piwik no script img

Erneuerbare-Energien-Gesetz im BundestagWas machen mit der Solaranlage?

Wenn kleine Solaranlagen aus der EEG-Förderung fallen, könnten sie problemlos weiterlaufen – wären da nicht komplizierte und teure Regeln.

Die Förderung von 20 Jahre alten Solaranlagen läuft zum Jahresende aus. Wie geht es danach weiter? Foto: imagebroker/imago

Freiburg taz | Solarpioniere sind derzeit ratlos: Photovoltaikanlagen, die bis zum Jahr 2000 ans Netz gingen, fallen zum Jahreswechsel aus der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bundesweit betrifft das fast 18.400 sogenannte Ü20-Anlagen mit zusammen 114 Megawatt. Es sind zu 93 Prozent Kleinanlagen unter 7 Kilowatt.

Theoretisch könnten diese – weil längst amortisiert – auch ohne Förderung weiterbetrieben werden. Zumindest, solange keine größeren Reparaturen anfallen. Doch das geltende Recht verleidet den Weiterbetrieb.

Derzeit gibt es nämlich für Anlagenbetreiber nur vier Optionen, die allesamt keine echten Alternativen sind. Man könnte – erstens – „wild“ einspeisen, seinen Strom also kostenlos ins Netz abgeben. Mancher Solarpionier wäre dazu sogar bereit, allein der Sache wegen. Das aber ist rechtlich heikel. Man könnte – zweitens – seinen Strom selbst vermarkten. Dabei sind jedoch komplexe, energiewirtschaftliche Regularien einzuhalten. Bei größeren Anlagen wird diese Dienstleistung oft an einen Direktvermarkter übertragen, bei kleinen Anlagen lohnt sich das nicht, weil die Transaktionskosten die Stromerlöse auffressen.

Die dritte Option wäre der Eigenverbrauch des Stroms, eventuell mitsamt Speicher. Dann aber muss nach heutiger Rechtslage sichergestellt sein, dass keine einzige Kilowattstunde ins Netz fließt, was einen oft teuren Umbau der Hausinstallation bedeutet. Kriegt man die komplette Eigennutzung nicht hin, muss man den Überschussstrom wiederum aufwendig vermarkten – samt viertelstündlicher Datenerfassung. Als eine Sonderform des Eigenverbrauchs bliebe noch der Inselbetrieb: Man trennt die Anlage vom Netz und speist mit ihr separate Verbraucher. Praktikabel ist aber auch das eher selten.

Es fehlt eine praxistaugliche Lösung

Die vierte Option schließlich wäre geradezu aberwitzig: Man legt seine funktionstüchtige Anlage still. Um das zu vermeiden, wurden auch die Ökostromer schon aktiv. Gerade haben die EWS Schönau eine Auffanglösung für 250 Anlagen vorgestellt – ein Symbolprojekt, kein Geschäftsmodell.

Es muss also eine praxistaugliche politische Lösung her, wenn man die Altanlagen – oft auch als ausgefördert bezeichnet – erhalten will. Mit der Novelle des EEG, die ohnehin ansteht, könnte der Weg dafür geebnet werden, doch der aktuelle Entwurf, der am Freitag erstmals im Bundestag verhandelt wird, hilft den Betreibern kaum weiter.

Dabei klingt die grundsätzliche Idee erst einmal fair: Betreiber sollen nach Ende der EEG-Vergütung ihren Strom unkompliziert (wie bisher nach EEG) an den örtlichen Netzbetreiber abgeben können – nur eben zu Marktkonditionen von wenigen Cent je Kilowattstunde und nicht mehr zum geförderten Fixpreis. Der Haken jedoch: Wer nur einen Teil seines Stroms einspeisen und den anderen selbst nutzen will (was den Weiterbetrieb erst attraktiv macht), muss wiederum in aufwendige Messtechnik investieren. Damit ist auch diese Lösung erheblich blockiert.

Hersteller von Smart Metern profitieren

Die Einzigen, die von einem solchen Konzept profitierten, so hört man aus den Reihen des Bundestags, seien die Hersteller der Smart Meter. Deswegen will die SPD-Fraktion, unterstützt durch die per Bundesrat mitbestimmenden Grünen, die Pflicht zum Einbau eines solchen Messsystems für Anlagen unter 7 Kilowatt ersatzlos streichen.

