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Altersfeststellung bei AsylsuchendenBis auf die Knochen geprüft

Die CSU will, dass junge Asylsuchende sich einer medizinischen Altersprüfung unterziehen. Viele Ärzte finden das unsinnig.

Mit Vermessung der geröntgen Handknochen wird versucht, das Alter mutmaßlich Minderjähriger bestimmt Foto: dpa

Das Neue

Bisher können Jugendämter eine medizinische Altersdiagnose von Geflüchteten nur verlangen, wenn es Zweifel am angegebenen Alter gibt. Vor ihrer Klausurtagung am Donnerstag im Kloster Seeon fordert die CSU nun eine verpflichtende Altersprüfung für „alle ankommenden Flüchtlingen, die nicht klar als Kinder zu erkennen sind“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann der Funke-Mediengruppe. Sein Parteikollege Thomas Strobl sprang ihm in der Welt am Sonntag zur Seite: „Im Zweifelsfall gehören dazu auch medizinische Untersuchungen wie das Röntgen der Handwurzel.“ Minderjährige unbegleitete Asylsuchende können nicht abgeschoben werden, Anerkannte dürfen ihre Eltern nachholen.

Der Kontext

Prompt polterte die AfD, sie fordere genau solche Tests seit rund zwei Jahren. Tatsächlich ist die Debatte nicht neu, doch aus aktuellem Anlass wieder entflammt: In der vergangenen Woche hatte ein junger Mann aus Afghanistan im rheinland-pfälzischen Kandel ein 15-jähriges Mädchen erstochen. Der Vater der Getöteten zweifelt laut Bild-Zeitung das Alter des mutmaßlichen Täters an, das dieser mit 15 angegeben hatte. Weil der Asylsuchende unter Mordverdacht steht, darf sein Alter jetzt, im Rahmen eines Strafprozesses, mittels Röntgenaufnahmen untersucht werden.

Die Reaktionen

„Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“, so der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montogemery, der Süddeutschen Zeitung. Die Untersuchung sei aufwendig, teuer und unsicher; führe man sie bei jedem Flüchtling durch, wäre dies ein Eingriff in die Menschenwürde.

So sieht es auch Winfrid Eisenberg, ehemaliger Leiter und Chefarzt der Kinderklinik im nordrhein-westfälischen Herford. „Wenn es wenigstens funktionieren würde, müsste man ja noch mit sich reden lassen. Doch der Begriff ‚Altersfeststellung‘ führt völlig in die Irre, das Alter kann medizinisch niemals festgestellt werden“, sagte Eisenberg der taz. „Wenn Politiker das verlangen, ist es barer Unsinn. Es kann immer nur von ‚Altersschätzung‘ gesprochen werden“.

Die Knochenreife in der Hand kann weit vor dem 18. Geburtstag erreicht sein. Doch, wie alles andere auch, ist das von Mensch zu Mensch unterschiedlich

Wie alles andere im und am Körper entwickeln sich auch die Knochen bei jedem Menschen unterschiedlich. Würde das Knochenalter durch das Röntgen der linken Hand mit 18 definiert, könnte das chronologische Alter dennoch ein anderes sein. „Um plus, minus zwei bis drei Jahre kann das variieren“, so Eisenberg. Die Knochenreife in der Hand könne außerdem weit vor dem 18. Geburtstag erreicht sein, bei mehr als 60 Prozent der Jugendlichen sei das der Fall.

Wenn röntgen, dann sei die Hand aber zumindest die harmloseste Variante; für die Zähne, das Schlüsselbein oder die Brust seien die Strahlen wesentlich schädlicher. Die Untersuchung von Geschlechtsteilen hält Eisenberg indes für „noch unsinniger“. „Die können bei einem Jungen mit 13 und bei einem Mädchen mit zwölf Jahren schon vollständig ausgereift sein.“ Außerdem: „Solche Untersuchungen verletzen die Würde von jungen Menschen erheblich, vor allem wenn sie aus einem konservativeren Kulturkreis stammen.“

Die Bundesländer gehen aktuell unterschiedlich mit der Altersfrage um, in einigen Ländern prüfen nur die Jugendämter. Doch Hamburg und Berlin schicken bereits seit Jahren Asylsuchende in ihre Unikliniken, um ihr Alter untersuchen zu lassen. Wie aus einer Antwort des Hamburger Senats auf eine FDP-Anfrage aus dem Jahr 2015 hervorgeht, werden dabei auch Brüste, Gewicht, Zähne und Geschlechtsteile untersucht. Verweigert sich jemand der eigentlich freiwilligen Untersuchung, fällt er automatisch aus dem Jugendhilfesystem.

