Verfassungschutz in Sachsen-Anhalt: AfD-Landesverband unter Beobachtung
Der Verfassungsschutz stuft die AfD Sachsen-Anhalt als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Die Einstufung der Bundespartei hängt in der Schwebe.
Die Entscheidung kam nicht überraschend. Seit langem prüft der Verfassungsschutz in Magdeburg die dortige AfD, die als eine der rechtesten bundesweit gilt. Nun bescheinigt die Behörde der Landes-AfD unter anderem Angriffe auf die Menschenwürde, die Ablehnung rechtsstaatlicher Prinzipien und Demokratiefeindlichkeit. Eine offizielle Bestätigung von Innenministerium oder Verfassungsschutz liegt noch nicht vor.
Verwiesen wird in dem Gutachten nach Informationen der taz unter anderem auf Fraktionschef Oliver Kirchner und auf Landesvize Hans-Thomas Tillschneider, der auch Landtagsabgeordneter ist. Beide werden dem inzwischen offiziell aufgelösten „Flügel“ zugeordnet.
Tillschneider, der im ehemaligen Haus der Identitären Bewegung in Halle ein Büro betrieb, hat auch gute Kontakte zum Institut für Staatspolitik und zur Bewegung „Ein Prozent“. Er ist einer der Abgeordneten, der bereits zuvor auch persönlich vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. Der „Flügel“ gilt seit dem vergangenen Jahr bundesweit als erwiesen rechtsextreme Bestrebung.
Die AfD hat in Sachsen-Anhalt knapp 1.400 Mitglieder, sie ist die größte Oppositionspartei. Bei der Landtagswahl 2016 erhielt sie gut 24 Prozent der Stimmen. AfD-Fraktionschef Kirchner wirft der Landesregierung wenig überraschend einen Missbrauch des Verfassungsschutzes vor. „Wenn eine Partei zu stark wird, dann schaltet sich zum Schutz der Altparteien der Verfassungsschutz ein“, sagte Kirchner der taz.
Auch die Landesverbände der AfD in Thüringen und Brandenburg werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet, aus Sachsen hört man ähnliches. Weiter unklar aber ist, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Gesamtpartei AfD umgehen wird.
Das Bundesamt wollte nach Informationen der taz und anderer Medien die Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall eigentlich in dieser Woche verkünden. Die Partei hatte in der vergangenen Woche dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht – und auch dagegen, dass der Verfassungsschutz eine Beobachtung öffentlich machen könnte. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Mögliche Neuwahlen in Deutschland
Nur Trump kann noch helfen
Orbán und Schröder in Wien
Gäste zum Gruseln
Prognose zu KI und Stromverbrauch
Der Energiefresser
FAQ zur Rundfunkreform
Wie die Öffentlich-Rechtlichen aus der Krise kommen sollen
Umgang mit Trauer
Deutschland, warum weinst du nicht?
Nahost-Konflikt vor US-Wahl
„Netanjahu wartet ab“