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Foto: Dirk Opitz

Wählen mit geistiger BehinderungHerr Winkel hat die Wahl

Viele Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung durften bisher nicht wählen. Klaus Winkel hat zehn Jahre dafür gekämpft – nun ist es so weit.

Manuela Heim
Von Manuela Heim aus Warburg

S augut. Das sagt Klaus Winkel, wenn man ihn fragt, wie es ist, wählen zu können. Klaus Winkel ist 52 Jahre alt und dies ist die erste Bundestagswahl, bei der er seine Kreuze machen darf. 34 Jahre lang durfte Klaus Winkel nicht mitentscheiden.

ausgezeichnete taz

Für diesen Text wurde die taz-Redakteurin Manuela Heim Ende 2022 mit dem 3. Preis des Rummelsberger Jour­na­lis­t*in­nen­preis für inklusive Berichterstattung ausgezeichnet.

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Nicht 1987, als Helmut Kohl zum dritten Mal Kanzler wurde, und nicht 1998, als die erste rot-grüne Koalition die Kohl-Ära beendete. Auch nicht 2005, als Angela Merkels Zeit begann. „Ungerecht“, sagt Klaus Winkel nur, wenn man ihn danach fragt. Klaus Winkel hat eine sogenannte geistige Behinderung. Ein Gericht hat entschieden, dass er in allen Belangen des Lebens betreut werden muss. Bis 2019 waren 81.000 Menschen in Deutschland, die das betrifft, von den Wahlen ausgeschlossen. „Und jetzt können wir alle knallhart wählen“, sagt Klaus Winkel. Es gibt Menschen, die das unmöglich finden.

Zusammenfassung in Leichter Sprache

Am Sonntag ist Bundestagswahl.

Klaus Winkel darf zum ersten Mal mitwählen.

Obwohl er schon 52 Jahre alt ist.

Klaus Winkel hat eine sogenannte geistige Behinderung.

Viele Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung durften bisher nicht wählen.

Dagegen hat Klaus Winkel gekämpft.

Und er hat gewonnen.

Jetzt dürfen alle wählen.

An einem trüben Tag kurz vor der Wahl steht Herr Winkel auf einem Parkplatz in Warburg. Er ist direkt von der Arbeit gekommen. „Hallo Herr Winkel, wie schön Sie zu sehen.“ Klaus Winkel nickt und vergräbt die Hände in den Taschen. Eine schwere Stille entsteht. Wir laufen ein Stück durch Warburg. Die Stadt in Westfalen ist nicht groß, Fachwerk reiht sich an Bausünden, schön saniert ist anders. Es hängen kaum Wahlplakate. Die Warburger wissen eh, was sie wählen, heißt es. Immerhin gibt es einen ICE-Anschluss, Kassel ist eine halbe Stunde entfernt. Hier in Warburg startete die Revolte.

Früher wurden Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen entmündigt, später gesetzlich betreut. Dass viele von ihnen von den Wahlen ausgeschlossen waren, folgte einem simplen Glaubenssatz: Wer kaum oder gar nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, der sollte besser auch keine politische Stimme haben. Vor 12 Jahren wagten ein paar War­bur­ge­r:in­nen diesen alten Glaubenssatz in Frage zu stellen. Herr Winkel gehörte dazu.

Heute trägt er eine Anzugweste über dem weißen T-Shirt, dazu ein locker gebundenes Halstuch. Das Haar sitzt in grauen Stoppeln auf dem Kopf. Bis er 40 war, lebte Klaus Winkel bei seiner Mutter, erst auf dem Dorf, dann in Warburg. Auf eine Sonderschule ist er gegangen. „Wir wurden ja nicht gefragt.“ Als die Mutter ins Seniorenheim kam, zog er in eins der großen Heime für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung. „Aber Heim sagt man heute nicht mehr.“ 450 Be­woh­ne­r:in­nen hatte sie einst, die Einrichtung „da oben“, etwas außerhalb auf einer kleinen Anhöhe. Heute sind es noch 240 und die Lücke zur Stadt haben neue Einfamilienhäuser aufgefressen.

