: Revision zu RZ-Urteilen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft heute das Urteil des Kammergerichts gegen ehemalige Mitglieder der Berliner „Revolutionären Zellen“ (RZ). Das Gericht hatte im März 2004 gegen fünf frühere RZ-Mitglieder nach fast dreijähriger Verhandlung jeweils mehrjährige Haftstrafen verhängt. Es sah die Angeklagten insbesondere durch die Aussage des Kronzeugen und früheren RZ-Mitglieds Tarek Mousli überführt. Gegenstand der Verurteilung sind unter anderem die Anschläge auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Wedding 1987 und auf die Siegessäule 1991 und das Attentat auf den damaligen Vorsitzenden Richter des Bundesverwaltungsgerichts, Günter Korbmacher, 1987. Der 3. Strafsenat des BGH verhandelt nur über die Revisionen der Angeklagten Sabine Eckle und eines Mitangeklagten. DDP
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