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Entwurf für ein EinwanderungsgesetzElitäre Exklusivität hilft niemandem

Deutschland braucht Einwanderer. Das ist klar. Doch wie könnte ein Gesetz aussehen? Die taz stellt einen liberalen Entwurf zur Debatte.

Notwendig: Sinnvolle Paragrafen zur Einwanderung. Foto: zettberlin/photocase

Artikel 1 – Änderung des Grundgesetzes

Im Grundgesetz wird nach Art. 20 a eingefügt:

Art 20 b Einwanderung Deutschland ist ein Einwanderungsland.

Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 2 – Gesetz zur Umsetzung von Artikel 20 b Grundgesetz – Einwanderungsgesetz (EinwG)

Kapitel 1 – Ziele und Grundsätze

§ 1 – Einwanderungsland (1) Deutschland ist ein Einwanderungsland.

(2) Deutschland sieht Einwanderung als Chance und Notwendigkeit, um sein wirtschaftliches und soziales Niveau stabil zu halten und zu erhöhen.

§ 2 – Willkommenskultur (1) Deutschland ist ein einwandererfreundliches Land.

(2) Alle staatlichen Einrichtungen wirken daran mit,

a) Einwanderern und Einwandererinnen ein Gefühl des Willkommenseins zu vermitteln,

b) der gesamten Bevölkerung die Chancen und Notwendigkeiten von Einwanderung zu verdeutlichen.

(3) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird umbenannt in Bundesamt für Einwanderung. Es koordiniert alle Aspekte der Willkommenskultur.

§ 3 – MeinungsfreiheitWer Einwanderung ablehnt, genießt im Rahmen der gesetzlichen Ordnung Meinungsfreiheit und darf von Behörden nicht benachteiligt werden.

Kapitel 2 – Recht auf Einwanderung

§ 4 – Einwanderungsbedarf (1) Jährlich zum 1. Januar wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung der Einwanderungsbedarf festgelegt.

(2) Der Einwanderungsbedarf wird berechnet, indem

a) die Differenz zwischen Todesfällen und Geburten im Vorjahr festgestellt wird und

b) die Zahl der Personen addiert wird, die im Vorjahr Deutschland dauerhaft verlassen haben.

(3) Der Einwanderungsbedarf ist eine unverbindliche Zielmarke.

§ 5 – Asyl(1) Wer als schutzbedürftig anerkannt ist, erhält mit sofortiger Wirkung den Rechtsstatus als Einwanderer oder Einwandererin (Einwandererstatus).

(2) Als schutzbedürfig im Sinne von Absatz 1 gilt,

a) wer als Asylberechtigter gemäß Art. 16 a Grundgesetz anerkannt ist,

b) wer als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt ist,

c) wem subsidiärer Schutz im Sinne der EU–Richtlinie 2011/95 gegen Folter, Todesstrafe und Bürgerkriegsgewalt zugebilligt wurde.

§ 6 – Wiedergutmachung Angehörige von Völkern, ethnischen und religiösen Gruppen, an denen im Namen oder im Auftrag des Deutschen Reichs (1871–1945) Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden, erhalten auf Antrag den Einwandererstatus.

§ 7 – Einwanderung im nationalen Interesse (1) Wer mitwirken will, Deutschland zu einem wirtschaftlich besonders leistungsfähigen, ökologisch besonders nachhaltigen, sozial besonders gerechten sowie besonders demokratischen und besonders liberalen Land zu machen, erhält nach Eidesleistung gemäß Absatz 2 den Einwandererstatus.

(2) Die Mitwirkungsbereitschaft im Sinne von Absatz 1 ist binnen zwei Monaten nach der Ankunft in Deutschland beim Bundesamt für Einwanderung per Eid zu bekräftigen. Der Eid kann mit oder ohne religiöse Beteuerungsformel geleistet werden.

§ 8 – Einreise (1) Personen mit begründeter Aussicht auf Erhalt des Einwandererstatus erhalten Visa zur Einreise nach Deutschland.

(2) Bedürftige können beim Bundesamt für Einwanderung gegen Nachweis ihrer Einkommensverhältnisse einen angemessenen Reisekostenzuschuss beantragen.

§ 9 – Bleiberecht(1) Wer als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland lebt und den Eid gemäß § 7 Abs. 2 ablegt, erhält den Einwandererstatus.

(2) Wer als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland lebt, ohne den Eid gemäß § 7 Abs. 2 abzulegen, erhält auf Antrag ein Bleiberecht.

(3) Abschiebungen sind ausgeschlossen.

