Der Ökodiktator – § 6: Verbot der Rinder-Massentierhaltung
Die weise Regierung der Klimarepublik kümmert sich um ihre Bürger. Ihr Auftrag: Unheil vom Volk abwenden. Ihr Mittel: verbieten.
Die weise und wohlmeinende Regierung der ersten Klimarepublik des Planeten verkündet folgenden Erlass: Mit Wirkung vom 7. Dezember 2015 ist den Bürger*innen der Klimarepublik Deutschland der Verzehr von Rindfleisch aus Massentierhaltung verboten. Außerdem untersagt ist Kuhmilch mit all ihren Folgeprodukten.
Begründung: Rind neben Rind, Kuh neben Kuh, rülpsen und furzen enorme Mengen des Treibhausgases Methan (CH4) in die Atmosphäre. Heu und Stroh gehen durch die vielen Mägen der Tiere und werden dort von Mikroorganismen zu täglich 200 Litern CH4-haltiger Pansengase zersetzt. Im Jahr werden weltweit 600 Millionen Tonnen Methan emittiert – die Hälfte davon aus der Landwirtschaft.
Durchführungsbestimmung: Die Bürger*innen der Klimarepublik sind dazu verpflichtet auf nichtflatulierende Alternativen auszuweichen. Das Ministerium für allgemeines Wohlbefinden verteilt an jeden seiner Bürger*innen wöchentlich fünf Kilo Tofu.
Das furzt nicht und lässt sich zu allem formen: Tofuwürstchen, Tofukotelettes, Tofusteaks, Tofuburger. Alle Massentierställe, die bis dato Rinder und Kühe beherbergten, werden in Großraumdiskotheken zur Erheiterung der Dorfjugend umgebaut.
Der Erde droht der Hitzekollaps. Deshalb wollen die Staatschefs der Welt Anfang Dezember in Paris einen globalen Klimaschutz-Vertrag vereinbaren. Die taz berichtete vom 28. November bis zum 14. Dezember 2015 täglich auf vier Seiten in der Zeitung und hier auf taz.de.
Zuwiderhandlungen: Die illegale Beschaffung von verbotenen Rindererzeugnissen wird mit mindestens einem Jahr ökologischer Arbeit im Massentierhaltungsbrennpunkt Brandenburg bestraft. In Kuhaltersheimen für die letzte Massentiergeneration muss entblähende Präventivarbeit geleistet werden: Bäuche massieren, Kohletabletten und Kümmeltee verabreichen und Verdauungsspaziergänge über brandenburgische Weiden unternehmen.
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