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VerfassungsschutzRechte auf dem Rechtsweg

Am Dienstag klagten Rechtsextremisten gegen die Aufnahme ihrer Partei in den Verfassungsschutzbericht im Jahr 2013. Ohne Erfolg.

Kein schöner Anblick: Teilnehmer einer Rechten-Demonstration Foto: ap

Jedes Jahr gibt der Berliner Verfassungsschutz einen Bericht heraus, in dem er seine Erkenntnisse über Bestrebungen veröffentlicht, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Im Bericht tauchen Links- wie Rechtsextremisten auf, die Salafisten wie die Scientologen – es ist die Liste, in die keiner hinein möchte, auch nicht die Bürgerbewegung Pro Deutschland. 2013 wurde die rechtsextremistische Kleinpartei (110 Mitglieder im Jahr 2015) darin das erste Mal erwähnt.

Obwohl Bernd Palenda, der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, in einem Interview mit dem Tagesspiegel die islamfeindliche Truppe als „kleinen Haufen“ charakterisierte, der „bei uns nicht ganz oben auf der Agenda steht“, hält „Pro Deutschland“ bis heute seinen Platz im Berliner Verfassungsschutzbericht.

Gegen die Aufnahme im Jahre 2013 klagten die Rechtsextremisten am Mittwoch vor dem Berliner Verfassungsgericht in Person von Günter Czichon. Der Berliner Landesvorsitzende überließ das Reden gänzlich seinem Anwalt Carsten Pagel. Der trug vor, Pro Deutschland würde keine Ausgrenzung von Ausländern betreiben und nicht gegen die Religionsfreiheit agitieren, indem die Partei den Islam disqualifiziere.

Vielmehr würde sie die christlichen Werte betonen wollen – nur darum engagiere sie sich gegen den Bau von Moscheen und nur diese Botschaft würde sie mit dem Piktogramm verbreiten wollen, das eine durchgestrichene Moschee zeigt.

„So ein Schild erlaubt wenig Differenzierungen“, erklärt der Anwalt, aber es ginge der Partei „um Moscheen als Zeichen eines bestimmten Machtanspruches“. Dieser werde insbesondere von großen Moscheen mit riesigen Kuppeln und Minaretten demonstriert. „Reichen für die Religionsausübung nicht auch kleine Gebetsräume?“

Schlagabtausch der Anwälte

Dieses Argument könnte man auch einer wenig ausgelasteten christlichen Kirche vorhalten, entgegnete der Vorsitzende Richter Wilfried Peters. Als Schutzbehauptung klassifizierte der Leiter des Verfassungsschutzes diesen Einwand. Über Mohammed, so sezierte der Vorsitzende Richter das nächste Argument für die Aufnahme von Pro Deutschland in den Bericht, schrieben die Rechtsextremisten, er hätte „das Pech gehabt, dass es zu seiner Zeit noch keine Irrenanstalten gab“.

Gerichtsurteil weicht nur gering von Einschätzung des Verfassungsschutzes ab

Er verkündete „keine Offenbarung, sondern offenbarte eine psychische Störung.“ „Wenn aber“, so Peters, „schon der Stifter einer Religion als geisteskrank dargestellt wird, wie sieht es dann mit seinen Anhängern aus?“

„Mohammed ist keine unproblematische Person“, hält Anwalt Pagel dagegen. „Er hat Kinder zur Frau genommen, das hat bis heute Auswirkungen.“ Das Gericht überzeugt er damit nicht, es hält die Aufnahme von Pro Deutschland in den Verfassungsschutzbericht für richtig, obwohl es den Rechtsextremisten auch einen kleinen Sieg zugesteht.

Im Bericht muss der Passus gestrichen werden: „Obwohl sich die Partei immer wieder öffentlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, sind die islamfeindliche Ausrichtung der Partei und ihre Forderungen nach „Schnellgerichten“ oder der „Rückführung“ von Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“

Rechtsextremisten müssen Kosten tragen

In der Tat könne bei dem Wort „Schnellgericht“ auch ein verfassungsfeindliches „Sonder- oder Ausnahmegericht“ assoziiert werden, urteilten die Richter. Doch könne man den Äußerungen nicht entnehmen, dass sie das so gemeint habe. Auch sei die Abschiebung von Ausländern nicht verfassungswidrig, selbst wenn man sie als „Rückführung“ bezeichne.

Weil das Urteil des Gerichts aber nur geringfügig von der Einschätzung des Verfassungsschutzes abweicht, müssen die Rechtsextremisten alle Kosten des Rechtsstreites tragen.

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