Kapitel 3 – Integration

§ 10 – Sprache (1) Mit dem Einwandererstatus ist das Recht auf Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache verbunden.

(2) Der Anspruch auf die Teilnahme an Sprachkursen und anderen geeigneten Maßnahmen besteht so lange, bis das sprachliche Niveau erreicht ist, das den beruflichen Zielen entspricht.

§ 11 – Ausbildung(1) Mit dem Einwandererstatus ist mit sofortiger Wirkung das gleiche Recht auf schulische, berufliche und wissenschaftliche Ausbildung verbunden, das deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen zusteht.

(2) Zudem besteht ein Anspruch auf Ausgleich einwanderungsspezifischer Defizite.

§ 12 – Wohnungsbau Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert den öffentlichen und privaten Wohnungsbau entsprechend der Bevölkerungsentwicklung.

§ 13 – Wirtschaft (1) In Ostdeutschland (außer Leipzig und Berlin) wird für zehn Jahre eine Sonderwirtschaftszone Ost eingerichtet.

(2) In der Sonderwirtschaftszone Ost werden Unternehmensgewinne aus Produktion und Dienstleistung nur mit einem Drittel der geltenden Sätze besteuert.

(3) Auch in der Sonderwirtschaftszone Ost gilt das Mindestlohngesetz.

§ 14 – Sozialleistungen Mit dem Einwandererstatus ist der diskriminierungsfreie Zugang zu Sozialleistungen verbunden.

§ 15 – Staatsbürgerliche Rechte (1) Mit dem Einwandererstatus ist mit sofortiger Wirkung das kommunale Wahlrecht verbunden.

(2) Nach fünf Jahren besteht Anspruch auf Einbürgerung.

§ 16 – Familienzusammenführung (1) Mit dem Einwandererstatus ist mit sofortiger Wirkung das Recht auf Familienzusammenführung verbunden.

(2) Nachgezogene Familienangehörige erhalten den Einwandererstatus ohne Eidesleistung gemäß § 7 Abs. 2.

Kapitel 4 – Schlussbestimmungen

§ 17 – Evaluation (1) Die Bundesregierung erstellt jährlich einen Einwanderungsbericht, um über die wichtigsten Entwicklungen zu informieren und Verbesserungsbedarf zu identifizieren.

(2) Jeweils nach fünf Jahren wird ein unabhängiges Forschungsinstitut mit einer wissenschaftlichen Evaluation der Einwanderungsbedingungen und -ergebnisse beauftragt.

(3) Der Einwanderungsbericht und der Evaluationsbericht werden jeweils im Bundestag diskutiert.

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26 Kommentare

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  • Deutschland braucht ein Einwanderungsgesetz, richtig!

     

    Aber es muss für Deutschland von Vorteil sein und nicht für alle anderen Staaten dieser Welt. Andere Staaten ausserhalb der EU richten ihre Gesetze auch nicht nach "unseren" Bedürfnissen aus. Dieser tenor fehlt leider im "Entwurf" der TAZ.

     

    Ein Asylrecht ist davon unabhängig zu definieren.

     

    Wer mit einem Asyl- oder Einwanderungsrechrecht in Deutschland die Verhältnisse dieser Welt ändern will, hat etwas zu viel deutsches Größenselbst im Blut. Ein bißchen mehr Bescheidenheit täte gut ... uns allen - von der Kanzlerin bis hin zum Taz-Foristen - gut.

  • Das Problem: Hier Leben in Saus und Braus - dort Leben in Armut und Krieg.

     

    Die Lösung: Hier den Gürtel enger schnallen mittels rigoroser Konsumeinschränkungen.

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      Erstaunlich, dass solche offensichtliche Trollversuche durchgehen. In früheren Diskussionen haben Sie Familien das Kindergeld nicht gegönnt.

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      Damit weniger (oder gar keiner) mehr kommen?

      • @Werner W.:

        Welcher Kausalzusammenhang besteht denn nachgewiesenermaßen und nachvollziehbar zwischen "Saus und Braus" und "Armut und Krieg" und was hilft "Gürtel enger schnallen" mit "rigorosen" Konsumeinschränkungen irgend jemandem außer vielleicht denen die gerne belehren und verbieten?? Unbewiesene Phrasen in Schwarz-Weiß-Technik kann jeder in den Raum stellen.

  • Wieviele kommen, hängt nicht davon ab, welche Gesetze man macht, sondern davon, wie verzweifelt die Leute sind.

  • Mit §7 fallen schon mal fast alle (gut 99%) komplett raus.

  • Ein Haufen politischer Phrasen aneinandergereiht mit §§ versehen machen noch kein Gesetz.

