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Amnesty-Bericht über Folter in SyrienSyrien ist nicht sicher

Julia Neumann
Kommentar von Julia Neumann

Folter für Syrien-Rückkehrer: Die Bundesregierung sollte jetzt mit einem generellen Abschiebestopp ein Zeichen für Menschenrechte setzen.

Aktion in Berlin, die Regierungen auffordert, sich um Daten über Inhaftierte in Syrien zu bemühen Foto: Michael Hanschke/reuters

A uch dem CDU/CSU-geführten Innenministerium, das lieber rechter Propaganda folgt, hilft der aktuelle Bericht von Amnesty International hoffentlich dabei zu kapieren, dass Syrien nicht sicher ist. Amnesty dokumentierte 59 Fälle von Rückkehrenden, die willkürlich festgenommen wurden, 27 Menschen sind verschwunden, 33 wurden gefoltert. In dem Bericht geht es auch um Rückkehrende aus Deutschland.

Auch wenn die militärischen Kämpfe nachgelassen haben, so finden doch weiter Menschenrechtsverletzungen statt. Frauen, Männer und sogar Kinder, die vor dem Krieg flohen und zurückkehren, werden vom Assad-Regime als Opposition gesehen, verfolgt, misshandelt und gefoltert.

Das Bundesinnenministerium unterstützt Ausreisende finanziell. 2019 haben das 347 Menschen in Anspruch genommen. Die Praxis, Menschen indirekt zur Rückkehr zu bewegen, muss aufhören. Anfang des Jahres hatte die Innenministerkonferenz den generellen Abschiebestopp nach Syrien auslaufen lassen – vorangetrieben von CDU/CSU. Damit können die Behörden in Einzelfällen Abschiebungen prüfen, insbesondere bei schweren Straftätern und Gefährdern. Zum Zeitpunkt der Entscheidung gab es 90 solcher Fälle. Bis jetzt ist niemand abgeschoben worden, denn Deutschland hat keine diplomatische Vertretung in Syrien, es gibt keine Direktflüge. Die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen und Abschiebungen zu ermöglichen, um damit Sympathien von rechts zu gewinnen, wäre schäbig.

Ein genereller Abschiebestopp wäre hingegen ein starkes Signal, um zu zeigen, dass Menschenrechte in Deutschland für jeden gelten – Rechtsstaatlichkeit statt Willkür. Selbst schweren Straftätern und Straftäterinnen steht in einem Rechtsstaat rechtsstaatlicher Umgang zu. Selbst Ex­tre­mis­t*in­nen dürfen nicht den Folterknechten eines Willkürstaats ausgeliefert werden. Und ihre Familien schon gar nicht.

Schutzsuchende Sy­re­r*in­nen vor Panikmache zu schützen, sollte oberste Priorität haben und über rechter Symbolpolitik stehen.

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Julia Neumann
Korrespondentin Libanon
Auslandskorrespondentin für Westasien mit Sitz in Beirut. Hat 2013/14 bei der taz volontiert, Journalismus sowie Geschichte und Soziologie des Vorderen Orients studiert. Sie berichtet aus dem Libanon, Syrien, Iran und Irak, vor allem über Kultur und Gesellschaft, Gender und Fragen der sozialen Gerechtigkeit. Für das taz Wasserprojekt recherchiert sie im Libanon, Jordanien und Ägypten zu Entwicklungsgeldern.
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2 Kommentare

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  • Man kann sich darüber streiten, wie ein Aufnahmeland Asylsuchende oder Geflüchtete, die straffällig geworden sind, behandelt. Nutzung des hiesigen Rechtssystems oder Abschiebung. Es geht ja auch um die Frage, ob ein entsprechender Straftäter hier noch aufenthaltsberechtigt ist. Im Fall von Syrien liegen aber wie aufgeführt die Dinge anders. Denn wir haben es hier mit einem Gewaltregime zu tun, an dessen Händen bewiesen das Blut Hunderttausender klebt. Deshalb dürfen wir keine Syrer dorthin abschieben.

  • Ich finde wir sollten den Getöteten Gedenksteine widmen - ganz im Stile der Stolpersteine.

    Es ist eine unsägliche, unerträgliche Schande, dass deutsche Politiker selbst angesichts unserer Vergangenheit Menschen sehenden Auges in den Tod schicken.