piwik no script img

AfD im Brandenburger LandtagRechtsaußen ohne Chance

Drei Klatschen für die AfD: Nach Protesten fallen alle Kandidaten bei der Wahl zum Vorsitzenden des Kulturausschusses durch.

Durchgefallen: Andreas Kalbitz (l.) und Christoph Berndt, beide AfD Foto: dpa

BERLIN taz | Die Proteste waren erfolgreich. Bei der konstituierenden Sitzung des Kulturausschusses im Brandenburger Landtag sind alle drei Abgeordneten der AfD bei der Wahl zum Vorsitz durchgefallen. Als erster Kandidat erhielt Christoph Berndt am Mittwoch nur drei Ja-Stimmen der elf Mitglieder des Ausschusses. Acht Abgeordnete stimmten mit Nein. Vertreter von SPD, CDU, Grünen und Linken hatten bereits im Vorfeld erklärt, dass sie den Chef des rechtsgerichteten Vereins „Zukunft Heimat“ nicht wählen würden.

Auch die beiden weiteren AfD-Abgeordneten in dem Ausschuss scheiterten anschließend bei ihrer Kandidatur. Fraktionschef Andreas Kalbitz erhielt ebenfalls nur drei Ja-Stimmen, Felix Teichner erreichte mit vier Ja-Stimmen auch nicht die erforderliche Mehrheit. Die AfD hat für den Vorsitz das Vorschlagsrecht und ist mit diesen drei Abgeordneten in dem Gremium vertreten.

Einstimmig gewählt wurde schließlich der SPD-Abgeordnete Ludwig Scheetz als stellvertretender Vorsitzender. Scheetz wird zunächst die Sitzungen leiten. Damit ist der Ausschuss arbeitsfähig.

Gegen Berndt hatte sich nicht nur der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Axel Drecoll, ausgesprochen, sondern auch der KZ-Überlebende und Präsident des Internationalen Sachsenhausen Komitees, Bernt Lund. In einem Appell, der auch von Frank Bösch und Martin Sabrow, den Direktoren des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam, und von Christoph Martin Vogtherr, dem Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, unterschrieben wurde, warnten sie davor, der AfD den Vorsitz des Kulturausschusses im Brandenburger Landtag zu überlassen.

Christoph Berndt war bei der Wahl Anfang September auf Platz zwei der AfD-Landesliste in den Landtag eingezogen

„Mit großer Sorge beobachten wir in den vergangenen Jahren Äußerungen von Parteien und Gruppierungen, die darauf abzielen, die Massenverbrechen des Nationalsozialismus zu verharmlosen und damit das gesamte gesellschaftspolitische Klima negativ zu verändern“, heißt es in dem Schreiben, das am Dienstag in Oranienburg verbreitet wurde.

Umso wichtiger sei es, gerade den Vorsitz des Kulturausschusses „so zu besetzen, dass kritische Aufarbeitung, Vielfalt, Respekt und Toleranz gesichert bleiben“, heißt es weiter in dem Appell. Die Ankündigung, dass für den Vorsitz des Kulturausschusses der AfD-Abgeordnete Christoph Berndt vorgesehen sei, sei Anlass zu „großer Sorge“. Jeder Form von Fremdenhass und Ausgrenzung von Minderheiten entschieden entgegenzutreten, „halten wir für eine selbstverständliche Aufgabe auch des Kulturausschusses des Landtages“.

Christoph Berndt war nach Andreas Kalbitz, Flügelmann und Höcke-Vertrauter, bei der Wahl Anfang September auf Platz zwei der AfD-Landesliste in den Brandenburger Landtag eingezogen. Bekannt geworden war er als Vorsitzender des rechtsgerichteten Vereins „Zukunft Heimat“ und Organisator fremdenfeindlicher Demonstrationen in Cottbus.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • Ich unterstütze das, aber mein Problem ist folgendes: Wenn die Parteien jeweils Anrecht auf eine gewisse Zahl an Ausschussvorsitzen haben - wo will man die AfDler unterbringen? Wo richten sie keinen Schaden an? Mir fällt da nix ein. Recht? Haben wir gerade im Bundestag gesehen. Äußeres? Vergiss es. Kultur? Das haben wir hier gesehen. Frauen und Familie? Das wäre einfach, dann führen wir das Mutterkreuz wieder ein.



    Also wohin mit denen?

    • @flipmar:

      Es gibt meines Wissens nach kein Anrecht auf eine gewisse Anzahl an Ausschussvorsitzenden.

      "Das Präsidium führt eine Einigung über die Ausschussvorsitze und deren Stellvertretung herbei. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Verteilung durch Zugriff nach dem Verfahren d’Hondt.**) Der Hauptausschuss, die weiteren Fachausschüsse, die Sonderausschüsse und der Petitionsausschuss bilden eine Folge. Die Ausschüsse wählen ihre Vorsitzenden und deren stellvertretende Vorsitzende aus den vom Präsidium vorgeschlagenen Fraktionen." (GO Brandenburger Landtag, § 73, Abs. 3)

      Deshalb würde ich Ihre Frage ganz einfach beantworten: Dahin wo der Pfeffer wächst.

    • @flipmar:

      Soweit ich das verstehe ist das kein Anrecht -- lediglich eine Gepflogenheit.

      Recht ist, dass "Die Ausschussvorsitzenden werden vom Präsidium in einer einvernehmlichen Entscheidung bestimmt und vom Ausschuss gewählt [...]". Jede Fraktion hat Anspruch auf Vertretung in jedem Ausschuss, und das ist ja gegeben.

      So langsam habe ich den Verdacht, dass die Auffassung, hier geschehe Unrecht, ein gezielt gestreutes Gerücht ist. Alternative Facts.

      [1] de.wikipedia.org/w...andtag_Brandenburg