  • Was für ein Witz. Ich bin selbst Eherenamtlicher Helfer in einem Flüchtlingsheim, aber das hier geht zu weit. Ein Glück schriebt der Author nicht die Gesetze der BRD.

     

    Allein schon § 3 – "Meinungsfreiheit Wer Einwanderung ablehnt, genießt im Rahmen der gesetzlichen Ordnung Meinungsfreiheit und darf von Behörden nicht benachteiligt werden."

     

    Das ist ja der blanke Hohn. Nachdem man alles möglichst felsenfest zementiert hat, dürfen die einzelnen auch beruhigt meckern? Mit welchem Effekt denn bitte?

     

    Sorry, aber so funktioniert das nicht.

  • Ich bin ebenfalls der Meinung dass es langfristig sinnvoller ist daran zu arbeiten Perspektiven zu schaffen, damit die Bürger*innen erst garnicht ihre Heimat verlassen müssen.

     

    Ich bin desweiteren der Meinung es sollte keine Unterscheidung geben. Für alle Menschen, ob aus der EU oder nicht, sollte und muss gleiches Recht gelten.

     

    Wenn die Verwaltungen und Regierungen es nicht auf die Reihe kriegen, sollten alle, die geduldet sind und die seit einem Jahr und länger auf eine Entscheidung warten automatisch ein Bleiberecht haben.

  • Die Welt als Wille und Vorstellung - sehr deutsch. Oder aber: Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch eine Apfelbaumbaumverordnung erlassen.

     

    Langer Rede kurzer Sinn: Ich sehe eine Liste von mehr oder weniger frommen Wünschen - gewissermaßen nur Überschriften.

    Jeglichem harten Zielkonflikt, konkreten Kriterien, wird ausgewichen. Wie immer halt.

  • also.... über die §§5+6 tät ich noch mal nachdenken....

    fehlt da nicht die ergänzung "ohne anrechnung auf die quote"?

    • Christian Rath , Autor , Rechtspolitischer Korrespondent
      @christine rölke-sommer:

      Die "Quote"= Einwanderungsbedarf ist eine unverbindliche Zielmarke, § 4. Deshalb ist eine Anrechnungsregel entbehrlich.

      • @Christian Rath:

        steht oben nicht zu lesen, Sie wollten diesen (Ihren?) entwurf zur debatte stellen?

        nun - ich versuche zu debattieren. und als alter asyl-anwältin fällt mir eben auf, wo der versprochene schutz leerzulaufen droht.

      • @Christian Rath:

        Und welche Bedeutung soll diese Zielmarke dann überhaupt haben?

         

        So wie die Tatbestände für die Gewährung des Einwandererstatus gestaltet sind (gebundene Entscheidung bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen), geben sie keine Grundlage, diese zur Vermeidung einer zahlenmäßigen Überlastung zu begrenzen - egal ob die Zielmarke gerade mal erreicht oder schon um das mehrfache überschritten ist. Sie wäre also allenfalls eine rechtlich irrelevante, statistische Größe.

         

        Ist das ernsthaft beabsichtigt, oder wollten Sie einfach nur vermeiden, den "feel good"-Effekt Ihres Entwurfes durch Einbeziehung auch der harten, begrenzenden Entscheidungen zu verwässern?

        • @Normalo:

          genau das habe ich mich auch gefragt: welche bedeutung hat die zielmarke?

           

          im übrigen: es wird immer leutz geben, die asyl/schutz vor staatlicher politisch motivierter verfolgung nicht nur beantragen, sondern auch brauchen. einwanderungsländer mit einwanderungsgesetz tragen diesem umstand in aller regel rechnung, indem sie neben der regulären - und regulierten - einwanderung schutz vor.... gewähren.

          • @christine rölke-sommer:

            Aber hieße das nicht, daß Manche mit dem Einwanderungsgesetz das Asylrecht aushebeln wollen, indem man es in das EWG "integriert"? Im Prinzip wie damals, als man mit der Schaffung des "Superministeriums" aus Sozialministerium und Arbeitsministerium das Erstere - und damit die entsprechende Interessenvertretung - praktisch abschaffte?

            So ungefähr, he?

          • @christine rölke-sommer:

            Eine wirksame zahlenmäßige Einschränkung der Einwanderung in den Entwurf einzubauen, hätte eben ein paar harte Worte und Entscheidungen gebraucht, die das Gesamtbild ein ganzes Stück kälter hätten erscheinen lassen als die herrlich gutmenschelnden Gesinnungsverordnugnen in Kap. 1. Da war es jedenfalls opportuner, so ein Feigenblatt an den Anfang zu setzen und seine praktische Bedeutungslosigkeit für den eigentlichen Prozess dezent zu übergehen...