Die Konsequenz

Die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer hatte zuletzt Ende 2016 angezweifelt, dass ärztliche Altersdiagnosen zuverlässig und verfassungskonform sind. „An dieser unserer Haltung hat sich nichts geändert“, sagte der Vorsitzende der Kommission, Dieter Birnbacher, der taz. Wie auch Kinderarzt Winfrid Eisenberg präferiert die Kommission eine „holistische“ Methode der Altersschätzung, ein ganzheitlicher Ansatz, nach dem Kinder- und Jugendärzte, Kinderpsychologen oder Sozialarbeiter nach einem mehrstündigen Gespräch in entspannter Atmosphäre und umfassender Anamnese das Alter bestimmen.

Die CSU jedoch hat angekündigt, ihre Forderung nach verpflichtenden medizinischen Altersprüfungen mit in die Sondierungsgespräche mit der SPD zu nehmen.

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19 Kommentare

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  • 6G
    6028 (Profil gelöscht)

    Sicher handelt es sich bei der Flüchtlingskrise um eine humanitäre Krise von erheblichem Ausmass. Es ist aber auch zu bedenken, dass die Auswirkungen der momentan verfolgten Politik und deren administrative Handhabung wahrscheinlich mittelfristig zu substantiellen Krisen in unseren Sozialsystemen führen werden.

     

    Wieso man den Behörden hier mit "rechtsstaatlichen" Argumenten die Hände binden will, ist mir unverständlich. Ich habe das Gefühl, dass so mancheR Mescalero hier seine " klammheimliche Freude nicht verhehlen" will, wenn der Staat hier in die Knie geht.

  • 6G
    6028 (Profil gelöscht)

    Ich glaube, hier werden unterschiedliche Sachverhalte durcheinander gemischt:

    jemand wird eines erheblichen Verbrechens beschuldigt wobei das von ihm angegebene Alter eine Strafmilderung ermöglichen würde; dann ist doch klar, dass man versucht, die Altersangabe nachzuprüfen. Das geschieht hier, und ist sozusagen 'business as usual'.

    Ergäbe sich, dass die Angabe (mit 'hoher Wahrscheinlichkeit') falsch ist, müsste ein Gericht über die Konsequenzen entscheiden.

     

    Offensichtlich liegen die Ergebnisse der Altersuntersuchung nicht "mit naturwissenschaftlicher Genauigkeit" vor; andererseits ist aber auch die Strafmündigkeit genauso "willkürlich" vom Gesetzgeber an ein gewisses Alter gekoppelt worden. Persönlich glaube ich, dass die Ungenauigkeit bei der Mündigkeit eher grösser als bei der Handwurzeluntersuchung ist.

     

    Eine andere Sache ist, die Altersangaben von Flüchtlinge 'generell' mit rechtsmedizinischen Methoden zu ermitteln:

    wäre der Beschuldigte statt der angegebene 15 auf , sagen wir 18 bis 20 Jahre geschätzt worden, hätte er dann die Tat nicht begangen (mal angenommen dass er sie begangen hat)? Vielleicht hätten die Eltern stärker auf ihre Tochter einwirken und das Verhältnis unterbinden können? Als dreifacher Vater denke ich: wohl kaum.

     

    Wiederum etwas anderes: die Reaktion der Ärzteschaft. Nicht nur, "dass ärztliche Altersdiagnosen zuverlässig" sind, kann man anzweifeln; so recht betrachtet trifft das doch auf alle medizinischen Diagnosen zu. Sie wollen sich halt nicht die (schlechtbezahlte?) Mühe machen.

