Sexueller Kindesmissbrauch: Ein klares „Weiß nicht“
Tragen Polizei und Jugendämter Mitverantwortung für den jahrelangen Kindesmissbrauch in Lügde? Das wird wohl ungeklärt bleiben – und das schmerzt.
Was werden Opfer sexueller Gewalt wohl denken, wenn sie diese Nachricht lesen: Die Staatsanwaltschaft Detmold stellt mehrere Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter*innen der Polizei und zweier Jugendämter wegen Kindesmissbrauch in Lügde ein. Also gegen Behörden, denen nach dem Bekanntwerden des massenhaften und jahrelangen sexuellen Kindesmissbrauchs auf einem Zeltplatz in Lügde in NRW Versagen auf ganzer Linie vorgeworfen worden war. Von verschleppten Ermittlungen war die Rede, davon, dass Hinweise von besorgten Eltern auf mögliche Übergriffe von Behörden nicht verfolgt worden seien. Daten seien gelöscht worden, Beweismaterial sei verschwunden. Jugendamtsmitarbeiter*innen hätten einem verdächtig erscheinenden Mann trotz Warnungen ein Pflegekind in Obhut gegeben.
Obwohl die beiden Haupttäter im Spätsommer 2019 zu 13 bzw. 12 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurden und ein dritter Beteiligter eine Bewährungsstrafe bekam, blieb nach Prozessende vieles unklar: Wie kann es sein, dass Mitarbeiter*innen des involvierten Jugendamts Hameln-Pyrmont in Niedersachsen nicht erkannt haben wollen, dass ein vermüllter Wohnwagen kein gutes Zuhause für ein kleines Mädchen ist? Wo sind Teile der am Tatort sichergestellten CDs und eine Vielzahl von kinderpornografischem Material? Gefunden wurden immerhin rund 26.500 Bilder, 10.300 Videos, insgesamt mehr als 42.000 Aufzeichnungen. Warum hat vor Jahren, als die ersten Verdächtigungen gegen einen der beiden Haupttäter ausgesprochen wurden, niemand reagiert?
Die Staatsanwalt Detmold, die für die Ermittlungen in einem der größten Missbrauchsprozesse der deutschen Gegenwart zuständig ist, hat auf all diese Fragen eine klare Antwort: Die Ermittlungen haben nicht zu einem „hinreichenden Tatverdacht“ geführt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Konkret heißt das, dass unter anderem nicht belegt werden kann, dass die sechs Mitarbeiter*innen des Jugendamts Hameln-Pyrmont, gegen die ermittelt worden war, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen seien. Ebenso wenig könne nachgewiesen werden, dass das Jugendamt fahrlässig gehandelt habe, als es entschied, dass das Pflegekind trotz „hygienisch fragwürdiger Zustände“ in dem Campingwagen und „bei einer Person ohne anerkannte Erziehungskompetenz“ ( gemeint ist einer der beiden verurteilten Haupttäter) gut aufgehoben war. Es lässt sich auch nicht mehr aufklären, warum 2016 bei der Polizei Lippe ein Vermerk zwar den Jugendämtern übermittelt, aber der Fall im Kriminalkommissariat nicht weiterverfolgt wurde. Der Grund hierfür seien laut Staatsanwaltschaft der „Zeitablauf und ein damaliger Computerausfall“. Und so geht sie weiter, die Liste der Vorwürfe, die nun nichts weiter als Vorwürfe bleiben werden.
Angesichts der Sachlage konnte die Staatsanwaltschaft gar nicht anders, als so zu entscheiden, wie sie entschieden hat: das Verfahren einzustellen. Damit sind die Personen, gegen die rechtliche Schritte geprüft worden sollten, als unschuldig anzusehen. So ist das in einem Rechtsstaat, und so ist es gut. Wo kämen wir hin, wenn Menschen verurteilt würden, ohne dass es Beweise für die ihnen vorgeworfenen Taten gibt.
Auch wenn man davon ausgehen darf, dass die Staatsanwaltschaft sauber ermittelt, dass sie Rechner forensisch untersucht, Beteiligte intensiv befragt hat, wird dieses Verfahren wohl immer einen üblen Nachgeschmack haben. Und eine Frage dürfte noch länger im Raum stehen: Ist Lügde tatsächlich aufgeklärt?
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