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Hetze ist verboten – auch von der KanzelKeine Gnade für Pastor Hass

Wegen Volksverhetzung hat das Bremer Amtsgericht den Geistlichen Olaf Latzel verurteilt. Der ist online ein Star der Evangelikalen.

Vorm Urteil: LSGBT-Aktivist*innen und Fans von Prediger Olaf Latzel demonstrieren nebeneinander Foto: Eckhard Stengel/imago

Bremen taz | Beten hilft. Während vergangenen Freitag vorm Bremer Amtsgericht gegen den örtlichen Pastor Olaf Latzel verhandelt wurde, hatten sich die Getreuen des Homophobie-Predigers in dessen Gemeinde zusammengefunden. In der Martini-Kirche flehten sie vom frühen Morgen an zu Gott, die Vorsitzende möge ein Einsehen haben. Und siehe, das hatte sie: Am gestrigen Dienstag hat Amtsrichterin Ellen Best den fundamentalistischen Geistlichen zu 90 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt, plus Verfahrenskosten. Wegen Volksverhetzung. Die Verteidigung hat Rechtsmittel angekündigt.

Das Gericht halte es für erwiesen, dass Olaf Latzel in einem Eheseminar im vergangenen Herbst zum Hass gegen Homosexuelle aufgerufen habe, hieß es zur Urteilsbegründung. Der Geistliche der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) habe sie in ihrer Menschenwürde angegriffen. Die Audiodatei des Vortrags hatte er online verbreiten lassen.

Der Prozess hatte große öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Das Gericht hatte die Verhandlung daher in den Kammermusiksaal der örtlichen Philharmonie, der Glocke, verlegt, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

Die Konflikte zwischen Ultrafrommen und Queer-Aktivist*innen schwelen in Bremen, seit vor zwölf Jahren der Pastor die Kirche an der Weser übernommen hatte. Vor dem Konzerthaus gab es gestern früh Kundgebungen: Neben Martini-Christ*innen, die Plakate mit Bibelsprüchen in die eisige Morgenluft hielten, skandierten Angehörige der Basisgruppe Antifa: „Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat!“ Andere spannten Regenbogenschirme auf, und „Anti-Feministische Fundis Abtreiben!“, forderte ein Pappplakat, an dessen Rändern rote Höllenflammen züngelten.

„Lizenz zum Handeln“

Drinnen erläuterte Richterin Best, warum Latzels Reden weder durch Meinungs- noch Glaubensfreiheit gedeckt sind. So gehe es über die legale, bloße Missbilligung von Homosexualität weit hinaus, wenn er sie als teuflische, gesellschaftliche Degeneration schmähe. Aussagen wie „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day“ seien zudem geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Weil man sich gegen Verbrechen zur Wehr setzen würde, könne dies „als eine Lizenz zum Handeln verstanden werden“.

Auch dass er den 30 Ehepaaren, die live an seiner Unterweisung teilnahmen, und seinen 16.000 Follower*innen einzureden versucht hatte, eine teuflische Homolobby wäre von der Schule bis ins Rathaus in allen möglichen Bereichen wirksam, ziele eben nicht bloß aufs Leben in der Christengemeinde. Es besage, „sie sollen keinen Platz haben in unserer Gesellschaft“.

Latzel und seine Verteidigung hatten gegen die Vorwürfe eingewandt, der Prediger habe keine Menschen, sondern nur Homosexualität attackieren wollen. „Wir sagen Ja zum Sünder, aber Nein zur Sünde“, lautet die entsprechende Formel. Richterin Best erledigte sie nicht minder prägnant: Anders als eine Straftat sei die sexuelle Orientierung ja ein unveräußerlicher Teil der Persönlichkeit. „Homosexualität ohne Menschen ist nicht vorstellbar“, stellte Best kurz und bündig klar.

Fast erleichtert klangen die Kommentare aus der Bremer Politik: Vor fünf Jahren war schon einmal der Vorwurf der Volksverhetzung gegen Latzel erhoben worden. Damals hatte er seinen Aggressionen gegen Katholizismus, Buddhismus und Islam freien Lauf gelassen und seinen Schmäh-Sermon online gestellt – in einer Zeit, in der sich Anschläge auf Moscheen häuften. Die Bürgerschaft hatte gegen die Predigt eine Resolution verabschiedet, die Staatsanwaltschaft aber das Verfahren ohne Ermittlungen eingestellt. Latzels Verteidiger Sascha Böttner hatte das als rühmliches Beispiel angeführt.

„Gift für unsere Gesellschaft“

Indes waren die hetzerischen Inhalte diesmal viel fassbarer. „Glaubensfreiheit ist kein Freifahrtschein für Volksverhetzung“, lobte nun Kai Wargalla, Sprecherin für Queer der Grünenfraktion, den Entscheid. Dass Latzel schon seit Jahren gegen queere Menschen, Frauen und Andersgläubige hetze, sei „pures Gift für unsere Gesellschaft“. Von einem „wichtigen Signal für die Würde queerer Menschen“ sprach Maja Tegeler von der Linksfraktion. Sie forderte die BEK auf, dienstrechtlich tätig zu werden.