    Auch wieso es "ein Eingriff in die Menschenwürde" sei, falls die Schätzung "bei jedem Flüchtling" durchgeführt würde, kann ich nicht nachzuvollziehen. Schliesslich würde nicht jeder geprüft, sondern nur falls die Behörden erhebliche Zweifel an der Altersangabe haben. Zumal ja auch erst einmal geklärt werden muss , was passiert, wenn Angabe und Schätzung erheblich voneinander abweichen.

  • Blos weil Mensch Meier keinen Sachzusammenhang sonder Hetze erkennt ist Alrech's Kommentar, ich hab ihn gelesen bevor er der Zensur zum Opfer fiel, noch kein Verstoss gegen die netiquette. Es ist mir schon mehrfach aufgefallen, dass in der TAZ netiquette durch Zensur ersetzt wird. Wenn die Ideologie hinter der TAZ dem nicht standhält, dann verkommen die Kommentatoren zu Claqueuren.

  • Auch im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, dass derjenige, der sich auf eine bestimmte begünstigende Tatsache beruft (hier die Minderjährigkeit) beweispflichtig ist. Ungeachtet der offensichtlichen Mißbrauchsmöglichkeiten hat man den Angaben des Antragstellers bisher grundsätzlich geglaubt, es sei den, es bestanden ganz erhebliche Zweifel an den Altersangaben.

     

    Aufgrund der jetzt bedauerlicherweise eingetretenen und bekannt gewordenen Einzelfälle sollte man meines Erachtens zur grundsätzlichen Beweislast zurück kehren. Im Ergebnis müsste ein recht erwachsen wirkender Antragsteller dann sein tatsächliches Geburtsdatum oder zumindest die Minderjährigkeit zweifelsfrei nachweisen.

     

    Die Diskussion um die Art und Weise der Altersfeststellung geht an der eigentlichen Problematik doch vollkommen vorbei und dient möglicherweise lediglich populistischen Gelüsten.

  • Kommentar gelöscht. Bitte beachten Sie unsere Netiquette.

    • @Alreech:

      Was soll das?

      Es gibt keinen Sachzusammenhang zum Thema des Artikels.

       

      Für das Opfer ist völlig belanglos, welches Alter eine Behörde dem Täter vorher zugeschrieben hat.

      Es ändert die Tat nicht.

      Und es verhindert die Tat nicht.

       

      Also ist dieser Kommentar blanke Hetze.

  • "Altersfeststellung"

     

    Worum geht es eigentlich?

     

    “Minderjährige unbegleitete Asylsuchende können nicht abgeschoben werden, Anerkannte dürfen ihre Eltern nachholen.“

    {...}

     

    Teil II.

     

    Auch wenn die w/m Pseudolinken und christlichen Gutmenschen es nicht erkennen wollen: Es ist vor allem auch die Aufgabe der Flüchtlinge sich aktiv an der sozialen Umwälzung ihrer Herkunftsländer zu beteiligen. Es ist nicht die Aufgabe der deutschen Wirtschaftsverbände, auch nicht die des BND und der Bundeswehr, Mädchenschulen aufzubauen und die Gleichberechtigung der Frau in ihren Herkunftsländern zu erkämpfen. Die Menschen müssen ihre ökonomische Befreiung und soziale Emanzipation vor Ort schon selbst erkämpfen!

     

    Merke: Die bundesdeutsche Linke, außerhalb und im Parlament, sollte es doch eigentlich wissen, auch im reichen Deutschland leben Millionen w/m Geringverdiener, Alleinerziehende und w/m Aufstocker, Millionen Kinder und Jugendliche in Armut, Millionen materiell und sozial w/m Arme und Millionen w/m Armutsrentner. Auch sie haben ein Menschenrecht auf Verbesserung ihrer Lebenssituation! Keiner sollte sie verpflichten können, ihren Gürtel noch enger zu schnallen, auch nicht im treu-deutschen Konsumparadies.

     

    Merke: Die soziale und gesellschaftliche Wahrheit im Kapitalismus auszusprechen, das ist kein Rassismus und auch keine Flüchtlingsfeindlichkeit - Fremdenfeindlichkeit. Sie ist ein wichtiger und überfälliger Teil der heute notwendigen Aufklärungsarbeit in der BRD und EU.

    • @Reinhold Schramm:

      Die alte Leier: hiesige Arme und Lohnarbeitende gegen Geflüchtete ausspielen. Ihr Zirkelschlag nach rechts scheint geglückt. Projekt nationaler Sozialismus, oder wie?

