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AfD-Gruppe störte in KZ-GedenkstätteGeldstrafe rechtskräftig

Als im Juli 2018 AfD-Anhänger die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen besuchten, verharmloste ein Gast die Nazi-Verbrechen. Er muss nun 4.000 Euro zahlen.

Ein Teil der Besuchergruppe von Weidel hatte die Tour in der Gedenkstätte massiv gestört Foto: dpa

Oranienburg epd | Wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen muss ein 69-jähriger Mann aus der Bodenseeregion 4.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Einspruch gegen den Strafbefehl sei zurückgenommen worden, teilte das Amtsgericht Oranienburg am Dienstag mit. Die Geldstrafe sei damit rechtskräftig, eine Hauptverhandlung werde es nicht geben. (AZ: 18 Cs 114/19)

Der Mann war im Juli 2018 mit einer AfD-Besuchergruppe in Sachsenhausen und hatte dabei die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime angezweifelt. Die Gruppe war auf Einladung von AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel in der Region und wurde wegen massiver Störungen der Gedenkstätte verwiesen.

Der Prozess gegen den Mann war am 8. Oktober zunächst geplatzt, weil der Angeklagte nicht erschienen war und eine ordentliche Ladung nicht nachgewiesen werden konnte. Am Folgetag sei dann bei Gericht eine Mitteilung mit Datum vom 30. September über eine schwere Erkrankung des Angeklagten sowie dessen Reise- und Verhandlungsunfähigkeit eingegangen.

Damit stehe auch fest, dass der Mann die Ladung zu dem Gerichtstermin rechtzeitig erhalten habe, betonte das Gericht. Die Zustellungsurkunde war nicht beim Gericht eingegangen. Deshalb konnte bei der Verhandlung am 8. Oktober keine Entscheidung getroffen werden.

Im Konzentrationslager Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder starben auf andere Weise. 1942 wurde in Sachsenhausen eine Vernichtungsanlage mit Krematorium, Genickschussanlage und später eingebauter Gaskammer errichtet.

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8 Kommentare

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  • 0G
    06313 (Profil gelöscht)

    "Der Mann war im Juli 2018 mit einer AfD-Besuchergruppe in Sachsenhausen und hatte dabei die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime angezweifelt"

    Der Mann hätte zu der Geldstrafe vepflichtet werden müssen, sich die zahlreichen Dokumentarfilme anzuschauen, die es über die Nazi-Vernichtungslager mit Originalfilmmaterial gibt. Berge von Leichen, Gaskammern, Öfen, etc. Es wird Zeit, dass Holocaustleugner eingebuchtet werden.

  • Die AfD ist nicht nur zum Fremdschämen - sie ist auch brandgefährlich.

  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    Bitte was?



    Die Mitteilung bzw. Nachweis über Reise- und Verhandlungsunfähigkeit die scheinbar eine Woche beim Gericht unbearbeitet herumlag, ist also der Beleg dafür das man ihm ne Geldstrafe aufbrummen darf ?

    Bin ich der Einzige der das ein bisschen suspekt findet?

    • @83191 (Profil gelöscht):

      Ich denke, du bist einer der wenigen hier, die einen Nazi verteidigen wollen und dazu Kontexte verdrehen. Hoffe ich zumindest.

      • 8G
        83191 (Profil gelöscht)
        @Hampelstielz:

        Gesetze gelten also nur für manche Menschen gleich, richtig? :-)

        @Steppenwolf:



        Danke für die Aufklärung. Daran ist tatsächlich nichts suspektes

    • 0G
      06137 (Profil gelöscht)
      @83191 (Profil gelöscht):

      Ja. Denn Sie haben den berichteten Vorgang falsch verstanden.

    • @83191 (Profil gelöscht):

      Die Geldstrafe ist als Strafbefehl an ihn ergangen, wogegen er Widerspruch eingelegt hat. Erst deshalb hätte es zu einem Verfahren kommen sollen.

      Dabei war zunächst lediglich nicht sicher, ob er die Ladung für die Verhandlung überhaupt bekommen hat. Mit seinem Nachweis über Reise- und Verhandlungsunfähigkeit, hat er den Zugang der Ladung aber bestätigt, weil er sich ja sonst nicht hätte abmelden müssen.

      Danach hat er den Widerspruch zurückgezogen und die Strafe wurde rechtskräftig.

      Da ist nichts suspektes dabei