Ampel legt Gesetzentwurf vor: Demokratiefördergesetz wird konkret
Es ist ein wichtiges Projekt der Ampel: Faeser und Paus legen einen Gesetzentwurf fürs Demokratiefördergesetz vor. Verbände aber üben Kritik.
Der Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, enthält erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement gegen Extremismus. Auf dieser Grundlage soll der Bund künftig Demokratieprojekte wie Aussteiger-, Aufklärungs- oder Empowerment-Programme langfristig finanzieren können.
Bisher werden die Demokratieprojekte immer nur für eine Förderperiode finanziert, stehen dann vor dem Aus und müssen sich mit einem neuen Konzept bewerben. Der Gesetzentwurf betont nun aber, dass der Kampf gegen Extremismus „eine gesamtgesellschaftliche und dauerhafte Aufgabe von zentraler politischer Bedeutung“ sei. Insbesondere rechtsextremistische Straf- und Gewalttaten hätten „immer weiter zugenommen“. Das friedliche Zusammenleben im Land werde so „in besorgniserregender Art und Weise beschädigt“. Der Bund stehe hier in der Verantwortung, da die demokratiefeindlichen Phänomene „nicht lokal oder regional begrenzt“ seien, „so dass auch die Antwort darauf überregional sein muss“.
200 Millionen Euro für Demokratieförderung
Mit dem neuen Gesetz sollen die Demokratieprojekte nun „verlässlich unterstützt“ werden und eine „nachhaltige Absicherung“ erhalten – mit einer „dringend notwendigen Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen“. Vom Bund gefördert würden künftig Projekte mit „überregionaler Bedeutung“. Auch werde der Bund eigene Maßnahmen durchführen. All dies soll eine „angemessene Finanzierung“ erhalten, die allerdings nicht genauer beziffert wird. Aktuell sind im Bundeshaushalt für das Jahr 2023 und die zuständigen Programme „Demokratie leben“ und „Menschen stärken Menschen“ insgesamt 200 Millionen Euro eingeplant.
Strittig war lange, ob es in dem Gesetz eine „Extremismusklausel“ geben soll. Hier heißt es nun, dass die Projektträger als Fördervoraussetzungen „die Ziele des Grundgesetzes achten und bei der Umsetzung der geförderten Maßnahmen eine entsprechende Arbeit gewährleisten“ müssten. Wie genau dies aber sichergestellt wird, bleibt vorerst offen.
Das Ringen um ein Demokratiefördergesetz läuft schon seit Jahren. Der NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag forderte bereits 2013 ein solches Gesetz, zivilgesellschaftliche Initiativen schlossen sich dem an. Die Große Koalition wollte schließlich das Gesetz einführen – es scheiterte letztlich an der Union. Im Februar nun legten Faeser und die damalige Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) ein neues Konzept dafür vor.
Zuletzt sollten Initiativen und Forscher:innen ihre Ideen zu dem Gesetz einbringen. Nun liegt der Gesetzentwurf vor. Der muss allerdings in der Ampel noch final abgestimmt werden.
Faeser hatte zuletzt bekräftigt, mit dem Gesetz die Demokratie „von innen heraus stärken“ und hierfür aktive Projekte „endlich auch als Bund verlässlich und umfassend fördern“ zu wollen. „Bürgerinnen und Bürger, die in Zeiten der Pandemie begonnen haben, an der Demokratie zu zweifeln, wollen wir wieder für sie gewinnen.“ Das Engagement der Projekte sei „der beste Schutz gegen Extremismus und gegen Angriffe auf politische Institutionen, die freie Wissenschaft und unabhängige Medien“, so Faeser.
Auch Familienministerin Paus betonte: „Demokratie ist nichts Selbstverständliches“. Sie sei „überzeugt, dass uns gesellschaftlicher Zusammenhalt widerstandsfähig gegenüber Krisen macht“. Deshalb sei eine noch stärkere Unterstützung für Demokratieprojekte so wichtig.
„Abstraktes Gesetz, das wenig ändern dürfte“
In zivilgesellschaftlichen Initiativen war zuletzt aber Kritik an der konkreten Umsetzung des Demokratiefördergesetzes durch Faeser und Paus laut geworden. „Was aus der Politik nach außen dringt, ernüchtert“, erklärte zuletzt die Amadeu-Antonio-Stiftung. „Geplant ist ein abstraktes Gesetz, das für die Projekte wenig ändern dürfte.“
Auch der Bundesverband Mobile Beratung forderte, das Gesetz müsse die Beteiligung der Zivilgesellschaft „verbindlich festschreiben“ – etwa mit einem unabhängigen Fachbeirat, der die Umsetzung des Gesetzes und Förderrichtlinien begleite. Auch brauche es konkrete Ziele, wie etwa eine Mindestsumme für die Förderung. Weil das bisher fehlt, wollen mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen am Dienstag einen eigenen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz vorstellen.
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