartz-IV-Betroffene beginnt das neue Jahr besonders entbehrungsreich. Um nur 3 Euro steigen die Bedarfssätze auf nun 449 Euro. Angesichts rapide steigender Preise für Lebensmittel, Energie und andere Güter des täglichen Lebens haben ALG-II-Empfänger künftig effektiv noch weniger Geld zum Leben.
Laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands müsste der Regelbedarf auf knapp 650 Euro steigen. Dass es dazu kommt, ist unwahrscheinlich. Die Ampelkoalition hat bisher nicht mitgeteilt, wie hoch das neue „Bürgergeld“ ausfallen soll. Mit der FDP dürften deutlich höhere Sätze nicht umzusetzen sein.
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar ebenfalls nur marginal von 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Allerdings plant die Ampel im kommenden Jahr eine Erhöhung auf 12 Euro die Stunde, was spürbar steigende Bezüge für Arbeitnehmer im Mindestlohnsektor bedeuten würde. Der Grundfreibetrag, also das steuerfreie Einkommen, erhöht sich für Alleinstehende auf 9.984 Euro im Jahr.
Kaputte Kopfhörer länger umtauschen
Über etwaige Erhöhungen des Kindergelds gibt es bisher noch keine Informationen, dafür steigt aber der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien marginal von 205 auf 209 Euro. Auf Bestreben der Grünen arbeitet die Ampelkoalition allerdings an einer Kindergrundsicherung, in der je nach Ausgestaltung Kindergeld, Kinderzuschlag und andere Sozialleistungen zusammengefasst werden.
Über konsumentenfreundliche Neuerungen dürfen sich im neuen Jahr die Verbraucher freuen. Die gesetzliche Gewährleistung wird ausgeweitet. Bisher galt: Wer neue Produkte – etwa Elektronikartikel – erwirbt, hat künftig längerfristig gute Chancen, Mangelware umzutauschen. Der Klassiker bei den Beanstandungen ist der kaputte Kopfhörer.
Bisher galt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag. Das erleichterte den Umtausch. Diese Frist wird nun auf zwölf Monate ausgeweitet. Kaufbelege aufzubewahren, lohnt sich künftig also noch mehr.
Kündigung einfach per Knopfdruck
Zudem wird zum 1. März die Kündigung von Verträgen leichter. Bisher galt als Standardregelung, dass bestehende Verträge sich automatisch verlängern, wenn sie nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wurden. Künftig gilt: Laufzeitverträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Wird die Frist verpasst, können Verbraucher den Vertrag nach der ursprünglichen Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Zudem soll der Kündigungsprozess einfacher werden. Ab dem 1. Juli müssen Unternehmen ihren Kunden die Vertragskündigung über eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche ermöglichen. Diesen „Kündigungsbutton“ soll es etwa bei Streamingdiensten oder Mobilfunkanbietern geben. Für Finanzdienstleistungen gilt diese Regel aber nicht.
Bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems gibt es ebenfalls Neuerungen. Zum 1. Januar werden die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Künftig werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen dann auch die Arbeitgeber einbezogen werden.
Briefe versenden wird teurer
Auch beim Autokauf gibt es Änderungen. Käufer von Kraftfahrzeugen, die neben einem Verbrenner- zusätzlich auch einen Elektromotor haben (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.
Teurer wird im neuen Jahr das Porto. Der Versand eines Standardbriefs kostet künftig 85 statt bisher 80 Cent, für eine Postkarte werden 70 statt 60 Cent fällig.
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