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Versammlungsfreiheit in der Corona-KrisePolizei schützt Infektion

In Niedersachsen geht die Polizei hart gegen Demonstrant*innen vor, obwohl sie auf den Infektionsschutz achten – die Polizei hingegen nicht.

Wenig Abstand auf einer Demo in Hannover am Ostersamstag Foto: Peer Hellerling

Hamburg taz | „Superspreader“ sind infizierte Personen, die überdurchschnittlich viele andere Personen anstecken, zum Beispiel Ärzt*innen mit engem Patientenkontakt, die nichts von ihrer Infektion wissen, oder Kinder, denen es schwerfällt, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Oder eben Polizist*innen, wenn sie ohne Schutzausrüstung, den Sicherheitsabstand missachtend, in großen Gruppen unterwegs sind und Demonstrant*innen nahe kommen.

Der Ermittlungsausschuss Hannover hat sich mit einem solchen Vorwurf an die Öffentlichkeit gewandt. Ermittlungsausschüsse sind linke Rechtshilfegruppen, die unter anderem bei Demos ansprechbar sind und Betroffenen von Repressionen helfen.

Am Ostersamstag hatten in Hannovers Innenstadt rund 50 Menschen gegen Rassismus und die Flüchtlingspolitik der EU demonstriert. Gegen 14 Uhr hatten die Demonstrant*innen infektionsschutzkonform in Zweiergruppen, mit Abstand zur jeweils nächsten Zweiergruppe, Transparente entrollt und die Aufnahme Geflüchteter aus den griechischen Lagern gefordert. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Viele Demonstrant*innen trugen Atemschutzmasken.

„Erst durch das Einschreiten der Polizei wurde die Situation für alle Beteiligten gefährlich und ein unnötiges Risiko für die Ansteckung mit Coronaviren produziert“, schreibt der Ermittlungsausschuss in einer Mitteilung. Auf einem Video der HAZ sieht man, dass die Beamt*innen im Gegensatz zu vielen Demonstrant*innen keinen Mundschutz und zum Teil auch keine Handschuhe tragen. Mehrere Polizist*innen kesselten 13 Personen ein, darunter laut dem Ermittlungsausschuss auch Passant*innen – woraufhin diese sehr eng zusammenstehen mussten.

Eingekesselt gegen den Infektionsschutz verstoßen

Die Polizei leitete 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen den Infektionsschutz ein. „Uns vorzuwerfen, wir wären unvorsichtig mit dem Infektionsschutz umgegangen, ist absurd“, sagt dazu eine Sprecherin des Ermittlungsausschusses. „Die Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen wurden von der Polizei begangen.“

Erst durch das Einschreiten der Polizei wurde ein unnötiges Risiko für die Ansteckung mit Coronaviren produziert

Ermittlungsausschuss Hannover

Polizeisprecher Philipp Hasse erklärt auf Nachfrage, die Beamt*innen hätten lediglich das Versammlungsverbot durchgesetzt. Der Kessel sei nötig gewesen, um die Identität der Personen festzustellen. Die niedersächsische Allgemeinverfügung verbiete Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen. „Die künstliche Aufsplittung einer Versammlung in Zweiergruppen ist nicht zulässig“, sagt er.

Die Rechtshilfegruppe kritisiert diesen Umgang der Polizei mit der Versammlungsfreiheit. Aktivist*innen hätten in den vergangenen Wochen mehrfach gezeigt, dass die freie Meinungsäußerung auf der Straße auch unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich sei. Dass die Polizei dies zu verhindern versuche, sei gefährlich: „Da wird ein zentrales demokratisches Grundrecht außer Kraft gesetzt“, sagt die Sprecherin des Ausschusses.

Auch in Lüchow sehen sich Bürger*innen ihrer Grundrechte beraubt. Dort hatten bereits am Samstag vor Ostern mehrere Menschen für die Aufnahme Geflüchteter aus den südeuropäischen Lagern protestiert. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hatte die Demo verboten, die Polizei ging rigoros gegen die Protestierenden vor, wie Bilder der Elbe-Jeetzel-Zeitung zeigen. Man sieht zum Beispiel, wie zwei Polizist*innen eine ältere Frau zu Boden drücken.

Problematische T-Shirts

Anlass dafür seien auch T-Shirts mit politischen Parolen gewesen, berichtet die Anti-Atom-Aktivistin Katja Tempel. Die Polizei habe die Demonstrant*innen nötigen wollen, die T-Shirts auszuziehen, weil sie Passant*innen zum Stehenbleiben animieren könnten, die vielleicht lesen wollten, was auf den T-Shirts steht. Die ältere Frau habe sich geweigert, ihr T-Shirt auszuziehen.

