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Antisemitismus-Resolution des BundestagsEin winziger, doch richtiger Schritt

Kommentar von Klaus Hillenbrand

Die Bundestags-Resolution ist nicht perfekt – dass sie sich an der IHRA-Definition von Antisemitismus orientiert, ist aber auf jeden Fall richtig.

Das Brandenburger Tor am Jahrestag der Novemberpogrome Foto: Andreas Friedrichs/imago

W as wurden da im Vorfeld für Befürchtungen laut: Die Meinungsfreiheit in Deutschland werde eingeschränkt, hieß es, und Kritik an der israelischen Regierung kriminalisiert. Künftig seien Zensurmaßnahmen zu befürchten, auch seien Einwanderer und Asylsuchende bedroht. Die Rede ist von der Antisemitismus-Resolution des Bundestags, die am Donnerstag verabschiedet wurde.

Doch nichts davon wird geschehen. Denn es handelt sich um keine Rechtsnorm, die da beschlossen worden ist, sondern um einen schlichten Appell. Das Parlament macht damit ein Jahr nach dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel deutlich, dass es judenfeindliche Handlungen und Gedankengut in Deutschland strikt ablehnt. Mehr nicht. Aber auch nicht weniger.

Strittig ist an der Resolution vor allem, dass sie sich bei der Definition von Antisemitismus an der Auffassung der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) orientiert, die israelbezogenen Hass mit einschließt und etwa die Behauptung, die Existenz Israels sei ein rassistisches Unterfangen, als judenfeindlich anprangert.

Fast alle Staaten Europas empfehlen IHRA-Definition

Darüber zu streiten, wo Kritik an der israelischen Regierung aufhört und judenfeindliche Ressentiments beginnen, ist selbstverständlich legitim. Der Zentralrat der Juden allerdings empfiehlt die IHRA-Definition ebenso wie fast alle Staaten Europas. Man möge bedenken, wie es ausgesehen hätte, wenn die deutsche Volksvertretung eine andere Auffassung von Judenhass zur Grundlage gemacht hätte, als die Vertretung des deutschen Judentums, also die von einer beispiellosen Welle des Hasses Betroffenen. So wäre aus einem Akt der Solidarität ein Affront geworden.

Deshalb ist die Bundestags-Resolution nicht perfekt geworden. Aber zumindest nicht anstößig. Auch wenn zu hoffen bleibt, dass der unverbindliche Text doch eine gewisse Wirkung verbreitet, und sei es, dass israelfeindliche Veranstaltungen nicht mit staatlichen Mitteln gefördert werden: Diese Resolution ist nur ein winziger Schritt im Kampf gegen den Judenhass.

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taz-Autor
Jahrgang 1957, ist Mitarbeiter der taz und Buchautor. Seine Themenschwerpunkte sind Zeitgeschichte und der Nahe Osten. Hillenbrand ist Autor mehrerer Bücher zur NS-Geschichte und Judenverfolgung. Zuletzt erschien von ihm: "Die geschützte Insel. Das jüdische Auerbach'sche Waisenhaus in Berlin", Hentrich & Hentrich 2024
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3 Kommentare

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  • Besser wäre es die Jerusalemer Erklärung zu Antisemitismus heranzuziehen, die eben begründete Kritik am Staat Israel nicht pauschal als Antisemitismus verunglimpft. Die IHRA Resolution ist da viel zu schwammig und steht deswegen auch bei vielen gesellschaftlichen Bewegungen in Israel selbst in der Kritik.

  • Danke für diesen Artikel. Sie geben genau meine Gedanken wieder wenn ich, auch hier in der taz, sonst nur von Kritik an Resolution lese.

  • Vielen Dank für diese unideologische Stimme der Klarheit.

    Kaum ein Text wird so oft und so schlampig verunglimpft und diskreditiert.

    Davon abgesehen ist es Trauerspiel, wie lange der Bundestag gebraucht hat, um eine Resolution zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland zu formulieren.

    Gleichzeitig passt diese Verschlepperei in die allgemeine Gemengelage, was diese Thematik anbelangt.