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Homophober Professor ist raus

Im Berufungsverfahren um den wegen homophober Volksverhetzung verurteilten Bremer Pastor Olaf Latzel sucht das Gericht einen neuen Sachverständigen. Ein theologisches Gutachten sei dabei nicht gefragt

Nach dem Rückzug des umstrittenen Gutachters Christoph Rae­del aus dem Berufungsprozess um den Bremer Pastor Olaf Latzel ist das Gericht auf der Suche nach einem neuen Sachverständigen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hätten deutlich gemacht, dass sie sich sachverständig beraten lassen wollten, sagte ein Sprecher des Landgerichts dem evangelischen Pressedienst (epd).

Der evangelische Pastor Latzel war vergangenes Jahr vom Amtsgericht Bremen wegen homophober Volksverhetzung verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt.

Raedel war im September von der Bremer Staatsanwaltschaft als Gutachter abgelehnt worden, weil sie ihn für möglicherweise befangen hielt. So hatte Raedel erklärt, er vertrete die Auffassung, dass Homosexualität nicht mit der christlichen Lehre vereinbar sei und als Sünde bezeichnet werden müsse. Dies hatte zu heftiger Kritik von Theologen, Kirchenrechtlern und Verfassungsexperten geführt.

Der Professor der Freien Theologischen Hochschule Gießen habe den Vorwurf der Befangenheit zurückgewiesen, erklärte das Gericht. Gleichzeitig habe er darum gebeten, als Sachverständiger aus dem Verfahren entlassen zu werden: „Einer der Gründe ist sicherlich, dass er zu den Aussagen zu seiner Person bis zum Abschluss des Verfahrens keinerlei Stellung nehmen könnte, ohne über Bezüge zum Prozess zu sprechen.“ Die Kammer sei Rae­dels Wunsch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung nachgekommen und habe seine Bestellung zum Sachverständigen widerrufen.

Der evangelisch-methodistische Theologe Raedel sollte darlegen, ob Latzels schwulenfeindliche Äußerungen möglicherweise durch die Bibel gedeckt sind. Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig sagte dazu: „Was die Bibel ‚wirklich‘ sagt, ist im säkularen Rechtsstaat nun wirklich keine sinnvolle Frage für ein Gerichtsgutachten.“

Zu den Fragen, mit denen sich ein neuer Sachverständiger beschäftigen soll, konnte das Gericht keine Auskunft geben. „Der Sachverständige soll mit Sicherheit nicht erklären, ob die Aussagen Latzels theologisch betrachtet richtig oder falsch sind. Dass die Beantwortung einer solchen Frage schlichtweg seriös nicht möglich ist, ist allen Verfahrensbeteiligten klar.“ (epd)

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