In der Woche danach rief Tempel eine „Speakers Corner“ ins Leben. Die Idee: Täglich stehen zwei Personen am Lüchower Rathaus, um gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu protestieren. „Es sollen sich gar nicht viele Menschen gleichzeitig dem Protest anschließen“, sagt Tempel. „Aber die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die die niedersächsischen Behörden gerade durchsetzen, können wir nicht hinnehmen.“

Die Polizei in Lüchow versucht, einer Frau das T-Shirt herunterzureißen Foto: Rouven Groß

Viermal fand die Zwei-Personen-Demonstration statt, bis die Polizei sie am Gründonnerstag verbot. Das Verbot halten Tempel und ihre Mitstreiter*innen für unrechtmäßig und klagen dagegen jetzt beim Verwaltungsgericht. „Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage, es steht auch nicht in der Allgemeinverfügung“, sagt Tempel. Am Dienstag nahmen die Aktivist*innen die Speakers Corner wieder auf – dieses Mal als Ein-Personen-Demo und eine Stunde nach der angemeldeten und verbotenen Uhrzeit. Die Person trug ein T-Shirt mit der Aufschrift „Menschenrechte sind unteilbar“ und blieb ungestört.

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9 Kommentare

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  • Die Einschränkung der physischen Freiheit in Corona-Zeiten, deren Kontrolle durch die Polizei, macht oft Sinn und ist legitim. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Polizei macht auch in Corona-Zeiten keinen Sinn und ist zudem - unter den geschilderten Umständen – unrechtmäßig.



    Der Artikel 5 Grundgesetz – Meinungs- und Pressefreiheit - erkennt, neben Wort und Bild, auch die Schrift als Meinungsform i. S. d. Grundgesetz an. Ich gehe davon aus, das die gezeigten T-Shirt-Schriftzüge keinen Straftatbestand (z.B. Beleidigung, Verleumdung) erfüllt haben.

  • Ich wohne in Hannover gegenüber einer Kirche. Am Sonntag haben sie eine Orgel nach draußen gestellt und ca.25 Leute hielten einen Gottesdienst. Einige hielten Abstand aber die Tante mit dem Klingelbeutel ging zu jeden. Zwei Polizisten kamen, Quatschten in ihr Funkgerät,schauten ein wenig zu und gingen wieder. Als ich darauf ansprach und fragt warum das nicht aufgelöst wird, erzählten sie mir einen von Religionsfreiheit.



    Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

    • @Andreas J:

      Das ist wie im schlechten Polizei-Insider-Krimi : Faulheit siegt....

  • In den Verordnungen zu den Maßnahmen sollte geregelt werden, wie das Grundrecht zum Demonstrationsrecht gewährleistet bleibt. Ist das nun -versuchte- gefährliche Körperverletzung, wenn Beamte ohne Abstand und ohne Schutzausrüstung eingreifen? Vielleicht gibt es dazu ja auch mal ein Urteil.

  • Angst vor Kontrollverlust -



    das pandemische Syndrom der Ordnungsmacht und der VerordnungsErlasser. Eine üble >KrankheitExekuteure< unter wachsenden Druck setzt.



    Alternative?



    Bei hinreichenden Behandlungs-, Test- u. Schutzkapazitäten - inkl. ausreichend Ordnungskräfte - in ganz D braucht es k e i n e seltsamen Ver-sammlungsverbote und Grenzschließ-ungen - virologisch gebotene Regeln für die Einzelpersonen reichen.....

  • Das Verhalten der Polizei ist unverhältnismäßig. Es macht keinen Sinn.

  • Zitat: "(...) Die Polizei habe die Demonstrant*innen nötigen wollen, die T-Shirts auszuziehen, weil sie Passant*innen zum Stehenbleiben animieren könnten, die vielleicht lesen wollten, was auf den T-Shirts steht. (...)"



    Und auf den T-Shirts hat vermutlich nicht "ACAB" gestanden - auch wenn dieser Schriftzug nicht verboten ist.

    • @Thomas Brunst:

      Die Prolizei wird dich sicherlich aufklären, warum der Schriftzug DOCH verboten ist! Und wehe du leistest Widerstand, vor Menschen die mit einer dreijährigen Ausbildung Macht über Andere auslassen können. Respekt muss man sich nicht verdienen nein- den bekommt man vom respektablen Staat verliehen.

      • @1+1=11:

        Kommentar entfernt.