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Konstanze PlettAnwältin des Menschseins

Foto: Uni Bremen

Wir waren da als Gesellschaft schon mal weiter, was die Geschlechterordnung angeht“, sagt Konstanze Plett. Und zwar ausgerechnet im 19. Jahrhundert. Das Wissen, dass es Menschen gibt, die nicht eindeutig und immerzeit nur „männlich“ oder „weiblich“ sind – was auch immer man darunter verstehen mag –, dieses Wissen sei damals eben „noch vorhanden“ gewesen.

Die strikt binäre Weltsicht ist eine Ausgeburt des 20. Jahrhunderts. Intersexuelle, non-binäre und trans*-Menschen leiden darunter. Und Konstanze Plett ist eine, die immer schon „das Menschsein“ in den Vordergrund stellen wollte. Und nicht das Geschlecht.

1947 in Hamburg geboren, forscht sie seit 1982 als Juraprofessorin an der Universität Bremen, zunächst noch am damals neu gegründeten Zentrum für Europäische Rechtspolitik. „Forschte“, könnte man jetzt meinen, schließlich ist sie schon seit 2012 emeritiert. Aber wenn es heute irgendwo in einer parlamentarischen Anhörung um Fragen von Recht und Geschlecht geht, dann ist Kon­stanze Plett meist nicht weit; ihre Expertise hat nach wie vor großes Gewicht. Und das Geschlecht durchzieht ja nun mal fast sämtliche Bereiche des Rechts.

Dessen Eintragung in einen Pass gleich ganz wegzulassen: „Das wäre ein Riesenschritt“, sagte sie einmal in einem Interview. Aber auch ein zweischneidiger, gerade aus feministischer Sicht, und sie kommt ja aus der Frauenbewegung: Denn viele Diskriminierungen sind gerade deshalb erst statistisch ermittelbar, weil es Geschlechtereinträge in Ausweispapieren gibt.

Andere aber rufen sie erst hervor, bei trans*- wie bei intersexuellen und anderen non-binären Menschen. Dass das Bundesverfassungsgericht 2017 entschied, dass auch „divers“ im Pass stehen darf, weil es nicht rechtens sei, die Welt nur in männlich oder weiblich zu teilen, ist wesentlich auch ein Verdienst von Konstanze Plett: An der Verfassungsbeschwerde, die dem Urteil zugrunde liegt, wirkte sie ganz maßgeblich mit.

2019 bekam sie für ihren engagierten Einsatz zur Wahrung der Menschenrechte intersexueller Personen das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Darüber, es auch anzunehmen, hat sie eine Weile nachdenken müssen: Da ist sie ganz Hanseatin. Das Thema indes beschäftige sie schon seit den Neunzigern und habe sie seither auch „nicht mehr losgelassen“, sagt die Rechtssoziologin. Wir müssten „akzeptieren und respektieren“, dass nicht alle Menschen jederzeit Mann oder Frau seien, sagt Plett. Und dass es ihr ohnedies „eher fremd“ sei, die Welt so einzuteilen. Jan Zier

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