Ampel-Projekt im Bundesrat: Bürgergeld vorerst gescheitert
Die Umwandlung der Hartz-IV-Grundsicherung findet im Bundesrat keine Mehrheit. Der Streit wandert jetzt in den Vermittlungsausschuss.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Bundesrat die Bedenken der Union gegen das Bürgergeld zurückgewiesen und um Unterstützung geworben. Zugleich betonte er in der Sondersitzung der Länderkammer: „Falls es heute noch keine Mehrheit gibt, ist meine Hand zur Lösung ausgestreckt.“ Die Bundesregierung werde noch am heutigen Tag den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesregierung anrufen.
Im Fall einer Einigung in dem Gremium müssten Bundestag und Bundesrat erneut abstimmen. In der Koalition wurde damit gerechnet, dass der Vermittlungsausschuss frühestens Anfang kommender Woche tagen könnte. Das Gremium, dem je 16 Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat angehören, muss sich zunächst noch konstituieren.
Laut Geschäftsordnung muss zu einer Sitzung mindestens mit einem Vorlauf von fünf Tagen eingeladen werden. Informelle Vorgespräche wären aber schon vorher möglich, um Kompromisslinien abzustecken. Heil strebt eine Einigung bis Ende kommender Woche an, damit der Bundesrat in seiner regulären Sitzung am Freitag nächster Woche den Kompromiss verabschieden könnte. Nur dann wäre eine rechtzeitige Auszahlung der Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung zum Jahresanfang gesichert.
Union für mehr Geld, aber gegen hohe Schonvermögen
Das Bürgergeld soll das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzen. Die Reform soll eine Vermittlung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erleichtern, unter anderem durch mehr Qualifizierung und Weiterbildung. Auch die Möglichkeiten für Zuverdienste mit geringeren Abzügen beim Bürgergeld werden erweitert. Die monatlichen Zahlungen werden deutlich erhöht: So erhält ein Alleinstehender künftig 502 Euro und damit 53 Euro mehr monatlich zum Lebensunterhalt.
Die Erhöhung der Zahlungen will die Union mittragen. Sie lehnt vor allem die geplante Erhöhung des sogenannten Schonvermögens ab. Diese finanziellen Reserven müssen Bedürftige nicht antasten, wenn sie Bürgergeld bekommen wollen. Ein Alleinstehender etwa darf für eine Karenzzeit von zwei Jahren bis zu 60.000 Euro auf der hohen Kante haben. Der Betrag steigt mit der Zahl der Haushaltsmitglieder.
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