Anti-Kohle-Aktivistin verurteilt: Drei Wochen Arrest für „Eule“
In der Berufung wird die Hambacher-Forst-Aktivistin „Eule“ zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt. Das ist weniger als die ursprüngliche Haftstrafe.
Die letzte Baumhausbesetzerin im Hambacher Wald wurde am 26. September aus dem Protestcamp der Anti-Braunkohle-Aktivisten getragen. Als eine Gruppe Beamter „Eule“ aus ihrer Hängematte vom Gelände schaffen wollte, trat sie einer Polizistin beinahe ins Gesicht. „Wenn sie getroffen hätte, wäre auf jeden Fall etwas kaputtgegangen“, begründete die 24-jährige Beamtin ihre Anklage. In erster Instanz verhängte das Amtsgericht Kerpen eine neunmonatige Haftstrafe, ausdrücklich ohne Bewährung. Es solle ein Signal für den Rechtsstaat gesendet werden, begründete der Richter das Urteil. „Eule“ habe bewusst versucht, Beamte zu verletzen, zudem sei „kein rechtschaffener Lebenswandel zu erwarten“.
Dagegen hatte die Verteidigung Berufung eingelegt. Rechtsanwalt Christian Mertens argumentierte unter anderem, es gebe kaum Bild- oder Videomaterial, das die Aussage der Polizistin stützt. Die mutmaßliche versuchte Körperverletzung ließe sich nur schwer rekonstruieren, zu dem Zeitpunkt sei „Eule“ von fünf Beamten auf dem Boden festgehalten worden. Zusätzlich habe es keine Ankündigung der PolizistInnen gegeben, die einen Eingriff oder eine Räumung vorbereitet hätte.
Vor dem Landgericht Köln hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Gefängnis. Das Gericht urteilte nun nach dem Jugendstrafrecht deutlich milder als das Amtsgericht Kerpen. „Eule“ wurde wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte drei Wochen Dauerarrest und 40 Stunden soziale Arbeit. Der Arrest wird „Eule“ aber erspart, da sie sechs Monate in Untersuchungshaft verbrachte. Grund dafür war ihre lange ungeklärte Identität. Den Behörden war sie zunächst nur als „UP 8 aus Aachen“ vermerkt, „UP“ für „Unbekannte Person“. Erst zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Köln konnten ihre Personalien mithilfe einer Melderegisterabfrage ermittelt werden.
In einem ähnlichen Prozess fiel im letzten Jahr das Urteil gegen die Aktivistin „UP 3“ in zweiter Instanz ebenfalls milder aus. Die Verurteilung eines jungen, nicht vorbestraften Menschen sei außergewöhnlich, sagte damals der Vorsitzende Richter der Berufungskammer, Thomas Beenken.
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