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Polizei-Angriff auf PressefotografenFestgehalten wegen Bildrechten?

Bei einer Demo gegen die Räumung des Berliner Hausprojekts Köpi greifen Polizisten einen Fotojournalisten an. Die Begründung der Polizei irritiert.

Der Bauwagenplatz „Köpi“ soll am 15. Oktober geräumt werden. Eine Woche zuvor wurde protestiert Foto: picture alliance/dpa / Christoph Soeder

Die Berliner Polizei hat sich zu der Behinderung der Arbeit des Fotojournalisten Ralph Pache bei einer Demonstration am Samstag geäußert. Ihre Darstellung widerspricht jedoch den Aussagen von Journalisten, die vor Ort waren. Pache war am Samstagabend bei Protesten gegen eine Räumung in Berlin-Mitte kurzzeitig festgehalten worden.

Der Jour­na­lis­t*in­nen­ver­band DJU sprach im Anschluss von Behinderung der Pressearbeit. Auf taz-Anfrage gibt eine Sprecherin der Polizei an, die Beamten hätten Pache nicht als Journalisten erkannt. Sie hätten ihn „vorläufig in seiner Freiheit beschränkt“, weil er einen Demoteilnehmer in einer Polizeimaßnahme aus „unmittelbarer Nähe gefilmt“ habe.

Man habe Pache auf die Regularien des Kunsturhebergesetzes hinweisen wollen. Erst beim Überprüfen hätte sich der Beschuldigte als Journalist ausgewiesen.

Pache widerspricht: Er habe den Presseausweis an einem Band um den Hals getragen und sich direkt als Journalist zu erkennen gegeben, sagt er der taz. Zudem habe er nicht eine Maßnahme gefilmt, sondern fotografiert, wie ein Teilnehmer von einem Polizisten angegangen wurde. Auch Jörg Reichel, Geschäftsführer der DJU Berlin, nennt es „völlig unrealistisch“, dass die Polizei Pache nicht als Journalisten erkannt habe.

An sich wäre es erlaubt, eine Polizeimaßnahme zu filmen, selbst für Laien. Erst beim Veröffentlichen greift das Recht am eigenen Bild. Pache weiß das, er fotografiert seit 15 Jahren Demos. Aber er hatte den Eindruck, ein Polizist hätte sich ertappt gefühlt. „Der wollte meine Kamera beschlagnahmen.“ Pache prüft nun rechtliche Schritte.

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3 Kommentare

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  • Die Beschränkung der Pressearbeit beginnt ja schon damit, dass man Zwangsmitglied in einer der ausstellenden Verbände werden muss (z.B. DJV, VDS) das ist idR nicht nur mit finanziellen Aufwänden verbunden sondern auch mit allerlei Zugangsvorraussetzungen.

    Ich ziztiere hier mal Art 5 GG :



    Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.



    Eine Zensur findet nicht statt.

    Jetzt kann Jede:r mal darüber nachdenken wie das zusammenpasst ...

  • wir nähern uns ja immer mehr anderen europäischen Staaten an, in denen journalistische Berichterstattung auch zunehmend behindert wird. Die Türkei und Ungarn lassen grüßen. Das macht Hoffnung, dass es doch noch ein geeintes Europa geben kann!

    • @Klabautermann:

      Das kann man so nicht über einen Kamm scheren. In der Türkei, Polen und Ungarn werden die Regularien, gegen die Presse, vom Staat diktiert. Hier ist es ein Polizist, der versucht hat etwas zu vertuschen, also eine Person in Eigenverantwortung ;)