Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Ich habe in der Schule noch gelernt, die Qualität des Rechtsstaats bemisst sich daran, wie er mit seinen Feinden umgeht.
Heute soll sich seine Qualität daran bemessen, welche "Signale er aussendet".
Thomas Walter:
Jene „konkrete“ Tatbeteiligung ist nicht das, was das Gesetz verlangt. Ausdrücklich ist jede Unterstützung einer Haupttat eine „Beihilfe“. Diese Unterstützung kann auf unterschiedlichste Art und Weise geleistet werden. Die Entscheidung von 2016 bestätigt, was ich 2008 bereits in den Schlussbericht im Fall Demjanjuk ausgeführt hatte. Teil der Maschinerie zu sein, genügte bei allen anderen Delikten seit einer Ewigkeit, nur nicht bei NS-Verbrechen. Wer etwa Teil der Bankräuber-Bande ist und das Fluchtauto „tuned“ oder wer „pfeift, wenn die Bullen kommen“, unterstützt die Haupttat. Im Fall „Nine-Eleven“ – bei den Anschlägen am 11. September 2001 auf das New Yorker World Trade Center – hatte der BGH 2006 keinen Zweifel, die Verurteilung von Mounir al-Motassadeq zu bestätigen. Motassadeq war Teil der Maschinerie im fernen Hamburg, als er den Piloten Mohammed Atta mit einigen tausend Mark für die Flugschule unterstütze. Er bekam die Höchststrafe für Beihilfe zum Mord: 15 Jahre.
Warum genau soll er jetzt eine höhere Strafe verdient haben? Geht aus dem Artikel nicht hervor - sich nicht zu distanzieren ist offensichtlich kein Verbrechen…
Ich weiß nicht, ob er schuldig ist, und Männer und Frauen mit „Die Jew Die“- oder anderen White Power Tattoos, die den Terroristen Schreine errichten und sich nie vom NSU-Terror distanzierten, gibt es sicherlich hunderte in Deutschland. Das ist tatsächlich unerträglich. Jedoch lässt sich daraus in einem Rechtsstaat, anders als übrigens in der ddr, keine strafrechtliche Relevanz ableiten. Und das ist nicht nur für Opfer, deren Angehörige und alle Antifaschisten und Demokraten unerträglich.
Sind die Roben der Richter jetzt braun?
Große Batteriespeicher werden wichtiger für die Energiewende. Laut einer Studie verfünffacht sich ihre installierte Leistung in den nächsten 2 Jahren.
Das NSU-Urteil gegen André Eminger: Für die Opfer unerträglich
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall des NSU-Helfers Eminger sendet ein fatales Signal. Wieder kann die rechte Szene jubilieren.
Menschen beteiligen sich am 06.11.2021 an einer Demonstration des Hamburger Bündnis gegen Rechts unter dem Motto „NSU-Morde aufklären – Rassismus bekämpfen – rechten Terror stoppen“ Foto: J. Große/Adora
Es ist ein bitteres Ende. André Eminger, der engste Helfer des NSU-Trios, bleibt auf freiem Fuß. Der BGH verwirft die Revision der Bundesanwaltschaft gegen dessen NSU-Urteil. Schon im Münchner Prozess war er milde davongekommen, mit 2,5 Jahren Haft – die Bundesanwaltschaft hatte 12 Jahre gefordert. Damals applaudierten Szenefreunde auf der Empore. Nun dürften sie wieder jubilieren.
Zehn Morde, drei Anschläge und fünfzehn Raubüberfalle verübte der Nationalsozialistische Untergrund – die bis heute schwerste Rechtsterrorserie der Republik. Dutzende Menschen wurden verletzt, sind bis heute traumatisiert, ihre Existenzen zerstört. Nur Beate Zschäpe muss lebenslänglich ins Gefängnis, ihre zwei Kumpane hatten sich erschossen. Vier Helfer kamen fast durchweg mit niedrigen Strafen davon – so nun auch Eminger.
Natürlich muss der Rechtsstaat Eminger eine Schuld nachweisen. Aber das Münchner Gericht zweifelte, dass er früh eingeweiht war. Und der BGH sieht dabei nun keine Rechtsfehler. Dabei spricht alles dagegen, dass Eminger nichts wusste. Ausgerechnet er, ein Mann mit „Die Jew Die“-Tätowierung, der den Terroristen einen Schrein errichtete und sich nie vom NSU-Terror distanzierte? Größer noch wird das Unbehagen, da man davon ausgehen muss, dass es weitere Helfer des NSU gibt, die bis heute nicht belangt sind.
Für ihre Existenz spricht viel: Die NSU-Taten erfolgten quer durch die Republik, teils penibel ausgespäht, mit Waffen, deren Herkunft weitgehend ungeklärt ist. Gegen neun mögliche Helfer hat die Bundesanwaltschaft noch Verfahren offen.
Wohl nicht mehr lange. Denn wenn schon der engste Helfer nicht drangekriegt wird, werden es die anderen noch weniger. Die Anhängerschaft rechten Terrors kann sich also entspannt zurücklehnen – und weitermachen. Und das in Zeiten, in denen diese Terrorgefahr keineswegs gebannt ist, sondern mit radikalisierten Coronaleugnern, Reichsbürgern oder Extremisten in den Sicherheitsbehörden ohnehin wächst. Der Fall Eminger sendet hier ein fatales Signal. Für die NSU-Opfer muss es unerträglich sein.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Konrad Litschko
Redaktion Inland
Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Studium der Publizistik und Soziologie. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
Themen
ALLERHÖCHSTE ZEIT, AKTIV ZU WERDEN
Mit der taz Bewegung bleibst Du auf dem Laufenden über Demos, Diskussionen und Aktionen gegen rechts.
Hier erfährst du mehr
Rechter Terror in Deutschland
Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.
■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.
■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.
■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.
■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.
■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.
■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.
■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.
■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.