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Rechts vor links am 1. Mai

Gericht hebt Verbot der NPD-Demonstration am 1. Mai auf. „Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration“ wurde erneut verboten. Opposition und Polizeigewerkschaft warnen vor Konfrontationskurs

von ANDREAS SPANNBAUER

Die rechtsextreme NPD darf nun doch am 1. Mai aufmarschieren. Das Verwaltungsgericht hob gestern das von Innensenator Eckart Werthebach ausgesprochene Verbot auf. Nach der Entscheidung des Gerichtes darf die NPD am Vormittag des 1. Mai zwischen 9 und 12 Uhr von der Ecke Frankfurter Allee/Möllendorffstraße zum Bahnhof Lichtenberg demonstrieren. Eine weitere Anmeldung für die linke „Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration“ am Abend wurde dagegen am Dienstagabend verboten.

Die Innenverwaltung hatte die NPD-Veranstaltung mit der Begründung untersagt, die Durchführung einer rechtsextremen Demonstration an diesem Tag stelle eine bewusste Verherrlichung des NS-Regimes dar, und hatte deshalb lediglich eine stationäre Kundgebung am Bahnhof Lichtenberg für den 5. Mai genehmigt. Das Verwaltungsgericht wollte dieser Rechtsauffassung nicht folgen (siehe Dokumentation). Die Senatsinnenverwaltung kündigte an, gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzureichen. „Wir gehen jedoch davon aus, dass eine Veranstaltung der NPD am 1. Mai stattfinden kann“, sagte der Sprecher der Behörde, Stefan Paris. Man wolle aber erreichen, dass die NPD lediglich „eine stationäre Kundgebung außerhalb des Zentrums“ durchführen darf. Das Bündnis „Gemeinsam gegen Rechts“ hat bereits zur Verhinderung des NPD-Aufmarsches aufgerufen und mobilisiert ab 11 Uhr zu Kundgebungen vor dem Rathaus Lichtenberg sowie in der Weitlingstraße.

Die Veranstalter der „Revolutionären 1.-Mai-Demonstration“ in Kreuzberg wollten noch gestern rechtliche Schritte gegen das Verbot ihrer Veranstaltung einleiten. Der Innensenator hatte die Versammlung unter dem Motto „Kapitalismus bekämpfen – soziale Revolution weltweit“ am Oranienplatz mit dem Hinweis auf „schwere Straf- und Gewalttaten“ verboten. Werthebach bekräftigte, er habe keine Zweifel, dass dieses Versammlungsverbot einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werde.

Der Landesvorstandssprecher der Grünen, Till Heyer-Stuffer, warf Werthebach vor, zu einer Eskalation beizutragen und gewalttätige Auseinandersetzungen willentlich in Kauf zu nehmen. Auch innerhalb der Polizei stößt das Verbot nach Angaben des Berliner Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Eberhard Schönberg, auf scharfe Kritik.

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