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Anklage gegen NSU-TerroristinDer Prozess soll im April beginnen

Der Zeitplan für den Prozess um die Terrorzelle NSU wird konkreter. Noch im Januar soll über die Zulassung der Klage entschieden werden.

Soll in Haft bleiben: NSU-Mitglied Beate Zschäpe. Bild: dapd

BERLIN dapd | Im Verfahren gegen die rechte Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wird der Zeitplan des Oberlandesgerichts München offenbar immer konkreter.

Das Gericht will nach Informationen des Tagesspiegel im Januar über die Zulassung der Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte entscheiden und „spätestens Mitte April“ mit dem Prozess beginnen.

Das gehe aus einem Beschluss des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts (OLG) zur Vorlage von Akten beim Bundesgerichtshof (BGH) hervor. Denn beim BGH stehe wieder eine Haftprüfung im Fall Zschäpe sowie zu dem ebenfalls in Untersuchungshaft sitzenden, mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben bevor.

In dem Beschluss vom 3. Dezember bezeichne das OLG den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft sowohl bei Zschäpe wie auch bei Wohlleben als erforderlich. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei den zehn Morden vor, die die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt haben sollen.

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2 Kommentare

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  • H
    Harald

    Zschäpe wird/muss schweigen und zu 'lebenslänglich' verurteilt.

    Nach ein paar Jahren, i.d.R. derer sieben, hat die Bevölkerung alles vergessen und Zschäpe kommt frei.

     

    Davon aufgescheucht gibt’s ein paar aufgewärmte Medienberichte, mit deren Hilfe Zschäpe ihren Lebensabend durch: "Die Exklusiv-Story" in "Bunte" oder "Stern" sicherstellt.

     

    Daß die inzwischen bekannt gewordenen Persönlichkeitsprofile von Mundlos und Böhnhardt diametral der Legende vom "Selbstmord" entgegenstehen, dürfte dann in der Öffentlichkeit ungefähr so bekannt sein, wie die charakteristische Sedimentbeschaffenheit des Paläoproterozoikum

  • N
    Nordwind

    Obwohl keine öffentliche Stellungnahme der Z., Beate belegt ist, wird ihr Konterfei unverpixelt veröffentlicht. Noch ist sie nicht mehr als eine dringend Tatverdächtige. - Schon traurig, wenn die taz elementarste Persönlichkeitsrechte mit Füßen tritt, zumal die Taten mit verpixeltem Foto nichts von ihrer barbarischen Verkommenheit verlieren (Man erinnert sich an den Emdener Schüler, der via facebook ins Visier des Pöbels geraten ist). Aber die richtige Gesinnung rechtfertigt jede Schmuddelei.