Klaus Winkel hat es nicht lange dort gehalten, er zog in ein Wohnprojekt mit 11 Bewohner:innen, in dem er bis heute lebt. Ein Einfamilienhaus aus Backsteinen, mit Garten und nah an der Innenstadt, die man als solche kaum erkennt. „Von hier geht’s zu Fuß in die Werkstatt“, sagt Herr Winkel, als wir später davorstehen. „Wegen hier“, er klopft auf sein kleines Bäuchlein. Und lacht. Es ist eine halbe Stunde Fußweg bis in die Behindertenwerkstatt, in der Klaus Winkel kleine Handgriffe für große Auftraggeber erledigt. Den Firmennamen in einen Türbeschlag stanzen. So was. „Ganz genau muss das sein. Hab ich vorher auch noch nicht gemacht“, sagt Winkel.

Der 52-Jährige erzählt nicht viel, am Anfang fast nichts. Die Sätze sind kurz und manche wiederholen sich immer wieder. „Danke für die gute Nachfrage“, sagt Winkel oft. Manchmal kommt eine lange Pause, in der man überlegen muss, ob das schon die Antwort war.

In Warburg gibt es zwei Zeitungen. „Die rote und die grüne“, sagt Winkel. Nach den Farben im Titel. Die eine fährt SPD-Linie, die andere steht der CDU recht nah. Klaus Winkel liest in beiden die großen Überschriften. Er schaut Nachrichten und die Sendungen mit den Kanzlerkandidat:innen, „die Quizshows“, wie er sagt. Da hat der „Michael Laschet“ nicht nur gut abgeschnitten, findet Klaus Winkel.

„Sag nicht immer Michael“, mahnt Ute Dohmann-Bannenberg, die uns begleitet und die das Eis bricht zwischen der Reporterin und dem schüchternen Mann. „Ich sag jetzt auch schon manchmal Michael Laschet“, stellt Dohmann-Bannenberg halb vorwurfsvoll fest. Klaus Winkel grinst. Es gab jedenfalls Fragen an Laschet, „da war der Junge nicht ganz sicher“. Es waren Fragen dabei, die Klaus Winkel interessieren. Warum die ältere Frau mit dem kranken Mann so wenig unterstützt wird zum Beispiel. Die Namen der anderen Kan­di­da­t:in­nen fürs Kanzleramt hat er nicht parat. „Politiker sollten nicht so komplizierte Namen haben“, findet er.

Klaus Winkel wird in allen Angelegenheiten dauerhaft gesetzlich betreut. Ein Gericht hat das so angeordnet, eine Routineaufgabe. Für Winkel heißt das, dass er nicht vom Zahnarzt behandelt wird, wenn seine gesetzliche Betreuerin nicht zustimmt. Sie öffnet seine Post, muss Wohnortswechsel für gut befinden. Und auch, wenn sich Winkel etwas Größeres von dem Geld kaufen will, das er in der Behindertenwerkstatt verdient, hat die Betreuerin das letzte Wort. Das ist in Sachen Selbstbestimmung schon Lichtjahre weiter als die bis 1992 übliche Entmündigung, die Menschen den eigenen Willen absprach. Die gesetzlichen Be­treue­r:in­nen heute bestimmen nicht über die, die sie betreuen. Sie sollen deren Wünsche umsetzen.

Ob jemand dauerhaft voll betreut wird, hängt nicht allein von seinen kognitiven Fähigkeiten ab. Es gibt unterschiedliche Auslegungen bei den Betreuungsgerichten. In Nordrhein-Westfalen, da wo Klaus Winkel lebt, werden anteilig zehnmal so viele Menschen voll betreut wie in Berlin. In Bayern ist die Zahl noch höher. Bei der Caritas in Warburg und Umgebung sind rund 80 Prozent der Be­woh­ne­r:in­nen voll betreut.

Bis 2019 hatte die Anordnung einer solchen Betreuung noch andere Konsequenzen als nur die Entscheidungshoheit über den Zahnarztbesuch oder Umzug. Es folgte auch einer der schwerwiegendsten Eingriffe, den die demokratische Gesellschaft kennt: Wer dauerhaft in allen Angelegenheiten betreut wurde, war per Bundes- und Landesgesetzen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Deshalb durfte Klaus Winkel 34 Jahre lang nicht bei einer Bundestagswahl wählen – obwohl er volljährig war. Aber Klaus Winkel kann das nicht: Dinge auf sich beruhen lassen, die ungerecht sind.

