piwik no script img

Klare Ansage für die WASG

Der Weg zum eigenständigen Wahlantritt der WASG ist frei. Die Bundesspitze der Partei gibt sich nach einer Gerichtsentscheidung geschlagen. Auch der Landeswahlleiter will die Wahlalternative zulassen

VON MATTHIAS LOHRE

Die gute Laune der wartenden WASGler trog nicht. Schon als die Anhänger des abgesetzten Landesvorstands vor dem Sitzungssaal auf die Verhandlung „WASG gegen WASG“ warteten, tratschten sie wie auf einem Familienausflug. Als zwei Stunden später der Vorsitzende Richter der 87. Kammer des Landgerichts das Urteil zugunsten des Landesvorstands sprach, applaudierten sie sogar. Ihre Leute hatten gewonnen: Der rebellische WASG-Landesvorstand darf bis auf weiteres im Amt bleiben. Damit scheint der Weg zu einer eigenständigen Kandidatur der Wahlalternative bei der Abgeordnetenhauswahl frei. Die WASG-Bundesspitze gestand nach der Verhandlung ihr Scheitern ein. Der Landeswahlleiter hatte schon zuvor durchblicken lassen, dass er keine Bedenken gegen einen Wahlantritt habe.

Die Begründung des Gerichts war ein Schlag ins Gesicht für Klaus Ernst und Axel Troost vom geschäftsführenden WASG-Bundesvorstand. Sie mussten sich vom Richter anhören, dass ihre oft gegen die Berliner ins Felde geführten Argumente haltlos seien: Mit ihrem Wahlantritt verstoßen die Hauptstädter laut Gericht nicht gegen die Grundsätze der WASG. Nur ein solcher Verstoß rechtfertige die rabiate Waffe einer Vorstands-Entmachtung von oben. Zwar hätten sich Bundesparteitagsmehrheiten für eine Fusion mit der Linkspartei ausgesprochen, sagte der Richter während der Verhandlung. Aber „es gab keinen fixierten Grundsatz der Partei, der ausschließt, gegen eine rivalisierende Partei anzutreten“. Und nichts anderes sei die Linkspartei laut Parteisatzung. Also habe die hiesige WASG-Führung um Spitzenkandidatin Lucy Redler auch nicht gegen Parteigrundsätze verstoßen.

WASG-Bundesvorstand Klaus Ernst gab sich daraufhin geschlagen. Er gehe davon aus, dass die Berliner nun eigenständig zur Wahl am 17. September antreten können. „Das Urteil bestätigt amtlich, dass eine Minderheit einer Partei der Mehrheit auf der Nase herumtanzen kann.“ Vor Gericht hatte er sich nicht mit dem Argument durchsetzen können, ein Antritt der Berliner WASG in Konkurrenz zur Linkspartei gefährde die geplante Fusion beider Parteien bis Mitte 2007. Deshalb hatte die Bundesspitze am 13. Mai den Landesvorstand für abgesetzt erklärt. Stattdessen wurde ein Beauftragter eingesetzt, der die Wahlbeteiligungsanzeige in letzter Minute zurückziehen sollte.

WASG-Spitzenfrau Redler gab sich nach dem Urteilsspruch selbstbewusst: „Das ist eine Niederlage für all diejenigen, die eine Fusion von oben nach unten durchsetzen wollen.“ Sie sei „zuversichtlich“, dass der Landeswahlausschuss in seiner heutigen Sitzung endgültig den Weg frei mache für eine eigenständige WASG-Kandidatur.

Danach sieht es aus. Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás hatte schon vor der Gerichtsentscheidung erklärt: Nur die Berliner WASG-Mitglieder könnten eine Rücknahme der Wahlanzeige legitimieren. Denen liegt bekanntlich nichts ferner.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen