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Kommentar Erdoğan/BöhmermannIm Zweifel für die Staatsräson

Daniel Bax
Kommentar von Daniel Bax

Merkel hat eine unpopuläre Entscheidung getroffen: Der Fall Böhmermann/Erdoğan geht vor Gericht. Wird jetzt alles wieder gut?

Die geneigte Kanzlerin beliebt, die Entscheidung den Gerichten zu überlassen Foto: dpa

A lso doch. Sehr lange hat die Bundesregierung damit gerungen, wie sie mit dem heiklen Fall Böhmermann umgehen soll. Nun macht sie den Weg frei für ein Strafverfahren gegen den TV-Moderator nach Paragraf 103, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt – ganz so, wie es die Türkei verlangt hat.

Dass die Kanzlerin höchstpersönlich der Presse die schlechte Nachricht verkündet hat, nötigt Respekt ab. Scharf war sie in den vergangenen Wochen vielfach dafür kritisiert worden, dass sie angeblich vor dem türkischen Präsidenten Erdoğan kusche und damit die Meinungsfreiheit in Deutschland infrage stelle. Ausführlich begründete sie deshalb ihre unpopuläre Entscheidung, die ihr wenige Freunde machen wird.

Dabei hat sich Merkel in der schwierigen Abwägung zwischen dem rechtlich und diplomatisch Gebotenen und dem Gewünschten für einen salomonischen Mittelweg entschieden. Ja, der anachronistische Paragraf 103 gehöre abgeschafft, und dafür werde sie sich einsetzen. Aber solange er in Kraft sei, könne sich der türkische Präsident nun mal auf ihn berufen – und sie könne nicht anders, als dessen Ansinnen nachzugeben. Das war die Botschaft der Kanzlerin: im Zweifel für die Staatsräson.

Dass die Türkei weiterhin auf dieses Verfahren gedrängt hat und Merkel es ihm nicht verwehren konnte, lässt tief blicken. Denn erst Anfang der Woche hatte Erdoğan als Privatperson einen „Strafantrag“ gestellt, was ihm ohnehin jederzeit freistand.

Erdoğans Rachsucht

Doch das reichte ihm offenbar nicht, zumal das Strafmaß für die Quasimajestätsbeleidigung höher liegt. Das sagt viel aus über Erdoğans Rachsucht, die legendär ist. Unzählige Karikaturisten in der Türkei hat er schon persönlich verklagt, weil er sich von ihnen verspottet fühlte – als hätte ein Staatschef nichts Wichtigeres zu tun, als sich über Satiriker aufzuregen.

Es ist gut, dass Angela Merkel die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei nun in klaren Worten kritisiert hat. Denn Erdoğan hat die Medien in der Türkei in den letzten Jahren mit ruppigen Methoden immer stärker auf seine Linie gebracht.

Neuer Jesus

Doch das Verfahren in Deutschland hat auch seine guten Seiten. Aus der hitzigen Arena der Talkshows und des Meinungskampfs wird der Fall nun in die kühle Welt der Paragrafen und der juristischen Beweisführung überführt. Das könnte zur Versachlichung der Debatte beitragen.

Zuletzt konnte man den Eindruck gewinnen, als stünde die Satire hierzulande über dem Grundgesetz und das Urteil des Feuilletons über dem Rechtsstaat. Erstaunlich, wie viele Satire-Experten es in deutschen Redaktionen gibt, die sich bereitfanden, Böhmermann für seine doch recht platten Sottisen als eine Art neuen Jesus zu feiern – als wäre Satire eine neue Form der Kunstreligion, die sich allen irdischen Maßstäben entzieht, und jede Albernheit mit möglichst vielen F-Wörtern und offenkundig rassistischen Anspielungen schon die hohe Kunst.

Verständlich, dass manche Satiriker das so sehen möchten. Politiker, Juristen und andere Normalsterbliche müssen diese Sichtweise nicht teilen. Und Kurt Tucholsky würde sich vermutlich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, wozu sein Name heute alles missbraucht wird.

Rätselhaft bleibt auch, was Böhmermann meinte, als er auf Facebook schrieb, er fühle sich „erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe“. In seiner inkriminierten Sendung stellte er mehrfach klar, dass er die Grenze zur Schmähkritik nun bewusst überschreite, also etwas Verbotenes tue. Und am Ende seines Vortrags forderte er den türkischen Präsidenten fast schon dazu auf, er könne ja dagegen klagen. Erdoğan hat diese Steilvorlage angenommen. Den Rest müssen nun die Gerichte klären.

