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Ibiza-Affäre vor der AufklärungDie Drahtzieher fliegen auf

Die „SOKO Ibiza“ nimmt drei mutmaßliche Initiatoren des Strache-Videos fest. Ihr Motiv war wohl nicht, einen korrupten Politiker zu enttarnen.

Strache beim Wiener Landgericht Foto: imago

Das undurchsichtige Geflecht von Intrigen hinter dem berüchtigten Ibiza-Video steht offenbar vor der Entflechtung. Am Dienstag nahm die SOKO Ibiza des österreichischen Bundeskriminalamtes drei Personen in Wien und Salzburg fest. Ihnen werden verschiedene Straftaten in Zusammenhang mit dem Video vorgeworfen, das im vergangenen Mai zum Rücktritt von FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache geführt und schließlich die gesamte Bundesregierung zu Fall gebracht hatte.

Strache ist im Video in einer Villa auf der Balearen-Insel Ibiza zu sehen, wie er einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte vollmundig Staatsaufträge und andere Goodies verspricht, wenn sie ihn durch verdeckte Parteispenden in die Regierung bringt.

Die Spenden sind nie geflossen weil die angebliche Aljona Makarowa eine serbische Schauspielerin war, die den Lockvogel spielte. Ihre wahre Identität ist weiterhin unbekannt. Bekannt sind mittlerweile allerdings die Drahtzieher, deren volle Namen aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden dürfen. Darunter der Detektiv J.H., der am Dienstag neben der Übersetzerin V. und ihrem Chef, dem Consulter M., in Haft genommen und verhört wurde.

J.H. ist auf dem Video verpixelt als Begleiter des Lockvogels zu sehen. Er hat die Begegnung auf Ibiza über Johann Gudenus, den damaligen Wiener Vizebürgermeister und Strache-Vertrauten, angebahnt. Strache urlaubt regelmäßig auf der Party-Insel.

Beschuldigt wird auch der Wiener Anwalt M., dem im Zusammenhang mit der Anbahnung des Videos Urkundenfälschung vorgeworfen wird. Er hatte den misstrauischen Mittelsmännern von Strache einen gefälschten Pass der angeblich lettischen Staatsbürgerin Aljona Makarowa gezeigt. Außerdem soll er Verkaufsgespräche über das Video geführt haben.

Nur aus schnöder Geldgier

Motiv für das geheim aufgenommene Video, das aus über sieben Stunden Aufnahmen in verschiedenen Räumlichkeiten der Villa besteht, dürfte nämlich nicht die lautere Absicht, einen korrupten Rechtspopulisten auffliegen zu lassen, gewesen sein, sondern schnöde Geldgier. Bisher gibt es keine Hinweise, dass unbekannte Auftraggeber mit einer anderen Agenda dahinterstecken könnten.

Ursprünglich hatte man das brisante Bild- und Tondokument, das im Sommer 2017 entstand, für 5 Millionen Euro angeboten. Aber weder Politiker noch Medien wollten es kaufen. Schließlich landete es – unentgeltlich, wie die Beteiligten versichern – bei Spiegel und Süddeutscher Zeitung. Nach sorgfältiger Prüfung auf dessen Echtheit stellten die beiden Medien am 17. Mai ein Best-of von sieben Minuten online.

Strache, der um seine politische Rehabilitierung bemüht ist, hat seither viel Zeit und Energie in die Aufdeckung dessen, was er als Politskandal sieht, investiert. Geholfen hat ihm dabei der Blog EU-Infothek von Gert Schmidt, der schnell die jetzt im Visier der Ermittler stehenden Personen als Beteiligte ausgeforscht hatte.

Die sind auf ihren Investitionen von geschätzten 60.000 Euro Minimum sitzen geblieben und wollten ihr Produkt auch nach dem politischen Erdbeben in Österreich noch zu Geld machen. Der Detektiv J.H. soll laut an die Medien geleakten Ermittlungsakten über den Bosnier K. an Strache herangetreten sein und ihm die nicht veröffentlichten Passagen angeboten haben. Dabei, so sein Auftrag, sollte er nicht unter 400.000 Euro erlösen. Strache, der sich von den unbekannten Passagen Entlastung verspricht, soll bereits Sponsoren gesucht haben, dementiert aber per SMS sowohl das Angebot als auch die Kaufabsicht.

Im Laufe des Donnerstags muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Festgenommenen in Untersuchungshaft genommen werden. Voraussetzung ist Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Tatbegehungsgefahr.

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7 Kommentare

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  • Strache sollte sitzen, nicht die Videofilmer. Unglaubliches Österreich: Skandal ist, wenn einer es aufdeckt.



    Wurde Strache gezwungen, die Kronenzeitung zu verscherbeln? Wurde er gezwungen Staatsaufträge gegen Parteispenden zu vergeben?

  • Ich sach's mal so: Strache war - so oder so - das Opfer. Kein Zweifel. Die Frage ist nur, warum sich ein Cleverle wie Heinz-Christian Strache so bereitwillig seine Opferrolle angenommen hat.

  • Das wird ein bestechlicher Politiker enttarnt, Korruption, Straftaten und Verbrechen gegen das Österreichische Volk verhindert und statt die Täter anzuklagen werden die Zeugen verhaftet???

    Verbrechen zahlt sich wohl doch aus!

  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    Wäre Günter Wallraff nach dieser Lesart nicht eigentlich auch ein Fall für die Behörden? Die Motivation (Gewinninteresse) ist letztlich ja auch bei Hr. Wallraff vorhanden, mindestens Sekundär.

    Eine Verurteilung empfinde ich in diesem Fall als nicht gerechtfertigt und mit einem faden Beigeschmack. Hier jagt man die Boten anstatt den Verursacher der Nachricht.

  • Urkundenfälschung ok. Was sind die anderen Anklagepunkte? Habe ich etwas überlesen?

    • @Hampelstielz:

      "Täuschung, Nötigung, gefährliche Drohung, Gründung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäscherei, schwere Erpressung, Diebstahl, Urkundenfälschung, unbefugter Waffenbesitz und Vorbereitung von Drogenhande."

      www.derstandard.at...-mit-ibiza-affaere

      • @Sven Günther:

        “…gefährliche Drohung“?? - tja …was nach meiner Zeit 🧐

        “ Ob das Opfer die gefährliche Drohung auch als solche wahrnimmt, spielt keine Rolle, da § 107 Abs 1 StGB ein Tätigkeitsdelikt ist. Es genügt wenn die gefährliche Drohung mit der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) ausgesprochen wurde einen anderen in Furcht und Unruhe zu versetzen und ihrer Art nach geeignet war, dem Opfer begründete Besorgnisse einzuflößen (§ 74 Abs 1 Z 5 StGB), um das Delikt zu erfüllen. Auf die subjektive Auffassung des bedrohten Opfers kommt es dabei nicht an.

        Konkurrenzen:

        Nötigung nach § 105 StGB ist die lex specialis zu § 107, weshalb § 107 StGB zur Nötigung in unechter ungleichartiger Idealkonkurrenz steht.“



        www.jusline.at/ges...mmentare/456492085