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Coronahilfe der BundesregierungZuschüsschen für Selbstständige

Mit der „Neustarthilfe“ will der Bund Soloselbstständigen zum ersten Mal seit Beginn der Coronakrise helfen. Betroffene sagen, das reicht nicht.

Wirtschaftsminister Altmaier und Finanzminister Scholz haben die „Neustarthilfe“ konzipiert Foto: AP

Berlin taz | Die Bundesregierung hat die Soloselbständigen entdeckt: Mit einer neuen Wirtschaftshilfe will sie ihnen ab Dezember einen Teil ihrer Einnahmeverluste erstatten. Die sogenannte Neustarthilfe, die Wirtschafts- und Finanzministerium am Freitag vorgestellt hatten, wäre für viele der Betroffenen die erste staatliche Finanzspritze seit dem Ausbruch der Coronapandemie. Bei denen, die davon profitieren sollen, kommt trotzdem keine Begeisterung auf.

Der Zuschuss sei eher ein „presse- und öffentlichkeitswirksames Manöver als eine echte Hilfe“, sagt Jana Riediger von der Initiative Kulturschaffender in Deutschland, einem Bündnis, das Künstler*innen während der ersten Coronawelle im April gegründet haben. Viele Künstler*innen müssten hohe Beitrage zu Krankenversicherung und Altersvorsorge zahlen, würden bei der Grundsicherung durchs Raster fallen und hätten „nach fast neun Monaten ohne nennenswerte Hilfen und Einkommen zusätzliche Schulden gemacht“. Die jetzt angekündigte Hilfe sei daher zu niedrig.

Der neue Zuschuss richtet sich an Selbständige ohne Angestellte, die von den bisherigen Bundeshilfen kaum profitieren. Wer im Vergleich zu 2019 erheblich weniger einnimmt, soll von Dezember bis Juni 25 Prozent seines früheren Umsatzes erstattet bekommen – gedeckelt bei 714 Euro pro Monat. Der Unterschied zu den bisherigen Überbrückungshilfen: Sie dürfen für Lebensmittel, Wohnungsmiete und andere Lebenshaltungskosten ausgegeben werden, statt nur Betriebskosten zu decken, die bei vielen Soloselbständigen gar nicht anfallen.

Ähnlich ist es zwar schon bei den Novemberhilfen geregelt, die Umsatzeinbrüche in diesem Monat auffangen sollen. Wie der Name schon sagt, gibt es diesen Zuschuss aber nur bis Ende November. Anspruch darauf haben auch nur Branchen, die mehr oder weniger direkt von den zu Monatsbeginn verschärften Coronabeschränkungen betroffen sind. Für indirekt Betroffene gibt es vom Bund bisher höchstens eine Form der Unterstützung: Sie können Grundsicherung beantragen, also Hartz IV in Höhe von 432 Euro zuzüglich Wohnkosten.

Grundsicherung wird nicht gekürzt

Immerhin: Wegen Corona gibt es das Geld derzeit zu erleichterten Bedingungen. Und die am Freitag vorgestellten neuen Zuschüsse, die insgesamt 14 Milliarden Euro kosten sollen, werden ab Dezember zusätzlich zur Grundsicherung gezahlt, nicht stattdessen.

Für einen Teil der Betroffenen könnte damit eine anständige Summe zusammenkommen. Aber auch die Grundsicherung gibt es nicht für jeden: Wer zum Beispiel mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt, der weiterhin Geld verdient, hat keinen Anspruch auf Hartz IV. Für diese Betroffenen wird die „Neustarthilfe“ der erste und einzige staatliche Zuschuss sein.

Die Linkspartei kritisiert die neuen Zuschüsse deshalb ebenfalls als zu gering. „Es ist höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung endlich auch um die Soloselbständigen kümmert. Die jetzt angekündigten Coronahilfen Soloselbständigen gehen in die richtige Richtung, aber wir fordern einen Unternehmerlohn, der rund 1.200 Euro beträgt“, sagte Parteichef Bernd Riexinger der taz. Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt auf ihrem Twitter-Account.

Einen solchen Unternehmerlohn gibt es schon in einzelnen Bundesländern. Er funktioniert ähnlich wie die neuen Hilfen des Bundes, liegt aber höher – in Baden-Württemberg zum Beispiel bei pauschal 1.180 Euro im Monat für jeden, dessen Umsatz seit Corona um mehr als 70 Prozent eingebrochen ist. Ob die Länder diese Zahlungen trotz des neuen Bundesprogramms fortsetzen und ob beide Hilfen miteinander verrechnet werden, ist noch unklar.

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3 Kommentare

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  • 0G
    02881 (Profil gelöscht)

    Die Selbständigen im Kulturbereich sind fast alle in der KSK, zahlen also ins Sozialsystem ein.

    Ein Großteil hat aber in den letzten Monaten das Ersparte aufgebraucht und sich vor allem privat (bei Freunden und Familie) verschuldet. Und das in 'ner Höhe die man nicht so schnell abbezahlt.

    Das die Bundespolitik sich mit ihren Maßnahmen so lange Zeit lässt - und auch den Betrag von max. 714,- monatlich - halte ich für skandalös...

    Ging bei der Lufthansa 'n bißchen schneller, oder?

  • Selbstständige? sind das nicht immer die, die für weniger Bürokratie, weniger Steuern und weniger Verpflichtung zur Teilnahme an Sozialsystemen sind?

    Was ist mit unternehmerischer Verantwortung?



    Was ist mit unternehmerischem Risiko?

    Warum ist Harz4 auf Armutsniveau für Arbeitnehmer OK, aber nicht für Selbstständige? Sollen die doch erst mal das Ersparte aufbrauchen. Dann reden wir weiter!

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    "Sie können Grundsicherung beantragen, also Hartz IV in Höhe von 432 Euro zuzüglich Wohnkosten."

    432 Euro + ca. 384 Kaltmiete (1 Person) + 57 Euro Heizkosten + 180 Euro GKV = Netto ca. 1050 Euro oder Brutto ca. 1500 Euro (mit Sozialabgaben).

    1500 Euro ist übrigens das Einstiegsgehalt als Busfahrer in Mitteldeutschland bei 40 Stunden Woche.