Kolumne Leipziger Vielerlei: Metropolenträume 2.0
Durch die Woche in Leipzig mit einem EC-Karten-fähigen Ticketautomaten, dem Stadtentwicklungskonzept und einem Gangster-Rapper.
A lle Leipziger mit Weltstadtambitionen dürfen sich freuen: Die Stadt wächst immer noch, um 13.000 Menschen allein im letzten Jahr. Bis 2030 sollen laut Prognosen aus den derzeit 580.000 Einwohnern 720.000 werden. Damit Leipzig auf diesem Weg nicht vom heiligen Dreiklang des Stadtmarketings – Mehr Arbeit! Mehr Internationalität! Mehr Lebensqualität! – abweicht, wurde das neue Stadtentwicklungskonzept erarbeitet.
Es soll Stadt und Verwaltung für die kommenden fünf Jahre Orientierung bieten. Fünfjahresplan – na, klingelt da was? Richtig, das sind die Dinger, deren Zielvorgaben schon vor 50 Jahren regelmäßig verfehlt wurden. Und warum das Konzept „Leipzig 2030“ heißt, wenn es eh alle paar Jahre erneuert wird, weiß wohl nur der Allmächtige, OBM Jung, selbst.
„Think big“, dachten sich wohl auch die Leipziger Verkehrsbetriebe: Leipzig bekommt neue Ticketautomaten! Und was die Dinger nicht alles können. Sogar mit EC- und Kreditkarte kann man dann bezahlen. Vor lauter Freude könnte man glatt vergessen, dass die Umstellung schon für 2016 geplant war. Aber geschenkt. Noch in diesem Herbst (!) werden die ersten drei (!!) Prototypen auf dem Leipziger Innenstadtring installiert, bis Ende des Jahres auch alle anderen Automaten (!!!) erneuert. Weltstadt eben.
Dass Leipzig nun endgültig auf dem Weg zur Metropole ist, beweist auch die erste Verurteilung eines Gangster-Rappers. Kollegah, seines Zeichens „Westdeutschlands King“, hat im März beim Tour-Auftakt in Leipzig, ohne mit der Wimper zu zucken, das Taschengeld ostdeutscher Jugendlicher eingesammelt.
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Dass einer von ihnen im Tausch dafür seine Sonnenbrille haben wollte, ging ihm dann aber doch zu weit: Fußtritt, Kinnhaken, fertig. Don’t mess with The Boss,verstehste? Verstand das Amtsgericht leider gar nicht und verurteilte Felix Blume, wie der „Imperator“ bürgerlich heißt, wegen Körperverletzung zu einer Strafzahlung von 18.000 Euro.
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