Klaus Winkel und seine langjährige Betreuerin Ute Dohmann-Bannenberg Foto: Dirk Opitz

Ute Dohmann-Bannenberg geht es genau so. Sie und Klaus Winkel sind fast gleich alt, kennen sich aus Kindertagen, haben in dem Dorf bei Warburg Tür an Tür gewohnt. Haben miteinander gespielt, bis Klaus Winkel auf die Sonderschule kam. „Das wollte mir damals schon nicht in den Kopf, warum Menschen wie Klaus abseits sind.“ Ein politischer Mensch ist sie. Mehr als es der Wirtsfamilie, aus der sie stammt, lieb war. Auch Dohmann-Bannenberg trägt das Haar inzwischen grau, Locken aber, und ein Tuch um den Hals.

Seit 25 Jahren arbeitet die Sozialpädagogin bei der Caritas, war lange zuständig für die politische Teilhabe im Bereich Wohnen. 2009 organisiert Dohmann-Bannenberg Veranstaltungen mit Par­tei­ver­tre­te­r:in­nen der Region. Die Be­woh­ne­r:in­nen können Fragen stellen, der Andrang ist groß. Es geht um Barrierefreiheit in der Stadt, um den Nahverkehr. Typische kommunale Themen. Zwei Wochen später hängen dann die Wahlplakate. „Und warum dürfen wir jetzt nicht wählen?“, wird Dohmann-Bannenberg von Be­woh­ne­r:in­nen mit voller Betreuung gefragt. Eine gute Antwort weiß sie nicht. „Denn sie hatten ja recht.“

2009 ist nicht nur Kommunalwahl in Warburg, sondern auch Bundestagswahl. Angela Merkel und die CDU wollen wiedergewählt und die Grünen erstmals zweistellig werden. Ein kleiner Kreis in der Caritas Warburg startet eine Petition: Alle Menschen sollen mitwählen dürfen. Klaus Winkel ist dabei und über 400 andere War­bur­ge­r:in­nen unterschreiben. Der damalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), kommt extra ins kleine Warburg, um die Listen abzuholen. Eine gute Sache, habe er gesagt. Aber auch, dass sie das niemals durchkriegen würden. Tatsächlich scheitert das Ansinnen im Bundestag gerade an Hüppes Partei. Angela Merkel wird 2009 wiedergewählt. Die Wahlbeteiligung ist die niedrigste seit Bestehen der Bundesrepublik. Und Klaus Winkel darf nicht mitwählen.

2013 dann die nächste Wahl: Die FDP fliegt knapp aus dem Bundestag und die AfD kommt knapp nicht rein, Merkel bleibt Bundeskanzlerin in einer großen Koalition. Ohne die Stimme von Klaus Winkel.

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Ein Abgeordneter der CDU argumentiert damals im Bundestag, es würde „das Prinzip der Demokratie verletzen“, wenn Menschen wählen dürften, für die auf Dauer ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist. Ein Ausschluss vom Wahlrecht sei geradezu geboten, wenn eine Person „unzweifelhaft keinerlei Einsichtsfähigkeit oder Verständnis dafür hat, worum es bei einer Wahl geht“. Es gab Beifall von FDP, CDU und CSU.

Nach der Wahl 2013 legen Klaus Winkel und sieben andere, unterstützt von der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie der Lebenshilfe, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Tatsächlich dreht sich der Wind und Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind 2017 die ersten Bundesländer, die die Wahlrechtsausschlüsse aufheben. Bei der Landtagswahl im Mai kann Klaus Winkel damit zum ersten Mal in seinem Leben mitentscheiden. „Hat sich gut angefühlt“, sagt er.

Als im September 2017 aber die Wahlzettel zur Bundestagswahl ausgefüllt werden, als die AfD erstmals in den Bundestag kommt und Angela Merkel zum letzten Mal Bundeskanzlerin wird, da kann Klaus Winkel wieder nicht mitwählen. Erneut legt die Gruppe Beschwerde ein. Und dann 2019, nach zehn Jahren Kampf entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Rich­te­r:in­nen erklären den Ausschluss von über 80.000 Menschen mit kognitiver und/oder psychischer Beeinträchtigung für verfassungswidrig. Die Argumentation ist interessant.

So halten die Rich­te­r:in­nen es für durchaus gerechtfertigt, dass manche Menschen nicht wählen dürfen, „weil die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen nicht in hinreichendem Maße besteht“. Dass das aber bei allen Menschen, die voll betreut werden, so sei, davon könne man nicht ausgehen. Es war niemals rechtens, die Betreuung und den Entzug des Wahlrechts miteinander zu verknüpfen.

