piwik no script img

Angriff auf afghanisches Kind in SachsenRassist nach Hass-Attacke angeklagt

In Sachsen hatte ein Mann einen afghanischen 15-Jährigen beschimpft und geschlagen. Nun wird er wegen Körperverletzung angeklagt.

Tatort Vogtlandbahn: Selbst als der Junge aus dem Zug floh, wurde er verfolgt Foto: dpa

Zwickau epd | Wegen der Attacke auf einen afghanischen Jungen im Vogtland muss sich ein 32-Jähriger vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat vor dem städtischen Amtsgericht Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen den Mann erhoben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Der Angeklagte sitzt in Zwickau in Untersuchungshaft.

Laut Staatsanwaltschaft soll er den 15-jährigen Afghanen am 21. Oktober in der Vogtlandbahn bei Pöhl zunächst verbal angegriffen und gerufen haben: „Euch hätte man früher vergast, verpisst euch aus unserem Land, redet gefälligst Deutsch, ihr seid hier in Deutschland, du Hurensohn.“ Zudem zeigte er den Hitlergruß, rief „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ und verpasste dem Jungen eine Ohrfeige und Schläge gegen den Kopf. Der Angreifer sei stark betrunken gewesen.

Als der 15-Jährige aus dem Zug floh, soll ihm der Angreifer laut Staatsanwaltschaft gefolgt sein und über ein Geländer geworfen haben. Anschließend sei der 32-Jährige selbst die knapp zwei Meter auf das Dach eines Carports hinuntergesprungen, wo er den Kopf des 15-Jährigen packte und ihn mehrfach gegen eine Hauswand schlug. Erst als der Hausbesitzer eingriff, habe der Angreifer aufgehört.

Der 15-Jährige erlitt bei dem Angriff den Angaben nach Prellungen, Hämatome und Schürfwunden an Kopf und Oberkörper und musste stationär behandelt werden. Der Afghane leidet demnach an einer posttraumatischen Belastungsstörung und schweren Angstzuständen. Wann der Prozess beginnt, stand zunächst noch nicht fest.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

14 Kommentare

 / 
  • Glüchwunsch - mit dieser Art von Berichterstattung schlägt ihr die BILD-Zeitung um Längen! Hätt´ ich nicht gedacht, dass ich sowas erleben werde.

  • Gut das sie den Typen erwischt haben, hoffentlich landet er auch für ein paar Jahre im Knast und kommt nicht, dank der Überlastung unserer Justiz, ungeschoren davon!

     

    Aber liebe taz: Hass-Attacke? Eine seriöse Zeitung würde das wohl eher eine rassistisch motivierte Körperverletzung nennen.

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @disenchanted:

      "Hass-Attacke?" Ist wohl das deutsche Pendant zum Hate-Crime.

       

      Ich prognostiziere mal, der gute Mann wird mit einer kleinen Bewährungsstrafe wieder auf die Restbevölkerung losgelassen. Oder gleich freigesprochen. Das ist Sachsen. Da werden die Richter denken, der junge Afghane hätte selbst seinen Kopf gegen die Wand geschlagen.

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Den Begriff der Hass-Kriminalität gibt es ja bereits, von daher glaube ich das nicht. Aber generell bin ich nicht sonderlich begeistert davon da der Staat Verbrechen auf Basis der vermeindlichen Gefühlslage des Täters diskriminiert.

         

        So übel es in Sachsen auch sein mag glaube ich nicht das Richter derartige Entscheidungen fällen. Das ist i.d.R. nicht das große Problem. Viele Menschen die wegen ernsthafter Straftaten angeklagt wurden können aber einfach gewähren, weil die Justiz schlicht keine Kapazität hat sich mit ihnen zu befassen.

        Wenn Sie geblitzt werden dann kommen Sie auf keinen Fall davon, dafür wird gesorgt aber wenn Sie jemanden krankenhausreif prügeln dann kann es gut sein das einfach garnichts passiert.

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Keine Sorge, die Beweislage scheint eindeutig für die Schuld des Angeklagten zu sprechen. Auf das Strafmaß und seine Begründung darf man gespannt sein.

  • Mit 15 ist man allerdings nach deutschem Recht kein Kind mehr, sondern Jugendliche® - es gibt diesen besorgniserregenden Trend, die Definition von "Kindheit" auf immer höhere Alterstufen auszudehnen... bis irgendwann, in einem Super-Nanny-Däutschland, an jedem REWE-Supermarkt Schilder verkünden: "Kindern unter 30 Jahren ist der Erwerb, Besitz und Konsum von fett- und zuckerhaltigen Artikeln verboten! (§ 1335 Jugendschutzgesetz)"

     

    Das ändert allerdings nicht an der Widerwärtigkeit dieses betrunkenen Nazisachsen!

  • Passieren solche Dinge so selten oder so oft, dass sie in der Taz Erwähnung finden?

  • Hoffentlich ist das Kind wirklich erst 15 Jahre alt. Es wäre Wasser auf die Mühlen der Hetzer, wenn sich am Ende heraus stellte, dass der Kleine im gleichen Alter ist wie der 32-jährige Rechtsextreme.

     

    Vielleicht hätte man das prüfen können, bevor man den Fall öffentlich macht.

  • Vielen Dank, liebe taz!

     

    Ihr zeigt endlich mal wieder, was es unter den Deutschen für erbärmlichen Abschaum gibt. In anderen Zeitungen wird immer nur rassistisch über Messerstecher und Vergewaltiger berichtet, ihr macht dagegen auch unsägliche fremdenfeindliche Nazi-Hassverbrechen wie dieses publik.

     

    Dieser Artikel ist ein wichtiges Zeichen gegen Rechts und wird hoffentlich manchen die Augen öffnen!

    • @Maike123:

      "erbärmlichen Abschaum"

       

      Danke für diesen Beitrag. Erbarmen auch mit dem Verachtenswerten zeichnet den wahren Humanisten aus.

    • @Maike123:

      "Erbämlicher Abschaum" ist Nazisprech.

      Man kann auch ohne Nazisprech ausdrücken, dass man die Tat abstoßend findet.

    • @Maike123:

      Erbärmlichen Abschaum gibt es gewiss überall.