Ungarns geplantes LGBTQ-Referendum: Orbán hat das Ohr am Volk

Die Un­ga­r*in­nen sollen sich per Plebiszit zu den LGBTQ-feindlichen Gesetzen äußern. Es wird als Antwort auf den EU-Widerstand verkauft.

Junge Menschen marschieren, einer trägt einen Luft in Regenbogenfarben und in Herzform

Ein Herz für LGBTQ: Kundgebung gegen restriktive Gesetze am 8. Juli in Budapest Foto: Laszlo Balogh/ap/dpa

BRÜSSEL/BUDAPEST taz | „Unterstützen Sie die Durchführung von Veranstaltungen zur sexuellen Orientierung für Minderjährige in öffentlichen Bildungseinrichtungen ohne elterliche Zustimmung?“ Diese sowie vier weitere Fragen sollen die Un­ga­r*in­nen im Herbst bei einer Volksabstimmung beantworten.

Das Vorhaben ist Ministerpräsident Viktor Orbán und seiner Regierung so wichtig, dass am Mittwoch dafür sogar eigens Gesetze geändert wurden. Derzeit herrscht in Ungarn immer noch ein coronabedingter Ausnahmezustand und Referenden sind verboten. Doch das gilt jetzt nicht mehr.

Im Juli war ein Gesetz in Kraft getreten, wonach Minderjährige keinen Zugang mehr zu Informationen über Homosexualität, Transsexualität und Geschlechtsumwandlungen erhalten dürfen. So sind in Lehrplänen, Filmen und Werbung, die für Menschen unter 18 zugänglich sind, nur noch Darstellungen heterosexueller Lebensweisen gestattet.

Das Referendum sei nötig, um dem heftigen Widerstand gegen die Maßnahmen der EU entgegenzutreten, erklärte Ministerpräsident Viktor Orbán am Mittwoch in einem auf Facebook geposteten Video. Die EU habe ihre Macht missbraucht, indem sie wegen des Gesetzes rechtliche Schritte gegen Ungarn einleitete, erklärte er. „Wenn der Druck auf unser Heimatland so stark ist, kann nur der gemeinsame Wille des Volkes Ungarn verteidigen.“

Post an alle Haushalte

Unter dem Namen „nationale Konsultation“ läuft bereits seit mehreren Wochen eine Volksbefragung. Zu diesem Zweck hat die Regierung an alle acht Millionen Wahlberechtigten einen Fragebogen verschickt. „Die NGOs von George Soros attackieren Ungarn wegen des Kinderschutzgesetzes. Wir wollen aber keine sexuelle Propaganda in unseres Kitas und Schulen. Was meinen sie?“, lautet eine der Fragen, die als verkappte Antworten daherkommen.

Unterdessen wollte sich die EU-Kommission zu dem Referendum nicht äußern. Ein Sprecher verwies auf Nachfrage der taz auf ein Vertragsverletzungsverfahren, das die Brüsseler Behörde in der vergangenen Woche wegen des LGBTQ-Gesetzes eingeleitet hatte. Kommissionschefin Ursula von der Leyen begründete das EU-Verfahren damit, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden dürfe.

„Europa wird es nie zulassen, dass Teile seiner Gesellschaft stigmatisiert werden: wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, wegen ihrer politischen Meinungen oder wegen ihrer religiösen Überzeugungen“, sagte die CDU-Politikerin. Die Kommission werde „alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen“, um die Gleichheit und die Achtung der Würde zu verteidigen.

Allerdings wählte von der Leyen eine vergleichsweise stumpfe Waffe. Ein Vertragsverletzungsverfahren kann zwar zu Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof führen und Geldstrafen nach sich ziehen. Zunächst hat die Regierung in Budapest aber zwei Monate Zeit, um sich zu dem EU-Verfahren zu äußern. Bis dahin passiert gar nichts. Auch bis zur Klage würde noch einmal einige Zeit vergehen.

Weitere Verstöße

Das Europaparlament hatte nach dem Inkrafttreten des umstrittenen LGBTQ-Gesetzes gefordert, sofort Finanzhilfen für Ungarn aus dem EU-Budget zu kürzen. Von der Leyen will diese neue Möglichkeit aber erst im Herbst anwenden. Die Diskriminierung von LBGTQ-Menschen sei per se kein Grund für Kürzungen, heißt es in Brüssel. Diese seien nur möglich, wenn das EU-Budget gefährdet wäre.

Immerhin hat die EU-Kommission im aktuellen, am Dienstag vorgestellten Rechtsstaatsbericht weitere Verstöße Ungarns gegen die EU-Werte dokumentiert. Dieser Bericht könnte im Herbst als Grundlage für Finanzsanktionen dienen. Zum Schwur dürfte es aber erst im September oder Oktober kommen. Die Wartezeit will Premier Viktor Orbán offenbar nutzen, um die EU vorzuführen.

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