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Pinochets deutscher FolterknechtWalther Klug muss in Chile in Haft

Der deutsch-chilenische Ex-Offizier ist in Chile ein verurteilter Mörder. Seiner Strafe wollte er in Deutschland entkommen, doch wurde davor gefasst.

Menschenschlächter: Unter Diktator Pinochet wurden Zehntausende Menschen gefoltert und ermordet Foto: Zuma Press/imago

Zehn Jahre Haft stehen dem deutsch-chilenischen Ex-Offizier Walther Klug Rivera bevor. Unter der Diktatur von General Pinochet 1973–1990 hatte er im Süden Chiles ein Folterlager eingerichtet, in dem Hunderte Gefangene misshandelt und viele von ihnen ermordet wurden. Überlebende beschreiben den damals 23-jährigen Oberleutnant als besonders brutal und sadistisch. Am 12. Juni wurde er in Bue­nos Aires verhaftet, Argentinien will ihn nach Chile ausweisen.

Trotz der ihm zur Last gelegten Verbrechen konnte Klug seine Karriere auch nach dem Ende der Diktatur fortsetzen und stieg bis zum Oberst auf. Erst im Oktober 2014, kurz nach seiner Pensionierung, verurteilte Chiles oberster Gerichtshof ihn nach einem jahrelangen Verfahren rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Klug am Mord von sieben und dem Verschwindenlassen von vierzehn weiteren Arbeitern 1973 beteiligt war, die in zwei Wasserkraftwerken in der Nähe der Stadt Los Ángeles tätig waren.

Doch Klug floh nach Deutschland, wo er bis 2019 unbehelligt in der beschaulichen Kleinstadt Vallendar in Rheinland-Pfalz lebte. Er pflegte Kontakt zur katholischen Schönstattbewegung und hielt 2015 einen Vortrag über Chile im dort ansässigen Mädchengymnasium.

Wegen seiner deutschen Vorfahren besitzt Klug neben der chilenischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Daher wurde er von Deutschland nicht nach Chile ausgeliefert. Eigenständige strafrechtliche Ermittlungen leitete die deutsche Justiz nicht ein.

Unter Auflagen frei

In Deutschland in Sicherheit: Walther Klug hilft seine doppelte Staatsbürgerschaft nun nicht mehr Foto: Corte Suprema de Justicia

Bei einer Reise nach Italien wurde Klug 2019 aufgrund eines Interpol-Gesuchs jedoch verhaftet und 2020 an Chile ausgeliefert. Er saß dort ein Jahr in Untersuchungshaft, wurde aber unter Auflagen entlassen. „Grob fahrlässig“ nennt das auch Menschenrechtsanwalt Francisco Bustos, denn spätestens seit 2014 sei klar, dass Fluchtgefahr bestanden hätte.

Aus Dokumenten, die der taz vorliegen, geht hervor, dass Italiens oberster Gerichtshof Klugs Auslieferung im Fall der ermordeten Arbeiter Ende Mai 2021 beschlossen und dies den chilenischen Behörden mitgeteilt hat. Die chilenische Justiz verhinderte Klugs Flucht nicht, doch dessen Verteidiger informierten ihren Mandanten vermutlich schneller. Jedenfalls verließ der agile 70-Jährige, der als pensionierter Offizier weiterhin eine staatliche Pension von monatlich rund 1.500 Euro plus Zulagen erhält, Chile binnen weniger Tage Richtung Argentinien.

Chilenische Menschenrechtsorganisationen, An­wäl­t*in­nen und Me­di­en­ver­tre­te­r*in­nen informierten die Öffentlichkeit via soziale Medien über Klugs Flucht. „Da musste sich auch die chilenische Justiz bewegen“, erklärt die Rechtsanwältin der Nebenklage, Patricia Parra.

Am 9. Juni erwirkte die zuständige Richterin Paola Plaza schließlich einen internationalen Haftbefehl. Derweil versuchte Klug, in einem Wettlauf mit der Zeit nach Deutschland zu gelangen, dem sicheren Hafen. Doch die argentinische Polizei nahm ihn am 12. Juni fest. Wie Klug seine Strafe absitzen wird, ist noch unklar. Dass er nochmals davonkommt, scheint allerdings ausgeschlossen.

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5 Kommentare

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  • Wie nannten FJS und andere deutsche Politiker Chile während der neoliberalen Diktatur Pinochets noch? Achja, "Vorzeigeland". Damit war aber das Vorzeigen von Folterlagern und KZs vermutlich nicht gemeint

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Dass er nochmals davonkommt, scheint allerdings ausgeschlossen.

    Das ist die wirklich gute Nachricht.

  • Tja, man erinnere sich an Luis Esteban Kyburg. Sicherer Hafen: Prenzlauer Berg: taz.de/Ermittlunge...Folterer/!5709539/

  • Nicht zu vergessen die Verstrickung Deutschlands in die Verbrechen der Colonia Dignidad ....

  • "Daher wurde er von Deutschland nicht nach Chile ausgeliefert. Eigenständige strafrechtliche Ermittlungen leitete die deutsche Justiz nicht ein."



    Da könnte der EUGH parallel auch gleich mal ein Verfahren gegen Deutschland einleiten. Deutschland hat die UN-Antifolterkonvention unterzeichnet und sich auch innerhalb der EU Gesetzgebung verpflichtet, Folter Täter:innen (Staatsangehörigkeit egal) zu verfolgen und Opfer zu rehabilitieren und zu entschädigen. Ganz nebenbei zählt die massenhafte Folter, das Verschwindenlassen und Mord der Zivilbevölkerung in Lateinamerika in den Diktaturen der 70er und 80er Jahre zu den großen Menschenrechtsverbrechen dieses Jahrhunderts. Getoppt wurden diese sie bislang (zahlenmäßig) nur durch den aktuellen Krieg der syrischen Regierung gegen die eigene Bevölkerung. So oder so ist bereits jeder Einzelfall von Folter der nicht strafrechtlich verfolgt wird ein Bruch geltenden zwingenden Völkerrechts. Deutschland hat hier also die Strafverfolgung (in Chile) verhindert und hätte dazu nur das Recht wenn in Deutschland ein eigenes Verfahren wegen Folter und Mord eröffnet worden wäre.