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Daniel Bax
Redakteur
Daniel Bax ist Redakteur im Regieressort der taz. Er schreibt über Politik und Popkultur – inbesondere über die deutsche Innen- und Außenpolitik, die Migrations- und Kulturpolitik sowie über Nahost-Debatten und andere Kulturkämpfe, Muslime und andere Minderheiten sowie über die Linkspartei und das neue "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW). 2015 erschien sein Buch “Angst ums Abendland” über antimuslimischen Rassismus. 2018 folgte das Buch “Die Volksverführer. Warum Rechtspopulisten so erfolgreich sind.”
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20 Kommentare

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  • 3G
    33641 (Profil gelöscht)

    Ob es wirklich so klug war, die Sache von der Schland-Justiz entscheiden zu lassen? Denn juristisch gesehen ist das Ganze tatsächlich eine Beleidigung übelster Art. Die Zweifler sollten das Gedicht im Original lesen. Eine Verurteilung müßte also erfolgen, sofern man Erdogan nicht vorher zum Despoten erklärt, der es verdient hat beleidigt zu werden.

     

    Verurteilt die Schland-Justiz Böhmermann nicht, rüttelt dies wiederum an der "Unabhängigkeit" der Schland-Justiz, und ist am Ende nicht mehr, als die Gängel-Justiz in der Türkei.

    • @33641 (Profil gelöscht):

      Die Sache der deutschen Justiz zu übergeben könnte sich sogar als Geniestreich erweisen. Die deutsche Strafprozessordnung ist nicht nur einseitig ein scharfes Schwert. Der Angeklagte hat viele Möglichkeiten, sich zu verteidigen und gerade bei Beleidigungsdelikten steht das Motiv besonders im Blickpunkt. Ich bin gespannt, wie Erdogan reagiert, wenn vor Gericht jede einzelne Verfehlung in Sachen Grundrechtsschutz in der Türkei verhandelt wird. Und besonders schön wird es, wenn ein deutsches Gericht diese Verfehlungen in seinem Urteil feststellt und somit quasi "amtlich" macht. Da kommt es für Böhmermann auch nicht mehr darauf an, ob er eine Geldstrafe wird zahlen müssen - er wird den Gerichtssaal so oder so als Sieger verlassen.

  • "Aus der hitzigen Arena der Talkshows und des Meinungskampfs wird der Fall nun in die kühle Welt der Paragrafen und der juristischen Beweisführung überführt."

     

    Bei "Maybrit Illner" gab es eine Diskussion zwischen Herrn Andreas Scheuer von der CSU und Herrn Bülent Bilgi (Generalsekretär Union Europäisch-Türkischer Demokraten) zum Fall der Beleidigung. Dabei gab es eine kritische Auseinandersetzung in Bezug auf Grundgesetz. Zwar wurde Herr Bilgi von Herrn Scheuer zurecht korrigiert und usw., Zitat:

     

    "Ich möchte nochmal betonen: Der Artikel 1 des Grundgesetzes gilt nicht für die Türkei, aber für die türkischstämmigen Migranten in Deutschland." Daraufhin entgegnet Scheuer: "Dann lässt Präsident Erdogan morgen bestimmt gleich die 60 bis 70 in der Türkei eingesperrten Journalisten frei, oder?"

     

    Was sehr wichtig aber ist, durch die Schmähkritik hat Herr Böhmermann vielleicht neue Wege und Möglichkeiten in Bezug auf türkische Regierung geschaffen. Herr Erdogan pocht auf das Deutsche Recht. Herr Bilgi bezieht sich auf das Deutsche Grundgesetz. Vielleicht können wir auf dieser „Paragraphen-Ebene“ Herrn Erdogan in Bezug auf Menschenrechte und Pressefreiheit in der Türkei „weich“ bekommen?! Schließlich will er unbedingt in die EU.

  • "Erstaunlich, wie viele Satire-Experten es in deutschen Redaktionen gibt,..."

     

    Nee, das war ja schon bei der Charlie-Hebdo-Debatte zu sehen. Satire ist immer nur das, was einem gefällt. So unterscheidet sich Herr Bax nicht besonders von einem LePen, der der Charlie-Hebdo-Redaktion auch die Solidarität versagte.

     

    Dann wartet man eben, bis studierte Germanisten und Fachleute für Satire, wie die Titanic-Redakteure sich dazu äußern. Die Titanic hat ein vergleichbares Stilmittel der Übertreibung, um beleidigte Leberwürste bloßzustellen, afair damals schon mal mit herrlichen Bildmontagen von Herrn Engholm gemacht. (Sind btw auch verboten worden, wie ich gerade in der Recherche beim Titanic-Archiv feststelle.)

  • das Positive daran ist, dass endlich wieder eines dieser viele unnützen Gesetzen, enstanden vor dem ersten, zweiten Weltkrieg und aus dem 19 Jahrhundert abgeschafft werden.

     

    für jedes neue Gesetz müssten 2 solcher alten, überholten, überflüssigen Gesetze abgeschafft werden.