Schließlich bietet die Organisationsweise des Strommarkts eine eingespielte Alternative. Der Stromverbrauch von Haushalten nämlich wird von jeher nur mit einem Summenzähler abgerechnet, unabhängig davon, zu welchen Zeiten der Kunde Strom bezieht. Die Stromwirtschaft nutzt dann für die interne Organisation ein sogenanntes Standardlastprofil, das den durchschnittlichen Verlauf der Nachfrage abbildet.

Branchenkenner, wie etwa die Denkfabrik Agora Energiewende, propagieren nun, im gleichen Stil für Haushalte mit Photovoltaikanlage ein gesondertes Standardprofil zugrundezulegen. Dann würde auch die Einspeisung von Überschüssen nur noch in Summe gemessen und nach diesem „Prosumer-Lastprofil“ (ein Kunstwort aus Produzent und Konsument) abgerechnet.

Ob eine derart pragmatische Lösung kommt, ist offen. Voraussichtlich in der letzten Novemberwoche soll das neue EEG in seiner Endfassung verabschiedet werden, zum 1. Januar soll es in Kraft treten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

10 Kommentare

 / 
  • kosten für einen smartmeter sind nicht so hoch.20 bis 60 euro pro jahr.Die Kosten für den Einbau der Smart Meter können die Messtellenbetreiber auf die Kund*innen umwälzen, die Höhe des Beitrags ist jedoch klar begrenzt. Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh beträgt diese Preisgrenze 100 Euro pro Jahr, bis 20.000 kWh pro Jahr dann 130 Euro, bis 50.000 kWh sind es 170 Euro im Jahr, und bei einem Stromverbrauch zwischen 50.000 und 100.000 kWh im Jahr werden maximal 200 Euro fällig. Bei einem optionalen Einbau, also bei Haushalten mit wenig Stromverbrauch oder einer kleinen Solaranlage, betragen die Kosten zwischen 23 und 60 Euro im Jahr. Diese Kosten werden zudem erstmals extra ausgewiesen und werden direkt von den zuständigen Messstellenbetreibern erhoben – bisher gingen die Aufwände fürs Messwesen in den Netzentgelten unter. Auch können Verbraucher*innen inzwischen den Messtellenbetreiber wechseln und dadurch eventuell Kosten sparen. Insofern trägt der Einbau intelligenter Stromzähler trotz gewisser möglicher Mehrbelastungen auch an dieser Stelle zur Transparenz bei. info ist von naturstrom

  • Wer beim Eigenverbrauch Überschuss hat und diesen nicht einspeisen darf könnte vielleicht Bitcoins daraus machen...

  • In meinem Beispiel: Solaranlage von 1999, Jahreserzeugung rund 1800 KWh.



    Bei Einspeisung zu 4 Cent wären das 64 Euro Jahresumsatz und monatliche Abschlagszahlungen von 5,33 € (jährliche Zahlung wäre schon mal eine Vereinfachung). Das Finanzamt will auch informiert und ggf. beteiligt werden.

    Nachdem im Haus meine Ex-Frau lebt, würde auch kein Eigenverbrauch greifen, bei ihrer Versorgung müssten noch deutlich mehr Formalien eingehalten werden.

  • Da hatten die Lobbyisten der großen vier wohl noch mitzureden...so wie immer bei ihrem Kreuzzug gegen die Erneuerbaren. Altmaier tut weiterhin so, als wäre er Mr. EEG persönlich. Was für eine Farce. Hoffe ausnahmsweise auf lautstarke 'grüne Krakeeler', um diesen Irrsinn rechtzeitig zu verhindern und sauberer Energie den Platz zu sichern, den sie verdient!

  • Normalerweise wäre es Sache der Stadtwerke für die reibungslose Abnahme und Nutzung zu sorgen.

    • @Pele :

      "Der Haken jedoch: Wer nur einen Teil seines Stroms einspeisen und den anderen selbst nutzen will (was den Weiterbetrieb erst attraktiv macht)"

      Das ist natürlich falsch! bei einer amortisierten Anlage ist der Weiterbetrieb immer lohnend. Der Kapitalist will halt mehr sehen! Immerhin muss man irgendwie drei mal Malle im Jahr bezahlen.

    • @Pele :

      Kleiner Tipp: es gibt mehr Städte ohne Stadtwerke als mit

  • Sehr geehrter Herr Janzing,



    so jetzt passt das Bild zum Text.



    MfG

  • Sehr geehrter Herr Janzing,



    in ihrem Artikel geht es um den Weiterbetrieb von geförderten Photovoltaikanlagen.



    Auf ihrem Artikelbild ist aber eine Solarthermische Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung zusehen. Bild passt nicht zum Text.



    MfG

    • @tazler:

      Jetzt offenbar geändert ...