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Zahlen zu Fehlern bei Bamf-BescheidenZu Unrecht Asyl? Gibt es fast nie

Nach Franco A. und Bremen überprüft das Bamf mehr positive Asylbescheide als je zuvor. Fehler werden aber so gut wie keine gefunden.

Wie oft wird im Bamf zu Unrecht ein Flüchtlingsstatus vergeben? Fast nie Foto: dpa

Dass Flüchtlinge zu Unrecht Asyl erhalten, kommt so gut wie nie vor. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervor, die der taz vorliegt. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Gut 43.000 Asylbescheide aus den letzten Jahren hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bamf, im ersten Halbjahr 2018 überprüft. Nur in 0,7 Prozent (307 Fälle) endete diese Prüfung damit, dass das Bamf den Bescheid revidierte und den Schutzstatus entzog. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, beispielsweise, dass sich die Situation im Herkunftsland des Flüchtlings geändert hat.

Die Prüfverfahren leitet das Bamf aus unterschiedlichen Gründen ein: Bei Flüchtlingen, die Schutz nach der Genfer Konvention erhalten, ist die Prüfung binnen drei Jahre nach Anerkennung vorgeschrieben. In Fällen, in denen schriftlich entschieden wurde, lädt das Bamf außerdem oft zu einer nachträglichen persönlichen Anhörung. Diese ist zwar freiwillig, was viele Flüchlinge aber nicht wüssten und pflichtschuldig erschienen, wie Asylrechtsanwälte berichten.

Dass die Zahl der Widerrufsverfahren in letzter Zeit stark anstieg – allein im ersten Halbjahr 2018 wurden mehr als 100.000 solcher Verfahren eingeleitet – hat aber auch politische Gründe: Nachdem im Frühling 2017 bekannt geworden war, dass der rechtsextreme Bundeswehrsoldat Franco A. das Bamf getäuscht hatte und als syrischer Flüchtling registriert worden war, ordnete der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) die vorzeitige Überprüfung von 80.000 bis 100.000 positiven Asylbescheiden an.

Bei diesen vorzeitig überprüften Bescheiden wurde laut Antwort der Bundesregierung ebenfalls nur bei einem verschwindend geringen Anteil, nämlich in 1,2 Prozent der Fälle, eine Asylberechtigung zurück genommen. Zu den Gründen macht die Bundesregierung keine Angaben.

Auch nach dem angeblichen Bremer Bamf-Skandal, leitete die Nürnberger Zentrale auf Anweisung des Innenministeriums Überprüfungen ein. Diese sind allerdings noch nicht abgeschlossen.

Kaum Fälschungen gefunden

Im Juli war bekannt geworden, dass im Zuge dieser Bremer Überprüfungen bislang nur 17 Bescheide gekippt wurden. Wie viele Verfahren zu diesem Zeitpunkt bereits überprüft worden waren, hatte die Bundesregierung nicht angegeben. Ursprünglich hatte das Bamf angekündigt, bis September alle 18.000 positiven Bescheide aus Bremen von 2000 bis heute überprüfen zu lassen.

Aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass von gut 33.000 Identitätsdokumenten, die die Ausländerbehörden zur Prüfung an das Bamf übersandten, in 0,6 Fällen Fälschungen entdeckt wurden. Inwiefern es sich dabei um falsche Angaben zur Identität eines Flüchtlings oder um sicherheitsrelevante Informationen handelte, dazu macht die Bundesregierung keine Angaben.

„Die Zahlen zeigen: Nicht die Anerkennungen, sondern die Ablehnungen durch das Bamf sind das Problem“, sagte die Linken-Abgeordnete Jelpke der taz. Denn während es bei den positiven Bescheiden offenbar kaum etwas zu beanstanden gibt, haben fast die Hälfte der Klagen gegen negative Bescheide Erfolg.

Den allermeisten Flüchtlingen sei völlig zu Recht Schutz gewährt worden, so Jelpke. Nun müsse es um die schnelle Integration dieser Menschen gehen statt um „ressentimentgeladene Debattten um angeblich zu laxe Zustände im Bamf“.