    Dann versteht auch in cirka 10 Jahren jeder Normalbürger das Gesetzbuch...

  • Erst mal: ich habe begrenzt Mitleid mit Böhmermann: Sein "Gedicht" ist bestenfalls eklig, schlimmstenfalls rassistisch: Türken als "Ziegenficker" ist noch schlimmer, als wenn ich Araber als "Kameltreiber" beschreibe. Und die Erklärung Böhmermanns, er habe nur mal zeigen wollen, was man nicht darf, ist etwa so, wie wenn ich mit 120 durch eine Ortschaft fahre, um meinem Sohn zu zeigen, was man nicht darf - gehe ich da dann straffrei aus???

    Problematisch ist tatsächlich der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches und es ist nur konsequent, diesen "Majestätsbeleidigungsparagrafen" angesichts dieses Vorfalls abzuschaffen. Solange er aber noch existiert, tut Merkel gut daran, die Strafverfolgung nicht zu blockieren: Gerade erst ist Erdogan von deutscher Seite klargemacht worden, dass ein demokratischer Staat auf Medien und Justiz keinen Einfluss nimmt (anders, als derzeit in der Türkei) und so auch nicht für das Absetzen des (einigermaßen guten) "Erdowie, Erdowo, Erdogan"- Gedichtes sorgen kann. Das Dilemma, dass die Kanzlerin nun auch nicht zugunsten von Böhmermann eingreifen kann, hat letzterer selbst verursacht. Tatsächlich ist es in unserm Staat nur die Justiz, die in so einem Fall entscheiden kann - gottseidank !!!

  • Anklage wegen Majestäts Beleidigung stammt aus der Zeit der Eisernen Kanzler https://www.dropbox.com/s/zaes8wxa3zspwiq/Bildschirmfoto%202016-03-24%20um%2007.32.27.png?dl=0

    Aber keine Angst, wir haben Gewaltenteilung, das Gericht entscheidet und nicht der Eiserne Kanzler Erdogan. Wir, Europa, lernen ihn aber besser kennen! Das Vertrauen ihn in unseren exclusiven Club der gemeinsamen Werte einzulassen, ist geschwunden.

  • Warum glaubt der Innenredakteur Bax mehr Ahnung von juristischen Dingen zu haben als die von ihm kritisierten Satiriker? Da zitiere ich mal lieber mit dem Lawblog einen Juristen:

     

    "Dann hätte es völlig unabhängig von der Frage, ob unsere Justiz nichts besseres zu tun haben sollte, als die Ehre eines überempfindlichen autoritären Regierungschefs zu schützen, doch sehr nahegelegen, wenn die Bundesregierung von ihrer gesetzlichen Entscheidungskompetenz nach § 104a StGB Gebrauch gemacht hätte: Keine Ermächtigung, weil Majestätsbeleidigung ohnehin bald obsolet. Und kein Interesse daran, dass die Meinungsfreiheit bei uns Schaden nimmt." (...)

    Gerade die Erkenntnis, dass § 103 StGB eigentlich längst abgeschafft gehört, wäre ein sehr nachvollziehbarer Grund gewesen, das Verfahren gegen Jan Böhmermann erst gar nicht beginnen zu lassen. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass der Bundesregierung bei der Frage der Ermächtigung ein weiter Entscheidungsspielraum zusteht."

     

    Zudem besteht die absurde Situation, das im Verfahren keine Dringlichkeit besteht, und es sich so lange hinziehen dürfte, bis der Paragraf abgeschafft ist:

     

    "Nach § 2 StGB gilt nicht das Strafgesetz am Tattag, sondern im Falle einer Gesetzesänderung immer das mildeste Gesetz zum Zeitpunkt des Urteils. Wenn ein Paragraf völlig das Zeitliche segnen würde, gibt es also keine Grundlage für eine Verurteilung mit der Folge, dass das Verfahren eingestellt werden oder der Angeklagte sogar freigesprochen werden müsste."

    • @Dorian Müller:

      Keine Sorge, der lawblog kennt sicher auch den Grundsatz "ne bis in idem". Da Erdogan ja ohnehin § 185 StGB bemüht, spielt § 103 StGB höchstens noch für das Strafmaß eine Rolle, doch dazu müßte erst einmal eine Anklage erhoben werden ...

  • Jetzt mal im Ernst: Da setzt einer eine wohlkalkulierte Provokation in einem Spartenkanal ab, und als Konsequenz diskutiert die Republik vehement die Kunstfreiheit, Gesetze werden geändert, eine verbrauchte Große Koalition zerlegt sich, ein durchgeknallter Diktator macht sich dermaßen zum Vollhorst, dass er sich fortan nirgends auf der Welt mehr blicken lassen kann, ohne dass die Leute sich kichernd und tuschelnd abwenden.

