piwik no script img

Abschiebung von Sami A.Anwälte werfen Bamf Täuschung vor

Die Kritik am Verhalten des Bundesamtes für Migration im Fall Sami A. wächst. Gerichte beklagen „grundsätzliche Probleme“ mit dem Amt.

Prominenter Fall: Vom Flughafen Düsseldorf aus wurde Sami A. nach Tunesien abgeschoben Foto: dpa

KÖLN taz | Der Konflikt um die Abschiebung des mutmaßlichen Leibwächters des Top-Terroristen Osama Bin Laden, Sami A., sorgt weiter für Unruhe. Die Situation ist so verworren, dass ein seit Längerem für diesen Dienstag geplantes Arbeitstreffen zwischen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) kurzfristig abgesagt wurde. Erst nach der Sommerpause wollen sei wieder miteinander reden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte Sami A. trotz einer bevorstehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kurzfristig in seine Heimat Tunesien abschieben lassen, wo ihm unter Umständen Folter droht. Es hatte das Gericht nicht über den Termin informiert. Das Bamf hätte keine unumkehrbaren Fakten schaffen dürfen, erklärte Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Das Bamf ist wie jede andere Behörde verpflichtet, das Gericht umfassend und vollständig zu unterrichten. Hiergegen hat es ganz offensichtlich verstoßen.“ Schellenberg wirft der Behörde vor, das Gericht getäuscht zu haben.

Am kommenden Freitag wird auf Antrag von SPD und Grünen im NRW-Landtag eine Sondersitzung des Rechtsausschusses zum Fall Sami A. stattfinden. „Die Vorwürfe des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegenüber den beteiligten Behörden wiegen schwer“, teilte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Monika Düker mit: „Daher ist eine Aufklärung des Sachverhalts dringend geboten.“

Über den prominenten Einzelfall hinaus verdichtet sich die Kritik am Bamf von Seiten der Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen. So würden trotz gerichtlicher Aufforderung meist keine Prozessvertreter zu Verhandlungen entsandt: „Ich habe seit 25 Jahren niemanden mehr vom Bamf in unseren Sitzungen gesehen“, erklärte Rita Zimmermann-Rohde vom Kölner Verwaltungsgericht gegenüber der taz: „Selbst kleinste Gemeinden kommen unseren entsprechenden Aufforderungen nach.“ Durch die Verweigerungshaltung des Bamf könnten einfache Sachverhalte meist nicht zügig erörtert oder entschieden werden.

„Wir saufen ab“

„Wir haben grundsätzlich Probleme, das Bamf überhaupt zu erreichen“, erläuterte auch die Präsidentin des Kölner Verwaltungsgerichts, Birgit Herkelmann-Mrowka. Die Prozessabteilung bei der Migrationsbehörde sei deutlich unterbesetzt: „Da sind viel zu wenige Menschen für viel zu viele Fälle.“ Die Folge sei neben der Verzögerung der Prozesse eine Überlastung des Personals in der Justiz, so die Gerichtspräsidentin: „Wir saufen in Fällen rund um Asyl­entscheidungen ab.“ Ähnlich hatten sich zuvor bereits Vertreter des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf geäußert. Das Bamf wollte sich auf Anfrage der taz zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.

Das Kommunikationsdefizit zwischen dem Bundesamt und den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten führt nach Angaben von PraktikerInnen dazu, dass zuweilen Kraft in Fälle investiert wird, die längst entschieden sind. Auf behördlichem Wege werde man oft gar nicht informiert, wenn Kläger bereits abgeschoben wurden, erläutert Birgit Herkelmann-Mrowka. Im Rahmen der Prozesse müsse man dann selbst aufwändige Recherchen anstellen. Für einen anderen Aspekt nähmen sich die Mitarbeiter im Bamf aber offenbar gerne Zeit: Berechtigte Kostenrechnungen des Kölner Verwaltungsgerichts würden von der Behörde häufig juristisch angegriffen.

Derweil nimmt die Kritik an Seehofer und Stamp kein Ende: FDP-Fraktionsvize Wolfgang Kubicki etwa sagte im RBB: „Ich kann mir schwer vorstellen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Justiz und Innenministerium auf dieser Grundlage fortgesetzt werden kann.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

35 Kommentare

 / 
  • Wenn das so weitergeht, haben wir bald Trumpistische Verhältnisse.