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36 Kommentare

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  • Na, ob das wohl stimmt, dass die meisten positiven Bescheide richtig sind?

    Wer sich mit Asyl(klage)verfahren ein wenig auskennt der weiß, dass die meisten Klageverfahren gegen Bescheide, die einen "Dublin-Hintergrund" haben (Feststellung der Unzulässigkeit des Antrags wegen Zuständigkeit eines anderen EU-Staates) eine Verfahrenserledigung vor dem Verwaltungsgericht nur deshalb eintritt, weil es die zuständige Ausländerbehörde binnen der 6-Monats-Frist nicht auf die Reihe bekommt, eine Überstellung zu organisieren oder weil ein(e) Verwaltungseinzelrichter(in) der Meinung ist, eine Überstellung nach Griechenland, Italien, Polen, Malta, Zypern, Rumänien, Bulgarien, in die baltischen Staaten usw. sei aus irgend einem Grunde nicht zulässig und deshalb einem Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO statt gibt.

    "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen" und alle anderen EU-Staaten sind viel schlimmer als Deutschland?

    Das war früher einfacher geregelt; da dufte ein Verwaltungsgericht eine Abschiebungsanordnung in einen sicheren Drittstaat in Dublinverfahren nicht nach § 80 Abs. 5 oder § 123 VwGO aussetzen, siehe § 34a Abs. 2 AsylG alte Fassung. Und es gab einen Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten als zusätzliche Kontrollinstanz (§ 6 AsylG alte Fassung), der ggf. gegen "falsche" positive Bescheide klagen konnte, denn der begünstigte Asylbewerber tut das ja sicherlich nicht.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Wem soll man noch glauben?

    Mein Glauben an die Aufrichtigkeit von Behörden ist seit längerem beeinträchtigt: S21, BER, Elbphil., Asse, Wendland, Rostock, Barschel, Gladbeck, Duisburg, NSU, NSA, Käsemann, Ohnesorg, Impfskandal, Contergan, Treuhand, Kohl-Connection, Ramstein, Kalkar, Bader, Enslin, Raspe, Celler Loch, Hitlertagebücher, uswusf.....

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Nunja. Der Glaube ist ja bekanntlich für die Kirche reserviert! Wollnichwoll.

      Aber bei Ihrer artspezifischen - häufig unterschätzten Intelligenz! Gell.



      Ha noi. Dürfte das Umgehen solcher insuffizienten Felder kein Problem sein



      Na - Si’cher dat. Normal.



      & Däh! —



      www.zdf.de/dokumen...en-denken-102.html

      Jau. Liggers. Da mähtste nix.



      & alt*¿* Aber Hallo!



      No! Soo alt - Wird kein Schwein!



      Nu. Wennse nich jestorben sinn - wa!



      Lebense - Noch heute.



      Ooch wieder wahr - wa!;)

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Ja nun, wann schon würden Behörden jemals größeres Fehlverhalten eingestehen?

    Das geschah nicht beim NSU-Prozess, das geschah nicht beim Duisburg-Desaster, das geschah nicht beim Gladbecker Geiseldrama, das geschah nicht beim Elbphilharmonie-Skandal, das geschah nicht beim Benno Ohnesorg-Zwischenfall, das geschah nicht beim Hamburger Polizeikessel, das geschah nicht bei der Asse-Katastrophe, das geschah nicht beim Tschernobyl-Inferno, das geschah nicht bei der Stammheimer Todesnacht.

    Also warum sollte es ausgerechnet in diesem Fall so sein? Vertuschung, Beschönigung, Verharmlosung - das ist die Standardreaktion, vor allem, wenn der verdächtigen Behörde selbst die Aufarbeitung überlassen ist.