      • @Uranus:

        Durchsichtiges Manöver der neoliberalen Niedriglohnglobalisierer

  • "Altersfeststellung"

     

    Worum geht es eigentlich?

     

    “Minderjährige unbegleitete Asylsuchende können nicht abgeschoben werden, Anerkannte dürfen ihre Eltern nachholen.“

     

    Nach Angaben der saarländischen Landesregierung sollen 35 Prozent der Jugendlichen, die ihr Lebensalter vorsätzlich als Minderjährige angegeben hatten, bereits über 18 Jahre sein. Nach Bundesrecht haben sie damit ihre Volljährigkeit und Strafmündigkeit erreicht.

     

    Auch hieraus kann man ableiten, dass auch minderjährige Kinder und Jugendliche von ihren Familien vorsätzlich als (soziale) Flüchtlinge nach Europa geschickt werden. Nicht nur um ihren Kindern in der westlichen Wohlstandsgesellschaft ein besseres Leben zu ermöglichen, sondern um auch die spätere Familienzusammenführung unter der sozial-staatlichen Absicherung in Deutschland, Mittel- und Westeuropa zu ermöglichen.

     

    Wie wir es eigentlich schon heute alle wissen müssten, auch wenn die von ihrem Idealismus betrunkenen, protestantischen und bürgerlichen Gutmenschen, es gerne leugnen, diese (lebenslange) Absicherung von Sozialflüchtlingen wird vor allem von den Lohnabhängigen finanziert und auch von den vielen Millionen vorhandenen sozial Armen in der BRD mitgetragen. Auch durch die Erhöhung der Sozialabgaben für abhängig Beschäftigte und durch die Verminderung von (notwendigen) Sozialleistungen bei den Ärmsten in der Gesellschaft (dabei völlig unabhängig von deren Herkunft, Geschlecht und Hautfarbe).

     

    Nicht die vorhandenen Reichen bezahlen, sondern die Mehrheit der Erwerbsbevölkerung und die Millionen Armen bezahlen letztlich auch hierfür alle (materiellen) Rechnungen.

     

    Jetzt könnte der pseudo-linke w/m Gutmensch argumentieren: Es ist doch letztlich sowieso egal, wer die Rechnung bezahlt, wir leben doch im Kapitalismus und sind auch mitverantwortlich für die soziale Armut in den Herkunftsländern der Sozial- und Wirtschaftsflüchtlinge.

     

    Fortsetzung: Teil II. von II.

  • So kompliziert, ungenau und menschenfeindlich kann die Untersuchung des Alters nicht sein, einige unserer EU-Nachbarstaaten machen das schon länger ohne großen Aufstand. Österreich hat eine Falschangabenquote bei der Selbstauskunft des Alters von sich selbst als jugendlich bezeichnenden Asylsuchenden von mehr als 40% festgestellt.

    Das kann man nicht einfach ignorieren, wegdiskutieren oder hinnehmen.

    Entweder wir haben Regeln, dann müssen wir auch Ehrlichkeit von denen erwarten, die etwas von uns wollen, und die Möglichkeit die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren, oder wir halten uns an unsere eigenen Regeln nicht - und machen damit unseren Rechtstaat lächerlich. Wer soll uns ernst nehmen, wenn wir das nicht mal selbst machen?

    Sich nicht an die eigenen Regeln zu halten, sich offensichtlich belügen zu lassen in fast der Hälfte der Fälle und daraus keine Konsequenzen zu ziehen ist der schnellste Weg jedes Verständnis in der Bevölkerung für das Asylrecht nachhaltig zu zerstören.

    Mehr kann man der AfD nicht zuspielen, als hier einfach nichts zu ändern.

    • @hup:

      Niemand weiß, ob es funktioniert.

      Aber das ist auch egal.

      Ein amtlich festgestelltes Alter gilt

      eben - und es kann ja auch keiner das Gegenteil beweisen...

      Also: wer Klarheit will die es nicht gibt, erfindet welche.

    • @hup:

      Leider funktioniert diese Methode nur bei gesichertem Geburtsdatum!!!!!

