Anbauverbot für Genpflanzen: Der Gen-Mais lauert schon
Ein neues Gesetz soll für flächendeckende Anbauverbote in Deutschland sorgen. Bundesländer und Umweltverbände fürchten Schutzlücken.
BERLIN taz | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Anbauverbot von Genpflanzen in Deutschland auf den Weg gebracht. Über Beschränkungen oder Verbote für den Anbau sollen danach künftig Bund und Länder in einem zweistufigen Verfahren gemeinsam entscheiden. Kommt kein flächendeckendes Anbauverbot zustande, können die Länder dies sogar unter „zwingenden Gründen“ selbst verhängen.
Klingt eindeutig, die Auswirkungen der Regelung sind jedoch hochumstritten: „Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir langfristig ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik sicher“, sagte Agrarminister Christian Schmidt (CSU) am Mittwoch. Dagegen glaubt Linken-Agrarexpertin Kirsten Tackmann: „Die Hürden sind so hoch, dass ein Anbauverbot nicht ermöglicht, sondern eher verhindert wird.“
Wer gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland anbauen will, braucht dafür eine Erlaubnis der EU. Aber auch die Mitgliedstaaten können ihr Veto einlegen. Bislang gibt es noch keinen kommerziellen Anbau in Deutschland. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung nun rechtssicher organisieren, wie auch in Zukunft ein solches „Nein“ zu Gentechnik aussehen soll.
Laut Gesetzentwurf benötigt dies die Mehrheit der Länder, außerdem die Stimmen von sechs Bundesministerien. Ein einstimmiges Votum der Ressorts Agrar, Forschung, Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Umwelt halten Kritiker für unwahrscheinlich. „Die SPD darf diesen Gesetzentwurf nicht mittragen, sie muss bundesweite Gentech-Anbauverbote durchsetzen“, forderte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.
Widerstand im Bundesrat kaum möglich
Kommt kein einhelliges Votum der Ministerien zustande, bleiben die Verbote an den Bundesländern hängen. Jedes Bundesland müsste selbstständig für gentechfreie Felder sorgen – wenn es das überhaupt politisch will. Kritiker befürchten deshalb, dass Deutschland zum Verbots-„Flickenteppich“ werden könnte.
„Pollen machen nicht an Ländergrenzen halt“
„Pollen machen nicht an Ländergrenzen halt, deshalb ist die schleichende gentechnische Kontamination von Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion absehbar“, sagt Moldenhauer. Auch müssten die Länder ihre Verbote begründen – und wären Adressat möglicher Klagen von Saatgutkonzernen.
Widerstand können die Länder im Bundesrat kaum leisten. Bei dem Gesetz handelt es sich nur um ein Einspruchsgesetz, die Länderkammer kann es bremsen, nicht verhindern. Im Bundestag rechnet Minister Schmidt mit Zustimmung. Im Frühjahr 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. (mit dpa)
Leser*innenkommentare
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Gast
Es ist rueckstaendig, sich an einer solch fortschrittlichen Entwicklung wie der Gentechnik, die bald die Ernaehrungsgrundlage der Menschheit bilden wird, nicht zu beteiligen und sie sogar noch zu bremsen.
wxyz
Ceta ist noch nicht vollständig abgearbeitet, und TTIP steht noch komplett aus, aber die unter dem Strich wirklich entstehenden Probleme tauchen schon jetzt vorauseilend in unerschiedlichsten Varianten auf.
Doch letztlich sind auch derartige Verträge piepegal, solange mit entsprechender Spitzfindigkeit, Umdeutung, Ignoranz usw. ohnehin jedwedes Gesetz ganz nach Belieben das eine oder auch das genaue Gegenteil bedeuten kann.
Doch weder durch Genmais noch durch diverse andere Eingriffe wird die Welt untergehen. Wenn sie doch untergeht, dann nur durch der Dämlichkeit derer, die niemals begreifen, daß man Geld nicht essen kann.