Zwei Handvoll Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen, die meisten aus einer kleinen Stadt in Westfalen, haben somit vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen. Als sie davon erfahren, ist die kleine Gruppe gerade in Berlin. „Da haben wir direkt dort gefeiert, erinnerst du dich, Klaus“, fragt Dohmann-Bannenberg. Klaus Winkel erinnert sich nicht. Aber bei dieser Bundestagswahl, bei der nach 16 Jahren keine Angela Merkel mehr antritt und es um so viel geht, kann er nun das erste Mal seine Kreuze auf den Wahlzettel machen. Das könnte das Happy End dieser Geschichte sein. „Aber die große Aufgabe“, sagt Dohmann-Bannenberg, „die kommt jetzt erst.“

Ganz viel Schrift auf dem Wahlzettel

Kern der bisherigen Regelung war ja der Glaube, dass manche Menschen nicht in der Lage seien zu wählen. Weil sie Wahlprogramme nicht lesen können, politische Zusammenhänge nicht begreifen und – das ist die größte Angst – deshalb leicht zu manipulieren sind. An diesem Glauben rüttelt auch das Bundesverfassungsgericht nicht, es hält nur das Betreuungsrecht für ungeeignet, um festzustellen, ob jemand wahlfähig ist oder nicht.

Eine der Beschwerdeführer:innen, erzählt Ute Dohmann-Bannenberg, habe nach der Entscheidung zu ihr gesagt: „Früher wohnten wir in Einrichtungen und da durften wir nicht bestimmen. Heute leben wir in der Stadt, dürfen bestimmen, aber wissen nicht, wie es geht.“ Klaus Winkels Sätze sind kürzer: „Was ich noch alles lernen muss.“ Er schüttelt den Kopf. „Ähhh, lernen will.“ Die Waschmaschine zu bedienen, fällt ihm ein. Und das Wählen. „Mancher braucht mehr Hilfe“, sagt Klaus Winkel. „Sonst ist der Ofen aus.“

Allen Menschen das Wählen zu ermöglichen, das ist für Ute Dohmann-Bannenberg „demokratische Pflicht“ Foto: imago

Bei der Caritas in Warburg gibt es Menschen, die die Wohnprojekte besuchen. Sie haben Probewahlzettel in der Tasche, zeigen Filme, in denen der Gang zur Urne nachgestellt wird. Sie bringen Wahlprogramme in Leichter Sprache mit und füllen den Wahl-O-Mat mit den Be­woh­ne­r:in­nen aus. Par­tei­en­ver­tre­te­r:in­nen laden sie kurz vor der Wahl nicht mehr ein – zu viel Wahlpropaganda. Wer schlecht lesen kann, so wie Klaus Winkel, kann einen Assistenten mit in die Wahlkabine nehmen oder per Briefwahl wählen. Auch dann muss jemand vorlesen. „Es gibt ja keine Bilder bei den Kandidaten, keine Logos bei den Parteien“, bedauert Dohmann-Bannenberg. Nur ganz viel Schrift auf dem Wahlzettel.

Und dann sind alle in der Lage zu wählen, alle Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen? „Natürlich nicht“, sagt Dohmann-Bannenberg. Aber wer wolle beurteilen, wer wählen kann und wer nicht? „Wenn keine Willensäußerung zum Thema da ist, dann ist das auch eine Willensäußerung“, sagt Dohmann-Bannenberg. Aber das Angebot zu machen, sei demokratische Pflicht.

Menschen, die nicht gut oder gar nicht lesen können, die jahrzehntelang von politischer Willensbildung ferngehalten wurden, die von sich aus gar nicht den Impuls hätten zu wählen – sind diese Menschen nicht ein Einfallstor für Manipulation? Macht dann nicht ein Mitarbeiter der Wohneinrichtung oder der gesetzliche Betreuer – häufig ein Angehöriger – die Kreuze nach seinen politischen Vorstellungen? Es ist eine Befürchtung, die immer kommt. Ute Dohmann-Bannenberg hat viele Antworten darauf. Dies ist ihre persönlichste.