  • 9G
    97088 (Profil gelöscht)

    In einer Gesamtsicht der Bamf-Affäre war ein wesentlicher Aspekt, dass der Dienstherr und/oder Vertreter des Dienstherren seine ihm unterstellten Beamten unmittelbar und öffentlich des Amtsmissbrauchs zumindes aber der groben Fehlerhaftigkeit in der Ausübung des Dienstes bezichtigt hat. Führen diese eklatanten disziplinarischen und dienstrechtlichen Fehlverhalten auf „Arbeitgeberseite“ denn jetzt zu rechtlichen Folgen? Das wäre ein starkes Signal des Staates.

  • 6G
    61321 (Profil gelöscht)

    Von der Unwiderlegbarkeit des Nichtprüfbaren und der Unprüfbarkeit des Nicht-Widerlegbaren wollen wir hier nicht zu sprechen. Der Fall eines Franco A. seinerzeit und die Tatsache, dass hier offenbar Ex-Kombattanten (mit Aufenthaltstitel und Schutzstatus?) herumlaufen, die anderswo Menschen malträtiert haben zeigt, dass nicht im mindesten Grund besteht, sich selbstzufrieden zurückzulehnen

    • @61321 (Profil gelöscht):

      Hä*¿* - heute mal aussensweise - ;)

      Glasreiniger alle*?¡*



      Bitte Vorab. Nachkaufen.



      Normal - Besser is das - hm.;)

    • @61321 (Profil gelöscht):

      Selbstverständlich haben auch Straftäter Recht auf Asyl. Es geht also weniger darum, Straftäter vor Prüfung ihres Anspruches abzuschieben, wie das Herr Seehofer suggeriert, als vielmehr die Strafverfolgung dieser Asylanten zu verbessern. Bei Kriegswirren ist das naturgemäß schwierig. Dass die von uns mitgestalteten Strukturen der Flucht (man braucht Geld und Überlebenswillen) eher reiche, egozentrische Männer als arme Frauen mit Kindern begünstigt, wird von den neoliberalen Anhängern immer wieder begrüßt. Wir könnten auch Männer in Lager stecken und Frauen und Kinder aus den Lagern zu uns fliegen. Aber das schlägt sich mit dem real existenten Sozialismus und Christentum!

      • @EricB:

        Nö, haben sie nicht, siehe §§ 3 Abs. 2, 4 Abs.2 Asylgesetz:

        "Ein Ausländer ist nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass er



        1.



        ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen,



        2.



        vor seiner Aufnahme als Flüchtling eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, insbesondere eine grausame Handlung, auch wenn mit ihr vorgeblich politische Ziele verfolgt wurden, oder



        3.



        den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat.

        Das gilt ebenso für subsidiären Schutz.

        Siehe auch Artikel 1 F der Genfer Flüchtlingskonvention:

        " Die Bestimmungen dieses Abkommens finden keine Anwendung auf Personen, in Bezug auf die aus schwer wiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist,



        a) dass sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen



        oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen haben, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen;



        b) dass sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen wurden;



        c) dass sie sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen."

      • @EricB:

        Einem Bodyguard von Bin Laden gibt man kein Asyl, entweder man hat genug Beweise um ihn hinter deutsche Gitter zu bringen, oder ein Auslieferungsersuchen eines anderen Staates ihn dort hinzubringen oder man verweist ihn des Landes bzw. lässt ihn gar nicht erst in Deutschland rein. PUNKT

        • @Lara Crofti:

          frau - vllt.

          Frauman - lebt aber denn doch lieber in einem Rechtsstaat - wie diese Republik nach dem Grundgesetz.

          kurz - Sie sind schon ein armes Pechvögelchen - mit ihren Stabilbaukasten der



          Fa. LÜGT&Arschlöcher für Deutschland



          & Cie. Newahr.



          Normal.



          &



          Mehr könnte - Verunsichern. Woll.

  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    "wir sollten mal zusammen den von Ihnen verlinkten artikel lesen "



    Die gemeinsame Lesestunde möchte ich mir gerne ersparen. Schreiben Sie doch hier, was nachweislich im Artikel falsch ist.