      Sie wurde entwickelt um festzustellen ob ein Kind einfach nur spät oder früh heranreift (physiologische Abweichungen von der Norm), oder aber ob ein ggf behandlungsbedürftiger Zustand vorliegt, nämlich Kleinwuchs oder Hochwuchs. Entscheidend ist die DIFFERENZ zw "Knochenalter" und BEKANNTEM "chronologischen" Alter. Beides kann auf verschiedenste endokrinologische Erkrankungen zurückzuführen sein, ggf auch auf Mangelzustände. Mit anderen Worten ungeeignet für die Fragestellung hier.

    • @hup:

      Und weil man der nicht der AfD in die Hände spielen will, soll man einfach tun, was sie verlangt?

      Bestechende Logik.

       

      Eine Sache wird übrigens nicht dadurch richtig, dass andere Länder sie praktizieren. Viele EU-Länder lassen auch große Konzerne Steuern hinterziehen. Trotzdem ist das kein Grund, dass wir das in Deutschland auch machen sollten.

       

      Die Würde und körperliche Unversehrtheit von jungen Menschen zu respektieren, ist übrigens ein Grundprinzip des Rechtsstaats. Wenn Sie also den Rechtsstaat hier anführen, dann sollten Sie nicht weil es in den Kram passt mal eben die Grund- und Menschenrechte ausblenden.

       

      Ich gehöre übrigens auch zur Bevölkerung, und mein Verständnis für das Asylrecht ist schon lange zerstört, seit es nach und nach immer mehr vom Schutz- zum Abschreckungsrecht geworden ist.

      • @Soungoula:

        "Körperliche Unversehrtheit respektieren"

         

        Das ist bei einem Röntgenschuss der Hand an den Haaren herbeigezogener Quatsch. Jeder Asylsuchende der hier herkommt erhält medizinische Versorgung, und die enthält häufiger als nicht das Röntgen der Zähne mit anschließender Behandlung - mit einer deutlich höheren Dosis als das das Röntgen der Hand erfordert.

        Wie gesagt, solchen Unsinn, dass das ein unstatthafter Eingriff in die Gesundheit der Asylsuchenden ist, kann man immer weniger Menschen vermitteln. Vermutlich übersteigt der Vorsorgeaspekt, dass man Zufallsbefunde beim Handröntgen erhält sogar bei weiten eventuelle "Schäden" der Röntgenaufnahme. Statistisch überwiegt dann ziemlich sicher sogar der therapeuthische Effekt einer Reihenuntersuchung.

         

        In dem Fall wäre die Standard-ED-Behandlung mit Fingerabdruck nehmen auch ein Eingriff in die Gesundheit des Probanden, weil er entweder giftige Tinte (leider nicht BIO) an die Finger bekommt oder auf dem Abnahmeglas mit den Bakterien im Fingerfett des Vorgängers konfrontiert wird.

         

        Wir halten mal fest: Derjenige der etwas will, der z.B. einen Antrag auf Asyl stellt, hat die dazugehörigen Bedingungen zu erfüllen, die eine Untersuchung umfassen können. Will er das nicht muss er nur den Antrag nicht stellen. Das passiert mir schon wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben will - wer achtet da auf meine "Würde und körperliche Unversehrtheit"? Die Versicherung müsste mir doch nur glauben was ich erzähle...

    • @hup:

      Vollkommen richtiger Ansatz!

      Es wird immer nur erwähnt welche Rechte die Flüchtlinge haben, über Pflichten wird kein Wort verloren.

      Aber es ist wahrscheinlich das die Flüchtlinge nicht von sich selber draufgekommen sind, beim Alter zu schwindeln und Papiere wegzuwerfen, sie wurden von Schleusern und Menschenfreunden vorbereitet, um es in Deutschland zu "schaffen".

  • Was schlägt die Taz denn stattdessen vor? Das es Asylbewerber gibt, die bei der Altersangabe lügen sollte schon spätestens seit Hussein K. klar sein.

    Und +-2-3 Jahre beim Röntgen ist schon mal ein guter Richtwert

  • Kommentar gelöscht. Bitte beachten Sie unsere Netiquette.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...vielleicht sollte man alle Politiker der CSU hinsichtlich ihres Geisteszustandes untersuchen lassen?!