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Nur ein bisschen Gnade für Journalistin Gao Yu

Urteil Peking hat die Haftstrafe der Chinesin, die auch für die Deutsche Welle arbeitet, verkürzt

Gao Yu Foto: dpa

Noch am Dienstag hatte der Menschenrechtsbeauftrag­te der Bundesregierung, Christoph Strässer, die chinesische Führung gebeten, bei der chinesischen Journalistin Gao Yu wenigstens aufgrund ihrer schweren Erkrankung Milde walten zu lassen und sie freizulassen. Doch Chinas Justiz zeigte kaum Gnade. Ein Pekinger Gericht lehnte am Donnerstag einen Berufungsantrag ab und milderte lediglich ihre Haftstrafe von sieben auf fünf Jahre. „Ich bedauere zutiefst die heutige Ablehnung des Antrags auf Haftverschonung“, ließ Strässer mitteilen. Dabei hatte die herzkranke 71-Jährige doch „nichts anderes als ihren Job getan“.

Am Abend gab es auf chinesischer Seite dann doch zumindest ein kleines Einlenken. Chinas amtliche Nachrichtenagentur Xinhua verkündete, die Journalistin dürfe aufgrund ihres Gesundheitszustands zur Behandlung vorläufig aus der Haft. Eine Freilassung bedeutet das jedoch nicht.

Sicherheitskräfte hatten die Journalistin im April 2014 festgenommen. Zwei Wochen später strahlte Chinas staatlicher Fernsehsender ein Video mit einem offensichtlich erzwungenen Geständnis von ihr aus. Sie habe sich ein geheimes Dokument der kommunistischen Partei verschafft und es an eine Zeitschrift in Hongkong weitergegeben.

Dabei soll es sich um das sogenannte Dokument Nr. 9 gehandelt haben mit „sieben Tabus“, Themen, die künftig in Universitäten, Schulen und Medien nicht mehr behandelt werden sollen, unter anderem westliche Werte und Rechtsstaatlichkeit. Diese Aufforderung wurde später an den Unis tatsächlich umgesetzt. Die Hongkonger Zeitung hatte jedoch stets bestritten, dass Gao das Dokument übermittelt habe. Vor Gericht legten ihre Anwälte entsprechende Beweise vor.

Gao Yu hatte das Geständnis später widerrufen. Sie habe die Aussagen nach Angaben ihrer Anwälte nur getätigt, weil die verhörenden Beamten damit drohten, ihrem Sohn Gewalt anzutun. Die Richter verwendeten ihr Geständnis dennoch als Grundlage und verurteilten sie wegen „illegaler Weitergabe von Staatsgeheimnissen an das Ausland“ zu sieben Jahre Haft.

Gao Yu ist eine der renommierten Journalistinnen in China. Für ihre Recherchen erhielt sie mehrfach Preise aus aller Welt. Bis 1999 hatte sie wegen eines ähnlichen Vorwurfs schon einmal sechs Jahre in Haft gesessen. In China darf sie schon lange nicht mehr publizieren. Zuletzt arbeitete sie als freie Autorin für verschiedene Medien, unter anderem für die Deutsche Welle.

Ausländische Regierungen und Menschenrechtsgruppen kritisieren das Urteil als politisch motiviert. Auch die Bundesregierung setzt sich für ihre Freilassung ein, ebenso wie der Intendant der Deutschen Welle, Peter Limbourg.

Seit ihrer ersten Verhaftung leidet Gao Yu an Herzproblemen. Nach Angaben der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) hat sich ihr Gesundheitszustand seit der Haft massiv verschlechtert. „Sie hat nichts von dem getan, was ihr vorgeworfen wird, und das ganze Verfahren ist ein Schauprozess“, kritisiert ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Ihr schwieriger Gesundheitszustand ist ein Grund mehr für ihre sofortige Freilassung.“

Sie ist in China kein Einzelfall. Laut ROG sitzen in keinem anderen Land so viele Journalisten im Gefängnis wie in China – derzeit seien es mindestens 107. Auf der Rangliste der Pressefreiheit rangiert China auf Platz 176 von 180 Staaten. Felix Lee, Peking

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