  • Verschwörungstheorie des CSU-BMI.

  • Ja - bin ich so was unanständiges wie



    Lingusterahrschwärmer*¿*

    Echt. Koa Ahnung nicht!



    Aber nochmals 'Asylant'



    No way.

    unterm----bei 5 vor 12 vs Asylschredder



    (Herr v. Rath&Geschichtslosaufgemerkt



    Waren die HerrDamschaftsStudis erst mal auch ganz platt - als es was "aufs M…gab! Newahr)



    &



    Die Kollega zu "besser ganz weg statt - 16 a GG*¿*" Ach du heiliger Strohsack!



    Wie ist der denn drauf! Quo vadis EU!



    & op jot kölsch



    ”Wat fott is - is fott!" klar - auch wieder wahr!



    &



    (Das mit dem 'Rath a…' las ich mal ab - wa! Besser is das wg Moddetatistas!;()

    • @Lowandorder:

      Ja wie? Antwort-Button all wedder inn Mors*!¿*

      Is Antwort - auf -



      Praktikant, Demonstrant, Denunziant, Querulant, alles Lingua Tertii Imperii oder?

      by www.taz.de/!ku38947/



      LIMITS2GROWTH

  • 9G
    99960 (Profil gelöscht)

    Falsch positive Bescheide gibt es fast nie, falsche negative zuhauf. Eigentlich erstaunlich. letztere werden wohl mit viel mehr Aufwand geprüft als erstere. Die Beweislast liegt zudem auch zu großen Teilen beim deutschen Staat.

  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    Ja, klar. Die Behörde untersucht ihre eigene Arbeit und, oh Wunder, alles gut!

    Kann aber auch daran liegen, dass nur Anträge von den Antragstellern untersucht wurden, die freiwillig mitgemacht haben und dann auch besser nicht all zu genau hingeschaut wurde:

    "In einem weiteren internen Schreiben von Anfang April richtet sich die Abteilung GA 1 des Bamf, die für „Operative Steuerung“ der Asylverfahren zuständig ist, an die Referatsleiter. Die Abteilung verweist auch hier noch einmal auf die „Freiwilligkeit zur Teilnahme“ bei den Gesprächen, in denen Asylentscheide zum Widerruf oder Rückruf geprüft werden. Ausdrücklich handele es sich nicht um eine Anhörung, wie sie nun bei jedem neu angekommenen Asylbewerber geführt wird: mit Interview, Fingerabdruck und Dokumentenprüfung."

    www.morgenpost.de/...er-freiwillig.html

    • @83492 (Profil gelöscht):

      Mal ehrlich, es ist doch völlig Wurscht, wer das BAMF prüft.



      Sie müssen mir ja nicht zustimmen, aber zB kriminelle Vögel unter Unternehmen und Unternehmern, Vermögenden und Politikern richten bislang viel mehr Schaden an den Menschen und Gesellschaften an; Armut, Elend, Umweltzerstörung, Krankheiten.

    • @83492 (Profil gelöscht):

      ah! mal wieder ein sog. experte!

      • 8G
        83492 (Profil gelöscht)
        @christine rölke-sommer:

        "mal wieder ein sog. experte!"



        Wenn frau nichts einfällt, bleibt noch das ad hominem.

        Sagen Sie doch mal was inhaltlich dazu.

        • @83492 (Profil gelöscht):

          Witzig. Jemand, der ad hominem (gegenüber dem BAMF) argumentiert, kritisiert, wenn andere dasselbe tun.

          • 8G
            83492 (Profil gelöscht)
            @Kaboom:

            "der ad hominem (gegenüber dem BAMF) argumentiert,"

            Wusste gar nicht, dass Organisationen Individuen sind.

        • @83492 (Profil gelöscht):

          wir sollten mal zusammen den von Ihnen verlinkten artikel lesen und auf fehlerhafte darstellung abklopfen... dann würde wohl klarer, was ich mit sog. experte meine. die zwei schurnalisten sind nämlich keine, sondern immer noch auf der jagd nach nem skandal.