             

            Was das Asylrecht betrifft: Das kann man schon im Hinblick auf die Menschenrechte nicht von irgendwelchen Quoten oder Richtzahlen abhängig machen. Es muss und wird also bedingungslos bleiben.

             

            Ob man die anerkannten Flüchtlinge umgekehrt zu den Einwanderern hinzurechnet, ist allerdings eine andere Frage. Bei einer Gleichstellung von Flüchtlingen mit anderen Einwanderern (also mit Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungspflicht etc.), wie in dem Entwurf, gäbe es dafür schon ein paar verdammt gute Argumente.

             

            Das würde halt nur bedeuten, dass ein Flüchtling einem nicht verfolgten Einwanderer "den Platz wegnehmen" kann, aber nicht andersherum. Auch an eine eventuelle Priorität für nachziehende Familienmitglieder, ökonomische Härtefälle, Schwangere u. ä. müsste gedacht werden.

             

            Alles hässliche Dellen in der perfekten Willkommensfassade, also lieber unlimitiert Alle reinlassen!

            Das ist doch das schöne daran, immer in der Opposition zu sitzen: Man darf mit brennenden Augen für das Gute und Richtige kämpfen und dann selbige Augen milde schließen und ganz fest geschlossen halten, wenn es an die Konsequenzen geht...

  • Da musst ich schon lachen. Gut gemacht TAZ.

  • Dumm nur, dass sich Flüchtlinge nicht an ein deutsches Einwanderungsgesetz halten werden. Solange es nicht gelingt, die derzeitigen Krisen einzudämmen und den Menschen dort Hoffnung auf ein besseres Leben zu geben, werden sie nach Europa kommen - verständlicherweise.

    Ein Irrglaube, man könne mit Gesetzen die Fluchtbewegungen steuern. Denn es ist keine innenpolitische Frage, sondern eine der Außenpolitik. Solange wir nicht dafür sorgen, dass die Menschenrechte universal Geltung haben, wird es Flüchtlinge geben!

    • @Richard Kotlarski:

      Ich glaub auch das hier ist nett gemeint aber schlecht gemacht. De facto bedeutet das eine völlige Freigabe der Einwanderung. Nützt es aber denn am Ende wirklich den Menschen, wenn hier in DE Lager wie im Libanon oder Jordanien enstehen wo Millionen in letzter Konsequenz dahinvegitieren, da es schlichtweg keine (bezahlte) Beschäftigung gibt? Das Ganze kann nur europäisch/weltweit gelöst werden. Der deutsche Arbeitsmarkt ist nicht unbegrenzt aufnahmefähig, insofern ist eine kluge Quotenregelung vonnöten. Gestern haben (anerkannte, mit Arbeitserlaubnis) syrische Flüchtlinge in Hamburg mit den Plakaten demonstriert "Wir wollen arbeiten, nicht nur schlafen und essen". Das ist das wahre Problem - wo sind die Perspektiven in einem am Ende doch kleinem Land wie die BRD? Es mag ja sein das viele jetzt "im goldenen Zelt" sitzen, aber was macht das mit den Menschen langfristig?

      • @Links-Stratege:

        Verstehen Sie nicht? Hier geht es nicht um Arbeitsplätze oder um die Wahrung des deutschen Wohlstandsanspruchs.

         

        Wir haben es mit einer weltweiten Krise zu tun, verursacht durch eine extrem ungleiche Verteilung des Wohlstandes. Es wären statt 60.000.000 wohl eher eine Milliarde unterwegs, wenn sie nur dazu imstande wären.

         

        Schland, Europa, der ganze industrielle Speckgürtel: Hätte man mal auf einen Teil des Konsumwahns verzichtet.

        • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

          "Schland, Europa, der ganze industrielle Speckgürtel: Hätte man mal auf einen Teil des Konsumwahns verzichtet."

          Richtig!

          Sähe es hier so aus wie im Kongo (oder 1945) würde keiner kommen aber viele gehen.

      • @Links-Stratege:

        Danke für Ihren Kommentar. Realpolitisch bzw. realitätsbezogen vollkommen richtig. Wundere mich, dass Sie noch nicht "niedergebrüllt" werden ob vermeintlich "populistischer" Stoßrichtung Ihres Kommentars.

        • 1G
          10236 (Profil gelöscht)
          @Realpolitiker :

          Wahrscheinlich, weil der Kommentar gar nicht so populistisch ist.