     

    "...recht platte Sottissen" bewirken das also? Pure "Albernheiten mit möglichst vielen F-Wörtern"? Ja, seht ihr denn nicht die Diskussion, deren Teil ihr selbst seid? Kein Wunder, dass der kleine taz-Redakteur neidisch wird. Tucholski rotiert nicht, er verneigt sich so tief er kann: Mehr hat keiner je bewirkt!

     

    Ich werde meinen Enkeln eines Tages erzählen wie aufregend das war, als der junge Böhmermann so seinen Durchbruch hatte in der bleiernen Zeit der AfD und der fabrizieren Krisen. Daniel Bax wird ihnen, wie viele andere, nur verschämt zu verheimlichen versuchen, dass er damals etwas verpasst hat. Wegen der Staatsräson oder so.

  • Gute Entscheidung schließlich hätte Erdogan auch einfach ohne dieses Gesetz Herrn Böhmermann verklagen können.

     

    Am Ende werden beide profitieren, Herr Erdogan kann sagen er hätte sich gewehrt und Herrn Böhmermann kennt nun auch jeder, zumal hat er maximal eine lächerlich kleine Geldstrafe zu befürchten die er wohl locker von seinem doch recht üppigen Gehalt zahlen kann...

    • @Klappstuhl:

      "Herr Erdogan kann sagen er hätte sich gewehrt... " Wo gegen denn ? Gegen das, was er selbst ausgegraben hat ?

      • @lions:

        Gegen dass was er auch immer zu seinen Untertanen gesagt hat. Dank der Medienfreiheit in der Türkei ist dort Böhmermann sicher der Buhmann.

  • Ist doch schön für Böhmermann: tolle Publicity zu erschwinglichem Preis. Wenn das vor Gericht geht, mit öffentlicher Verlesung der Anklageschrift incl. Schmähgedicht, als Ergebnis vielleicht eine kleine Geldstrafe (wenn nicht sogar Freispruch, was ich angesichts der deftigen sexualbezogenen Passagen für unwahrscheinlich halte), dann hat sich die Sache doch allemal gelohnt.

  • "Erstaunlich, wie viele Satire-Experten es in deutschen Redaktionen gibt, die sich bereitfanden"... die moralischen Grenzen der Satire nach der aktuellen Nützlichkeit abzustecken.

  • Guter Kommentar, sauber analysiert und zerlegt.

  • Ich finde, die Merkel-Entscheidung geht samt offizieller Erklärung in Ordnung. Angela Merkel ist nun einmal keine Imbissbudenbesitzerin. Sie ist Kanzlerin. Wer, wenn nicht sie, sollte sich der Staatsräson verpflichtet fühlen? Und wer, wenn nicht eine Kanzlerin, sollte sich an Rechtsnormen halten, so lange sie noch existieren?

     

    Ich hoffe sehr, sie macht ihre Ankündigung wahr und bringt den Bundestag dazu, dieses alberne Untertanen-Gesetz per Mehrheitsbeschluss abzuschaffen. Wer, wenn nicht sie, sollte es können? Es wäre jedenfalls ein deutliches Signal dafür, dass dieses Land sich nicht auseinanderdividieren lässt in Machthaber und Vogelfreie. Auch nicht von Leuten, die dummerweise glauben dürfen, man wäre auf sie angewiesen.

     

    Würde der Bundestag den § 103 StGB abschaffen, hätte es sich ausgenötigt für Erdogan und andere Leberwürste. Die Böhmermannsche Dämlichkeit hätte dann wenigstens ein Gutes. Und noch eine Hoffnung habe ich: Ich hoffe darauf, dass die deutsche Justiz sich nun nicht ihrerseits zum Lakai erniedrigen lässt. Die Staatsräson ist ihre Sache nämlich nicht. Sie hat die Herren Erdogan und Böhmermann nicht besser und nicht schlechter zu behandeln, als alle übrigen Menschen, die eigene Arroganz in eine ähnlich missliche Lage gebracht hat.

    • @mowgli:

      "Würde der Bundestag den § 103 StGB abschaffen, hätte es sich ausgenötigt für Erdogan und andere Leberwürste."

       

      Für die gemeine Leberwurst gibt es noch den § 185 StGB.

    • @mowgli:

      Herr Böhmermann hat einen Geniestreich gelandet. Er hat Erdohahn entlarvt als dumpfen orientalischen Kalifen. Das ist Satire. Natürlich ist der Inhalt des Textes unter der Gürtellinie, aber der Adressat macht in diesem Fall die Satire, nicht der Text. Gleicher Text bei Englands Cameron wäre nix. You have das geschnallt? Satire ist nicht nur Text sondern Metakontext.

  • Aus meiner Sicht das seit Tagen Vernünftigste, was dazu geschrieben wurde, und nicht nur in der taz. Dafür zahlt man gerne!