Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen: Nur 87 von 1.200 Ärzten gelistet
Die Bundesärztekammer hat eine sehr lückenhafte Übersicht darüber erstellt, wer Abtreibungen durchführt. Die Ärztin Kristina Hänel steht nicht darauf.
An welche Ärztin können sich Frauen wenden, die ungewollt schwanger sind? Diese Frage versucht die Bundesärztekammer (BÄK) auf ihrer Webseite zu beantworten. Seit Montag hat die Kammer eine entsprechende Liste online gestellt. Doch diese ist mehr als dürftig. Bisher stehen dort gerade mal 87 der rund 1.200 Ärzt*innen, die bundesweit Abtreibungen vornehmen. Und: 95 Prozent davon kommen aus Berlin und Hamburg.
Die Liste ist Teil des Kompromisses, den SPD und Union nach langem Ringen um den Abtreibungsparagrafen 219a Strafgesetzbuch gefunden haben. Damals ging es um die Frage, ob Ärzt*innen selbst öffentlich darüber informieren dürfen, ob und wie sie Abtreibungen vornehmen. Der Paragraf hatte das zuvor als „Werbung“ verboten. Im Februar beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition eine Reform: Nun dürfen Ärzt*innen informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Für alles Weitere müssen sie aber auf andere Stellen verweisen.
Diese Stelle soll die Bundesärztekammer sein. Im Frühjahr hatte die Bundesregierung diese daher beauftragt, eine Liste von Kolleg*innen zu erstellen, die Abtreibungen vornehmen – eine bundesweite Übersicht gab es bisher nicht. „Diese Liste hilft Frauen in Notlagen bei der Suche nach ärztlicher Hilfe in ihrer Nähe“, so BÄK-Präsident Klaus Reinhardt per Pressemitteilung.
Doch das Problem ist nicht nur, dass die Übersicht nicht einmal zehn Prozent aller in Frage kommenden Ärzt*innen umfasst. Bis auf fünf praktizieren sie auch alle in Berlin und Hamburg.
Drei Ärzt*innen aus NRW, zwei aus Hessen
Das ist kein Zufall. Auf der Webseite der Hamburger Gesundheitsbehörde gibt es schon lange eine Liste mit den Adressen von Ärzt*innen in der Stadt, Berlin hat 2018 nachgezogen. Diese Ärzt*innen habe man schriftlich angefragt, ob sie auch auf der Liste der Bundesärztekammer auftauchen wollen, erklärt ein Sprecher der BÄK. Offenbar wollten nicht alle: Während die Berliner Liste 80 Einträge zählt, sind auf der bundesweiten Liste nur 56 Mediziner*innen und Einrichtungen aus Berlin aufgeführt.
Damit sind ungewollt Schwangere in Berlin und Hamburg allerdings noch immer deutlich im Vorteil gegenüber jenen, die in anderen Bundesländern leben. Aus Nordrhein-Westfalen stehen gerade mal drei Ärzt*innen auf der Liste. Aus Hessen sind zwei Ärzt*innen verzeichnet, welche auch noch in derselben Praxis arbeiten. Diese seien bereits im Vorfeld auf die BÄK zugegangen, erklärt der Sprecher.
Alle anderen Bundesländer tauchen bislang gar nicht auf der Liste auf. Wer aber ungewollt schwanger ist, hat es eilig: Abtreibungen sind in Deutschland eine Straftat, unter bestimmten Umständen aber bis zur 12. Woche nach der Empfängnis straffrei.
Sie sei nicht gefragt worden, ob sie auf die Liste wolle, sagt die Ärztin Kristina Hänel der taz. Aber selbst wenn: „Ich will nicht auf die Liste“, sagt Hänel. Sie hatte den Regierungskompromiss seinerzeit heftig kritisiert.
„Wichtige Information fehlt“
Die Gießener Ärztin, die Abtreibungen in ihrer Praxis durchführt und darüber auch auf ihrer Webseite informiert, hatte 2017 die Debatte um den Paragrafen 219a angestoßen. Dieser verbietet „Werbung“ für den Abbruch der Schwangerschaft. Er war in seiner damaligen Fassung aber so weit gefasst, dass Hänel auch für den sachlichen Hinweis auf ihrer Webseite zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde.
Sie will notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen und kämpft für die Abschaffung des Paragrafen. Aus ihrer Sicht gibt es vor allem deswegen ein Informationsdefizit, weil viele Ärzt*innen aus Angst vor Strafverfolgung nicht über ihr Tun informieren.
