Anschlag von Magdeburg: Aus günstigem Anlass
Innenministerin Faeser fordert ein neues Bundespolizeigesetz und biometrische Gesichtserkennung. Beides hat mit der Tat von Magdeburg nichts zu tun.
![Faeser legt einem Feuerwehrmann den Arm auf die Schulter Faeser legt einem Feuerwehrmann den Arm auf die Schulter](https://taz.de/picture/7432632/14/37276930-1.jpeg)
Faesers erstes Beispiel ist laut Spiegel das „neue Bundespolizeigesetz“, das die FDP „blockiert“ habe. Gemeint ist das „Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes“, auf das sich die Ampelfraktionen 2023 geeinigt hatten. Im März 2024 war erste Lesung im Bundestag, im April gab es noch eine Sachverständigenanhörung. Danach wurde es still.
Tatsächlich hat die FDP das Gesetz blockiert, aber nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aus einem typischen Ampelgrund. Die FDP wollte damit erzwingen, dass die SPD ihre Blockade eines Gesetzentwurfs des damaligen Justizministers Marco Buschmann (FDP) aufgibt.
Buschmann wollte erstmals die Tätigkeit von polizeilichen V-Leuten regeln. Das Argument der FDP: Beide Projekte sind im Koalitionsvertrag vorgesehen, deshalb müssten auch beide umgesetzt werden.
Weihnachtsmärkte nicht im Bundespolizeigesetz
Der Gesetzentwurf zum Bundespolizeigesetz sah erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung und zur Verhängung von Aufenthaltsverboten vor. Er enthielt auch eine Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen im Einsatz. Zur Vermeidung von Racial Profiling (Kontrollen anhand ethnischer Kriterien) sollten Betroffene bei verdachtslosen Kontrollen eine „Kontrollquittung“ verlangen können.
Auf Weihnachtsmärkten gilt aber ohnehin nicht das Bundespolizeigesetz, sondern das jeweilige Landespolizeigesetz. Die Bundespolizei ist vor allem für die deutschen Grenzen sowie auf Bahnhöfen und Flughäfen zuständig. Der Anschlag von Magdeburg hätte auch mit diesem Gesetz unverändert stattgefunden.
Als zweites Beispiel verweist Innenministerin Faeser auf die „Einführung der biometrischen Überwachung“, die die Union im Bundesrat aufgehalten habe. Gemeint ist die Befugnis zum biometrischen Abgleich von allgemein zugänglichen Internetfotos mit Fahndungsfotos von Verdächtigen, also die sogenannte biometrische Gesichtserkennung. Diese Befugnis sollten Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Landespolizeien erhalten.
Das entsprechende „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ war Teil des Sicherheitspakets, das nach dem islamistischen Anschlag von Solingen geschnürt wurde. Am Vormittag des 18. Oktobers wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen, am Nachmittag wurde es jedoch im Bundesrat von den CDU/CSU-regierten Ländern gestoppt.
Auch die CDU/CSU hatte nichts gegen das Gesetz als solches, sondern stimmte aus allgemeiner Verärgerung dagegen, weil es das einzige Gesetz im Sicherheitspaket war, das eine Zustimmung des Bundesrats benötigte. Die Union war sauer, weil die Ampelkoalition nicht der (rechtswidrigen) Forderung der CDU/CSU nachgab, alle Asylsuchenden an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Damit die Union im Bundesrat der biometrischen Internetfahndung doch noch zustimmen kann, müsste die Bundesregierung allerdings erst mal den Vermittlungsausschuss anrufen, was sie bisher nicht getan hat.
Auch die Gesichtserkennung hätte in keiner Weise den Anschlag verhindern können, da der Täter Taleb al-Abdulmohsen bisher nicht als gefährlich eingestuft worden war.
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