Kurz nachdem sie mit dem Kampf für das Wahlrecht aller begonnen hatten, erschien die AfD in der Parteienlandschaft. „Und es gab diesen Moment, wo ich mich gefragt habe: Was ist, wenn es missbraucht wird und ich habe daran mitgewirkt?“ Aber, und hier wird Dohmann-Bannenberg streng, „Wahlmanipulation ist eine Straftat und es ist die Schuld derer, die das tun.“ Dass das schon jetzt zum Beispiel in Altersheimen vermutet wird, zeige nur: „Wo geschwiegen wird, wo keiner hinschaut, da passiert es.“

Ein Grund mehr für dauerhafte politische Bildung in allen betreuten Wohnformen. Im Moment hat das viel mit dem Engagement der Mitarbeitenden zu tun, eine zusätzliche Finanzierung und Kontrolle gibt es nicht. „Jahrzehntelang wurde den Menschen gesagt, was sie zu tun haben“, sagt Dohmann-Bannenberg. „Jetzt haben wir ihnen ihre Stimme zurückgegeben, aber wir müssen sie auch befähigen, sie zu nutzen.“ Sie fordert Assistenzleistungen extra für die politische Bildung betreuter Menschen, die wählen wollen.

Winkel hat dieses Mal, bei seiner ersten Bundestagswahl, per Brief gewählt. „Das machen die anderen in der WG auch so.“ Und war es schwer, sich zu entscheiden? „Also da sag ich jetzt mal, Ute, wie heißt das, wenn man es nicht sagen muss?“ Dohmann-Bannenberg springt ein: „Wahlgeheimnis, Klaus.“ Winkel nickt zufrieden. Er kennt nicht alle Worte, aber seine Rechte. „Und danke für die gute Nachfrage.“

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6 Kommentare

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  • Die geistige Behinderung definiert sich übrigens über das Vorliegen einer Intelligenzminderung:



    Je nach IQ werden leichte, mittelgradige, schwere und schwerste Intelligenzminderung. Für diese gelten nach ICD.10:



    Leichte Intelligenzminderung: IQ-Bereich von 50-69 (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 9 bis unter 12 Jahren



    Mittelgradige Intelligenzminderung: IQ-Bereich von 35-49 (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 6 bis unter 9 Jahren



    Schwere Intelligenzminderung: IQ-Bereich von 20-34 (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 3 bis unter 6 Jahren

    D.h. wenn Menschen, die kognitiv nicht in der Lage sind, einfache Rechtsgeschäfte zu überschauen, nun wählen dürfen (eine Entwicklung, der ich persönlich gar nicht unbedingt ablehnend gegenüberstehe …), dann gibt es kein rationales Argument, Kindern ab z.B. 5-6 Jahren und erst recht Jugendlichen das Wahlrecht vorzuenthalten. Alles andere wäre eine unerträgliche Altersdiskriminierung.

  • Dieser Beitrag stellt das Instrument der rechtlichen Betreuung völlig verzerrt da. Frau Heim, Sie sollten sich mal an das nächstgelegene Betreuungsgericht wenden, um sich schlau zu machen. In ihrer Beschreibung insinuieren Sie den Eindruck, das Rechtsinstrument der Betreuung fungiere am ehesten als ein Instrument der „Bevormundung““ bzw. „Entmündigung – bspw. wenn Sie schreiben:



    Klaus Winkel wird in allen Angelegenheiten dauerhaft gesetzlich betreut. Ein Gericht hat das so angeordnet, eine Routineaufgabe. Für Winkel heißt das, dass er nicht vom Zahnarzt behandelt wird, wenn seine gesetzliche Betreuerin nicht zustimmt. Sie öffnet seine Post, muss Wohnortswechsel für gut befinden. Und auch, wenn sich Winkel etwas Größeres von dem Geld kaufen will, das er in der Behindertenwerkstatt verdient, hat die Betreuerin das letzte Wort.



    Die Realität ist eine ganz andere. Im Alltag schützt das Rechtsinstrument der Betreuung die Schwächsten in unserer Gesellschaft vor vielen Gefahren, vor denen Sie sich aufgrund geistiger Behinderung (id est Intelligenzminderung) oder psychischer Erkrankung nicht schützen können.



    Das Rechtsinstrument der Betreuung dient nicht dazu, den Besuch beim Zahnarzt zu erschweren, sondern gesundheitliche und Vermögensschäden von den Betroffenen abzuwenden.

  • Wundervoller Artikel, vielen Dank

  • Das ist wirklich schön zu lesen! Und es ist gut geschrieben. Nicht negativ, nicht "doof" über Herrn Winkelmann. Ich finde das richtig gut. Danke, Manuela Heim und taz.

  • So lange hat es gedauert und trotzdem ist "nur" festgestellt wurden, das das Betreuungsrecht nicht geeignet ist um jemanden das Wahlrecht zu entziehen.



    Trotzdem ein weiterer Schritt auf dem Weg der gesellschaftlichen Teilhabe einer ausgegrenzten Minderheit.

  • ja endlich.