AfD in Baden-Württemberg: Rauswurf von Gedeon ist möglich

Der Parteivorstand will Ordnungsmaßnahmen gegen den umstrittenen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon prüfen. Am Dienstag geht es um seinen Ausschluss.

Ein Mannmit weißen Haaren steht vor einer Tür. Es ist Wolfgang Gedeon

Bleiben oder gehen? Das letzte Wort über die Zukunft Wolfgang Gedeons ist noch nicht gesprochen Foto: dpa

STUTTGART dpa | Der baden-württembergische AfD-Politiker Wolfgang Gedeon muss wegen antisemitischer Äußerungen mit einem Rauswurf aus der Partei rechnen. Der AfD-Landesvorstand beschloss am Samstag, Ordnungsmaßnahmen gegen den Landtagsabgeordneten zu prüfen. „Das konzentriert sich aber auf einen Parteiausschluss“, sagte Vorstandssprecher Lothar Maier der Deutschen Presse-Agentur am Samstag in Stuttgart.

Der Landesvorstand der Partei kommt damit einer Aufforderung des Bundesvorstands nach. Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen hatte gedroht, als Fraktionschef im Stuttgarter Landtag zurückzutreten, sollte Gedeon in der Fraktion bleiben.

Gedeon hatte in einem Buch behauptet, das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin diene der Erinnerung an „gewisse Schandtaten“. Zudem hatte der Arzt Holocaust-Leugner als „Dissidenten“ bezeichnet und so mit Menschen verglichen, die für ihr politisches Engagement in autoritären Regimen verfolgt werden. AfD-Sprecher Maier betonte: „Es kann in einer Partei keine grenzenlose Meinungsfreiheit geben, dann kann eine Partei nicht mehr existieren.“ Gedeons Position liege nicht auf der Linie des Parteiprogramms.

Der Landesvorstand forderte Gedeon direkt auf, die Landtagsfraktion im Interesse der Gesamtpartei aus freien Stücken zu verlassen. Die Fraktion will am Dienstag über den Ausschluss aus der Fraktion abstimmen. Die Fraktion hat 23 Mitglieder. Für einen Ausschluss ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Gedeon hatte sich – gegen alle Appelle aus der eigenen Partei – vor wenigen Tagen zuversichtlich geäußert, dass die Fraktion für seinen Verbleib stimmt.

Schärfstes Mittel

Der Parteiausschluss müsste beim Landesschiedsgericht der Partei beantragt werden. Der Parteiausschluss ist das schärfste Mittel gegen unliebsame Parteimitglieder – davor liegen etwa noch eine Rüge oder das Verbot, Parteiämter zu bekleiden.

Der Grünen-Bundestagabgeordnete Volker Beck sprach sich dafür aus, dass der Verfassungsschutz die AfD zumindest in Teilen beobachtet. Dass es in Deutschland wieder Abgeordnete einer Partei mit zweistelligem Wahlergebnis geben würde, die den Holocaust leugneten oder relativierten, „hätte man sich nicht in den heftigsten Albträumen träumen lassen“, sagte Beck.

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