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Corona und AbschiebegewahrsamPandemie bremst den Knastbetrieb

In Niedersachsen steht der Abschiebegewahrsam schon leer, andere Länder ziehen nach. Flüchtlingsräte fordern die Aussetzung von Abschiebungen.

Steht jetzt leer: der Abschiebegewahrsam in Hannover-Langenhagen Foto: dpa

BERLIN taz | Der niedersächsische Abschiebegewahrsam in Langenhagen bei Hannover ist schon mal leer. Am Mittwoch seien die letzten sechs Inhaftierten ausgezogen, bestätigt ein Sprecher des Justizministeriums der taz. Zu den Gründen sagte er nichts. Der niedersächsische Flüchtlingsrat aber vermutet: Verantwortlich ist das Corona-Virus.

„Mit der Corona-Pandemie sind Abschiebungen in die allermeisten Staaten faktisch nicht mehr möglich“, erklärt Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat. Schon jetzt seien Flüge in diverse Länder nicht mehr erlaubt. Abschiebungen würden die Gefahr bergen, dass sich das Virus weiterverbreite. „Auch wäre es völlig unverantwortlich, jetzt Menschen in Länder mit ohnehin kritischer medizinischer Infrastruktur abzuschieben“, so Öztürkyilmaz. Die Forderung seines Flüchtlingsrats: Abschiebungen müssten nun bundesweit ausgesetzt werden und Abschiebegewahrsame schließen.

Das Justizministerium Niedersachsen geht diesen Schritt offiziell noch nicht. Die Abschiebegefangenen seien zwar freigelassen, sagte der Sprecher. Aber: „Die Haftanstalt für Abschiebungshaft ist und bleibt geöffnet.“

Flüchtlingsräte auch aus anderen Bundesländern, Pro Asyl und die sächsische Linksfraktion fordern indes ebenfalls das Gegenteil. Der Vollzug der Abschiebehaft und Abschiebungen müssten ausgesetzt werden, sagt die Linken-Abgeordnete Jule Nagel. „So können unnötige Risiken vermieden werden.“

Die Länder zögern

Tatsächlich halten die Länder noch an den Abschiebegefängnissen fest – faktisch aber läuft ihr Betrieb langsam gen Null. So heißt es etwa aus dem sächsischen Innenministerium, man habe derzeit noch drei Inhaftierte, deren Abschiebungen noch als realisierbar erachtet wird. Aber: „Aufnahmen von abzuschiebenden Flüchtlingen, bei denen derzeit eine Abschiebung nicht möglich ist, erfolgen nicht.“

Auch Hessen stellte klar, dass sein Gewahrsam in Darmstadt – derzeit belegt mit sechs Personen – offen bleibe. Auch Rückführungen würden nicht pauschal ausgesetzt. Das Corona-Virus setze die Rechtslage nicht außer Kraft, betonte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums. Und die medizinische Betreuung der Inhaftierten sei sichergestellt. Aber, so heißt es auch dort: Sei eine Abschiebung „in absehbarer Zeit nicht möglich, werden die Untergebrachten aus der Abschiebungshafteinrichtung entlassen“.

Hart bleibt das schwarz-grüne Baden-Württemberg. Die Abschiebehaft sei weiter ein „wichtiges Instrument, um Ausländer abschieben zu können, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht von selbst nachkommen“, erklärt das Innenministerium. Im Gewahrsam in Pforzheim würden nun aber alle neu eintreffenden Abschiebeinhaftierten einem Corona-Test unterzogen. Der Besucherverkehr wurde eingeschränkt.

Auch im rot-rot-grünen Berlin – das nur noch einen Abschiebegewahrsam für Gefährder hat – wird an der Einrichtung festgehalten. „Eine Schließung der Abschiebungshafteinrichtung ist derzeit nicht geplant“, so die Innenverwaltung.

„Ein Skandal, dass noch Menschen in Abschiebehaft landen“

Schon jetzt sind allerdings wegen der Corona-Pandemie keine Abschiebungen mehr nach Italien im Rahmen des Dublin-Abkommens möglich. Andere EU-Länder könnten folgen. Grundsätzlich eingestellt sind Abschiebungen in Deutschland derzeit aber nicht. Das Innenministerium teilte zuletzt indes mit, dass es aufgrund von „vorrangigen Schutzaufgaben“ der Polizei bei der Bekämpfung des Corona-Virus zu „weiteren Einschränkungen bei Rückführungsmaßnahmen kommen“ könne.

Muzaffer Öztürkyilmaz kritisiert das Zögern einiger Länder. „Es ist ein Skandal, dass immer noch Menschen in Abschiebehaft landen, die auf absehbare Zeit überhaupt nicht außer Landes geschafft werden können. Das ist rechtlich nicht haltbar und muss sofort beendet werden.“ Auch die Linken-Politikerin Jule Nagel betont: Es gehe nicht nur darum, die Geflüchteten zu schützen, sondern letztlich auch die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen.

Nagel und die Flüchtlingsräte fordern wegen der Corona-Pandemie zudem, Sammelunterkünfte für Geflüchtete durch dezentrale Unterbringungen zu ersetzen – um auch dort Ansteckungsrisiken zu verhindern. Zudem dürften die Asylsuchenden bei Corona-Tests und der medizinische Versorgung nicht benachteiligt werden.

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1 Kommentar

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  • Die Behörden und Gerichte sind von Amts wegen verpflichtet die Freiheitsentziehung zu beenden, sobald feststeht, dass eine Abschiebung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Das folgt aus dem Beschleunigunsggebot.