        • @83492 (Profil gelöscht):

          schon mitgekrigt, dass es sich um eine interne überprüfung handelt?

          • 8G
            83492 (Profil gelöscht)
            @christine rölke-sommer:

            "schon mitgekrigt, dass es sich um eine interne überprüfung handelt?"

            Das ist genau der zu kritisierende Punkt: keine unabhängige externe Prüfung. Wer prüft nach einem Zwischenfall im AKW? Der Betreiber?

            Wie niedrig der Aufklärungswille ist macht schon klar, dass die Teilnahme am Prüfverfahren für die Antragsteller freiwillig war. Ergebnis wird eine Stichprobenverzerrung und damit wertlose Statistik sein. Und das im Artikel beschriebene Prüfverfahren sieht auch nicht nach gründlichem Vorgehen aus. Ich glaube auch nicht, dass das Bamf die Kapazität zu einem echten Neuaufrollen der Fälle hat.

  • Naja, was soll mir diese Zahl denn jetzt sagen? 43.000 Bescheide geprüft. Aus den letzten Jahren. Bei wieviel Millionen "Asylsuchenden"? 43.000 ist quasi ein Tagessatz zu Spitzenzeiten

  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahme!

    Als Nebelkerzenwurfeinrichtung!



    Zur Insuffizienzablenkung directed by IM!;)(



    Nothing else. Exekutiv-Sommer-Theater.

    Na - Si’cher Dat.



    Normal.

  • Schade nur, dass solche Fakten nie die Leser der Zeitung mit den vier Buchstaben erreichen werden. Schlagzeilen wie "Asyl: fast immer korrekt" oder "Asylanten: Zu Recht bei uns" kauft doch keiner.

    • @LeSti:

      Perfekt ausgedrückt,volle Zustimmung.So traurig die Tatsache ist das die Auflagenstärkste Meinungsmaschine in diesem Land so fest verwurzelt ist...gut das es hier anders läuft als bei den Amis...das Rezept des Herrn Trump ist längst eine Schablone.

    • @LeSti:

      “Asylanten -;(“

      Würd LÜGT - schon bringen!

      FriedeSpringerJargonmäßig!



      Zuzusagen! Newahr.



      Normal.

      • 8G
        83492 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Praktikant, Demonstrant, Denunziant, Querulant, alles Lingua Tertii Imperii oder?

  • Die Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Asylgründe erscheinen mir doch sehr gewagt.

    Was soll die Überprüfung denn diesbezüglich zutage fördern? Es werden doch nur die Akten überprüft. Dabei können allenfalls Formfehler (d.h. Lücken in der Aktenlage, fehlende Angaben, fehlende Dokumente) festgestellt werden. Neue Ermittlungen zum Wahrheitsgehalt der Angaben der Betroffenen oder zu den vormaligen Feststellungen des Amtes werden doch gar nicht angestellt. Von daher sollte bei einer sorgfältig arbeitenden Behörde kein anderes Ergebnis rauskommen.



    Was wiederum gegen die Annahme steht, dass eine hohe Dunkelziffer an ungerechtfertigten Ablehnungen gäbe.

    • @Taztui:

      Der Vorwurf war ja, das BAMF habe ohne bestehende Asylgründe Positivbescheide gegen Bakschisch durchgewinkt. Man darf davon ausgehen, dass die politische Konkurrenz bei der Prüfung sehr genau hingeschaut hat. Hätte sie aus Koalitionsräson den Mantel des Schweigens über alles decken wollen, hätte sie bereits die Vorwürfe abgedreht. Daher gehe ich davon aus, dass die Revision stimmt.

      • @EricB:

        Sie sind ja naiv! Glauben sie, dass in den manipulierten Akten steht: eigentlich kein Asylgrund, aber wir geben es trotzdem? Nein, die Akten werden immer sauber und in sich schlüssig sein.