Auch der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßte das Urteil rund­heraus. Nachdem sich die Landeskirche schon zuvor von den Aussagen des Pastors distanziert hatte, müsse sie ihn nun „von der Kanzel holen“, so der Bremer IBKA-Sprecher Herbert Thomsen. Der Leitende Theologe der BEK, Schriftführer Bernd Kuschnerus, nannte die Verurteilung „verstörend“, bezeichnete Latzels Äußerungen erneut als „nicht hinnehmbar“ und kündigte an, die Kirchenleitung werde über die Konsequenzen beraten.

Dem frisch verurteilten Pastor gab Richterin Best für die Zukunft einen guten Rat. Er habe unbestreitbar „ein großes Redetalent“, die Vorführung der fast anderthalbstündigen Ansprache habe das bewiesen. „Es bleibt zu wünschen, dass sie diese Gabe zur Schaffung einer friedlichen Gesellschaft und für einen respektvollen Umgang miteinander einsetzen“, so die Richterin.

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9 Kommentare

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  • Wohin diese Art der Evangelikalen führt, sieht man doch in Amerika. Dieses Sektierertum ist doch eine höchst gefährliche Angelegenheit. Und solche Urteile der Gerichte kann mein Verstand einfach nicht nachvollziehen.

    • @snowgoose:

      Da braucht man gar nicht so weit zu gehen: www.radiolippe.de/...m-kreis-lippe.html

      Es begann mit einem Superspreading an der evangelikalen Misisonarsakademie in Brake. Das war in der zweiten Oktoberwoche. Die Grafik spricht für sich.

      Evangelikale sind Menschenfeinde, weiter nichts. Leid und Tod folgen ihnen auf den Fuß.

  • Das so ein Pastor weiterhin vor Leuten predigen darf ist für mich Schleierhaft. Das Gericht oder die zuständige Kirche hätte den Pastor Olaf Latzel aus dem Verkehr ziehen sollen.

    Ich hoffe aber, dass durch den Prozess etc. öffentliche Aufmerksamkeit erlangt wird und sich die Menschen fragen ob Sie so eine Kirche oder gar Religion unterstützen möchten.

    Weniger als 900€ Strafe für die Aussagen die getätigt wurden halte ich auch für eine Farce.

    • @Harri Gebeine:

      "Die" Kirche, die auf Grund der besonderen Struktur der Bremischen Evangelischen Kirche zunächst für Maßnahmen zuständig gewesen wäre, wäre in diesem Fall seine Gemeinde gewesen, die aber nun einmal hinter ihm steht und ihn verteidigt.



      Die BEK kann nur in Ausnahmefällen disziplinarisch tätig werden. Und in solchen Fällen ist es dann ganz nützlich, ein Gerichtsurteil zu haben, das eine Straftat feststellt.

    • @Harri Gebeine:

      Es sind 8100 €.... 90 Tagessätze ist genau einen Tag vom Eintrag in das Vorstrafenregister entfernt. Das ist schon ein ordentlicher Schuss vor den Bug.



      Und damit muss sich dann eben auch die Kirche auseinandersetzen, ob sie einen fast vorbestraften Pfarrer exponiert einsetzen möchte.

    • @Harri Gebeine:

      "Das Gericht oder die zuständige Kirche hätte den Pastor Olaf Latzel aus dem Verkehr ziehen sollen."



      Staat oder Gericht haben keinerlei Legitimation zu bestimmen, wer in einer Kirche auf der Kanzel steht. Das wär ja auch noch schöner. Dass die Person Olaf Latzel vor Gericht nicht sakrosankt ist, wurde gezeigt. Von daher für mich alles in Ordnung.



      Was die Kirche angeht, gehe ich davon aus, dass die abwarten wollte, was aus dem Gerichtsverfahren wird. Finde ich im Grundsatz auch in Ordnung. Interessant ist, was sie jetzt unternimmt oder nicht.

      • @Encantado:

        "Staat oder Gericht haben keinerlei Legitimation zu bestimmen, wer in einer Kirche auf der Kanzel steht. Das wär ja auch noch schöner." Wie bitte??? Nehmen Sie diesen skandalösen Zustand auch so hin, wenn es um Pädokriminelle geht? Sie reden hier der Kirche als rechtsfreiem Raum das Wort: Der Staat hat die Aufgabe, die Gesellschaft vor Kriminellen und Hetzern zu schützen. Die islamistischen Hassprediger in so mancher Moschee argumentieren genau so wie Sie gerade.

      • @Encantado:

        "Was die Kirche angeht, gehe ich davon aus, dass die abwarten wollte, was aus dem Gerichtsverfahren wird. Finde ich im Grundsatz auch in Ordnung. " Finde ich überhaupt nicht in Ordnung. "Der darf predigen, was er will, solange er nicht vorbestraft ist" finde ich in der heutigen Zeit unangemessen. Und seine Ausgüsse sind Hasspredigen in Reinform!

        • @Ingo Knito:

          "Der darf predigen, was er will, solange er nicht vorbestraft ist"

          Man kann das Abwarten eines Gerichtsurteils auch schlicht als Versuch sehen, externe Objektivität zu nutzen. Auch zusätzlich zur eigenen Meinung, um dann zu einer fundierteren Entscheidung zu gelangen.



          Das Fixieren auf Vorstrafe oder nicht ist da m. E. deutlich zu eng gefasst.