„Auf der Liste der Bundesärztekammer fehlen viele Informationen, die die Frauen benötigen“, sagt Hänel. Die Liste enthält Namen und Kontaktdaten der Ärzt*innen sowie Informationen über in der Praxis gesprochene Fremdsprachen und die Angabe, ob medikamentöse oder operative Abbrüche angeboten werden.
„Dort steht aber nicht, bis zu welcher Woche Abbrüche gemacht werden“, kritisiert Hänel. „Viele machen das ja nur bis zur 8. Woche nach der Empfängnis.“ Kaum einer mache Abbrüche bis zur 12. Woche. Bei den operativen Abbrüchen werde nicht aufgeschlüsselt, ob die Ausschabungs- oder die viel schonendere Absaugemethode angewandt werde, kritisiert Hänel.
Auch die Kasseler Gynäkologin Nora Szász sagt der taz, sie sei weder gefragt worden noch wolle sie auf die Liste. Auch Szász stand mit ihrer Kollegin vor Gericht, weil Abtreibungsgegner die beiden wegen ihrer Webseite angezeigt hatten. Das Urteil gegen sie wurde jedoch wegen der neuen Rechtslage inzwischen aufgehoben. Auch sie hält die Liste für eine unzureichende Lösung.
Schwer zu finden
„Wer Abtreibungen macht, steht ohnehin im Fokus von Lebensschützern und Rechtsradikalen“, sagte Szász. „Gerade jetzt, wo Neonazis Namen sammeln, kann ich jeden verstehen, der sich nicht auf eine solche Liste setzen lassen will.“ Viel wichtiger sei, dezentrale Information zu ermöglichen. „Ungewollt Schwangere gehen erst mal auf die Webseiten der Ärztinnen und Ärzte in ihrer Umgebung“, sagt Szász. „Da müssen sie die Informationen finden, die sie brauchen, und zwar umfänglich und niedrigschwellig, nicht so kompliziert wie auf der Seite der Bundesärztekammer.“
Tatsächlich ist die Liste dort nicht so einfach zu finden. Auf der Startseite muss man zunächst den Reiter „Ärzte“ anklicken, nicht etwa „Patienten“. Im Unterpunkt „Versorgung“ findet man dann die Schaltfläche „219a“, über diese kommt man dann auf die Seite mit den Informationen zur Liste und einem weiteren Link, der letztlich auf die Liste führt. Diese ist ein PDF ohne weitere Filtermöglichkeiten.
Auch auf der Seite familienplanung.de der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung ist die Liste nach mehreren Klicks zu finden, dort immerhin nach Postleitzahlen gebündelt. Dazu gibt es allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. „Eine Frau braucht da ja fast schon einen eigenen Leitfaden, nur um alle für sie wichtige Information zusammenzusammeln“, kritisiert Szász.
„Stümperhaft“ nennt auch Gabriele Halder die Liste. Die Gynäkologin ist eine der 56 Berliner Ärzt*innen, die der Veröffentlichung ihres Namens zugestimmt haben. „Bei manchen fehlt sogar die Angabe der Methode. Da muss man doch nachfragen“, sagt sie. „Da wurde ein Minimalkonsens lieblos umgesetzt. Für einen Schritt nach vorne reicht das nicht.“
„Das liest kein Mensch“
Die Liste soll monatlich aktualisiert werden, sie dürfte sich noch füllen. Wie sehr, ist fraglich; die Bundesärztekammer plant offenbar nicht, Ärzt*innen gezielt anzufragen. Ärzt*innen, Krankenhäuser und Einrichtungen würden „unter anderem durch das Deutsche Ärzteblatt“ über die Existenz der Liste informiert werden und könnten die Aufnahme beantragen, so ein Sprecher der BÄK auf Nachfrage.
„Das liest doch kein Mensch“, sagt Friedrich Stapf. Der Münchener Arzt ist einer von wenigen, die in Bayern überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sein Name steht noch nicht auf der Liste, er hat das Online-Formular auf der BÄK-Seite gerade erst ausgefüllt. Dieses sei „fürchterlich umständlich“, nun warte er auf Post, mit der er seine Angaben verifizieren solle. Dass es für die Liste großen Rücklauf geben wird, glaubt er nicht. „Das wird zahlreiche gar nicht erreichen.“
Auch für Stapf ist der Kompromiss im Streit um den 219a, den die Regierung nach monatelangem Ringen zustandegebracht hat, unbefriedigend. Das SPD-geführte Justizministerium habe das als Fortschritt verkaufen wollen, sagt er. „Aber das ist kein Fortschritt, und das wissen wir alle.“
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