Ausländische Staatsflaggen: Verbrennen soll verboten werden
Wer ausländische Flaggen verbrennt, dem drohen künftig Geld- oder Gefängnisstrafen. Der Bundestag berät in dieser Woche einen Gesetzentwurf.
Auslöser der Debatte waren mehrere Berliner Demonstrationen im Dezember 2017. Damals wurde gegen Donald Trumps Anerkennung von Jerusalem als israelischer Hauptstadt protestiert. Dabei wurden auch einige israelische Fahnen verbrannt. Dies führte zu einem lauten Aufschrei, vor allem als klar wurde, dass dies bisher nicht strafbar ist. „Wer israelische Flaggen verbrennt, stellt das Existenzrecht Israels infrage, lehnt es ab“, sagte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. „Wer israelische Fahnen in Brand steckt, verbrennt unsere Werte“, erklärte der damalige Justizminister Heiko Maas.
Derzeit sind ausländische Fahnen im Strafgesetzbuch nur geschützt, wenn sie offiziell aufgehängt werden, zum Beispiel bei einem Staatsbesuch. Das ist im Strafgesetzbuch geregelt (Paragraf 104). Wer dagegen bei einer Demonstration eine mitgebrachte israelische, amerikanische oder russische Flagge anzündet, hat strafrechtlich bisher nichts zu fürchten.
Umfassender ist nur die deutsche Fahne strafrechtlich geschützt. Sie darf laut Paragraf 90a weder zerstört, beschädigt noch verunglimpft (also verächtlich gemacht) werden. Dies gilt auch bei einer selbst mitgebrachten schwarz-rot-goldenen Fahne auf einer Demonstration.
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht
Zunächst war geplant, nur das öffentliche Verbrennen der israelischen Fahne unter Strafe zu stellen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hielt dies in einer Stellungnahme vom März 2018 auch für zulässig. „Im Lichte der fortwirkenden, besonderen, geschichtlich begründeten Verantwortung Deutschlands, erschiene es nicht willkürlich, die israelische Flagge in besonderer Weise zu schützen“, hieße es dort. Dann hat aber wohl die israelische Botschaft in Berlin gebeten, auf ein Sonderrecht nur für die israelische Fahne zu verzichten.
Nun soll also bestraft werden, „wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staats zerstört oder beschädigt.“ Auch das Verbrennen der chinesischen oder saudi-arabischen Flagge wäre dann also verboten. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Vorgesehen ist dies in einer Formulierungshilfe der Bundesregierung, die im Dezember beschlossen wurde. Sie soll als Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zu einem verwandten Gesetzentwurf des Bundesrats eingebracht werden, der diesen Mittwoch bereits auf der Tagesordnung des Bundestags steht.
Rechtsextremisten marschierten über EU-Fahne
Hier will der Bundesrat in einem neuen Paragraf 90c auch die EU-Fahne und die EU-Hymne vor „Verunglimpfung“ schützen. Die EU-Fahne besteht aus 12 goldenen Sternen auf blauem Grund, die EU-Hymne „Freude, schöner Götterfunken“ beruht auf der „Ode an die Freude“ von Friedrich Schiller, die von Ludwig van Beethoven vertont wurde.
Diesen Gesetzentwurf hatte Sachsen in den Bundesrat eingebracht. Anlass war eine Demonstration der Nazi-Partei „der III. Weg“ in Plauen im Mai vergangenen Jahres. Die Rechtsextremisten hatten eine EU-Fahne auf die Straße gelegt und waren darüber marschiert. Das erfordere eine Reaktion des Rechtsstaats, erklärte Sachsens damaliger Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Schon im Juni legte Sachsen den Gesetzentwurf vor, im September beschloss ihn die Länderkammer. CDU/CSU und SPD unterstützen den Vorschlag. Bald wird er nun also geltendes Gesetz sein.
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