Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Politik ringt um Bundes-Notbremse
Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz um eine Notbremsenregelung ergänzen. Weiter offen ist, ob der Bundesrat ebenso zustimmen muss.
An diesem Dienstag will das Bundeskabinett eine bundeseinheitliche Notbremsenregelung auf den Weg bringen. Wenn Bundestag und Bundesländer kooperieren, könnte es schon am Wochenende in großen Teilen Deutschlands Ausgangssperren und strenge Shutdowns geben.
Die Bundesregierung schlug am Wochenende eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes um eine Notbremsenregelung vor. Sollte der Covid-19-Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 100 steigen, müsste dort automatisch das öffentliche Leben heruntergefahren werden. BürgerInnen, die gegen Ausgangssperren verstoßen, und Unternehmen, die trotz Verbots öffnen, müssten dann mit Geldbußen bis 1.000 Euro rechnen.
Nach Angaben der Bundesregierung liegt der Inzidenzwert inzwischen in über 300 Kreisen über der Schwelle von 100. In rund 50 Kreisen stieg der Wert sogar über die Grenze von 200. Hier müssten dann nach der geplanten Regelung automatisch auch die Schulen geschlossen werden. Am Montag wurde noch intensiv über den konkreten Inhalt des Gesetzes verhandelt. So kritisierten FDP und Linke vor allem die geplanten Ausgangssperren als unverhältnismäßig. Bei Abendspaziergängen an der frischen Luft sei die Ansteckungsgefahr denkbar gering, hieß es.
Allerdings sieht die Bundesregierung auch deshalb Ausgangssperren vor, um den Weg zu privaten Treffen in geschlossenen Räumen zu unterbinden.
Die Bundesregierung sucht bisher auch die Zustimmung einzelner Oppositionsfraktionen, um die Mehrheit zu verbreitern. Formal begründet sie dies damit, dass mit Zweidrittelmehrheit ein Fristverzicht für eine beschleunigte Beschlussfassung im Bundestag möglich sei. Dies wäre aber nicht erforderlich, wenn die Regierung den Gesetzentwurf als besonders eilbedürftig einstuft.
Rolle des Bundesrates unklar
Offen ist auch noch, ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss oder ob er nur einen (überstimmbaren) Einspruch erheben kann. In beiden Fällen müsste die Länderkammer aber noch in dieser Woche zu einer (virtuellen) Sondersitzung zusammenkommen. Die meisten Änderungswünsche hatte bisher Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) geäußert. Kretschmer verlangte unter anderem, das Bundesgesetz solle keine Schulschließungen anordnen können.
Auch auf Koalitionsebene wurde bis zuletzt verhandelt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Betriebe verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Coronatest anzubieten. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert sollte dieses Vorhaben mit der Einführung der Notbremse als Paket verhandelt werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Proteste bei Nan Goldin
Logiken des Boykotts
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Bundeskongress der Jusos
Was Scholz von Esken lernen kann
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestsellerautor will in den Bundestag
Demokratieförderung nach Ende der Ampel
Die Lage ist dramatisch