    Mit alternativen Fakten, Fake-News und dem Satz dass Gerichte nicht machen was sie sollen.

    Ich warte jetzt darauf, dass ein CSU Dobermann oder CSU Rindfieh (am besten die Mischung aus beidem, also ein Dobrindt)



    Sich über die Abschiebe-Industrie aufregt die den Rechtsstaat ignoriert und einfach Leute abschiebt.



    Aber Chef dieser ABschieberbande, ist ja selbst ein CSUler...

  • @UN2WEI: Es geht auch um Ihre Rechte. Wenn ich in Zukunft als Anwalt bei einer fehlerhaften Baugenehmigung gegen die Abrissverfügung im Eilverfahren vorgehe, und der Behördenvertreter würde mitten in der Verhandlung fixen seine Akte zuklappen und sagen: Jetzt ist es eh egal, Ihr Haus wurde gerade abgerissen, wir können hier entscheiden, was wir wollen? Wie würden Sie das finden und sagen Sie da auch, das wäre ja nicht so schlimm, weil man ja noch einen Schadensersatzanspruch aus Staatshaftungsrecht vor dem Zivilgericht (nächstes Verfahren) hätte? Es gibt schon gute Gründe für die Gewaltenteilung.

  • so christlich wirklich! jesus-pride. erst die linke und dann die rechte backe hinhalten.



    disskutiert deutschland über humanismus gegenüber inhumanisten?

    mahatma! peace ist klar, aber mit wollsocken stricken werde ich den deutschen "ach so" sozial-staat nicht festigen. ist doch lächerlich.

    vll findet die marokkanische justiz ja vll nen weg das ding zu regeln oder er stirbt an einer unerfindlichen spontanen lebensmittelvergiftung, es kann soo viel passieren,



    NUR! Terrorist ist er nicht; NEIN! ersteinmal ist er Mensch

  • Ich verstehe das Problem nicht, da wird ein Terrorist abgeschoben. Oder will man uns erzählen er wusste nicht wen er da beschützt? Und weil ihm augenscheinlich berechtigterweise im Zielland Tunesien ein Verfahren droht sieht eine Kammer des Verwaltungsgerichts darin schon ein Abschiebehindernis.

    Wohl gemerkt ein Land, welches die UN-Menschenrechtskonventionen ratifiziert hat und welches im Demokratieindex zwischenzeitlich immerhin auf Platz 69 rangiert.

    • @insLot:

      thats the problem, es gibt aussreichend indizien, mehr als genug hinweise die glasklar sind, klar wie klosbrühe, aber es gibt kein rechtswirksames urteil, was sagt:

      "sami! du du! du machst da sachen, die wir nicht soo toll finden, mach das mal nicht..."

      aber die rettung naht: irgendjemand wollte so einen schnelltest entwickeln, da hat man so ein stäbchen, dieses reibt man dann über die stirn des oder der verdächtigen und dann legt man es in ein analysegerät und nach drei minuten weiß man ob es ein terrorist, ein hooligan, ein antideutscher, ein kommunist oder radikaler buddhist ist

  • Ganz offensichtlich wird das Bamf immer mehr zum Handlanger der Politik und damit zum Gegner der Gerichte. Das muss nicht so sein, das sollte nicht so sein. Die katastrophale Kommunikation kann mit mangelnder Personalausstattung auch nicht wirklich erklärt werden, zumal an dieser ja gerade ein Seehofer etwas ändern könnte. Nein, hier handelt es sich um einen systematischen und andauernden Vorgang von Rechtsbeugung.

  • Um vollständige Akteneinsicht zu erhalten, muss so schnell wie möglich ein Untersuchungsausschuss beantragt werden, bevor mal wieder Akten in den Schredder fallen.

    • @Sven Günther:

      Welcher Schaden ist denn entstanden?

  • Fehler bestehen zu meiner Überzeugung auf beiden Seiten.

    • @Gerhard Krause:

      fehler der gerichte?



      lassen Sie hören!

      • @christine rölke-sommer:

        ;( - anschließe mich!

        Bin auch ganz Ohr - der Herr!

        • 2G
          2730 (Profil gelöscht)
          @Lowandorder:

          Als jemand aus der freien Wirtschaft bin ich gerne behilflich.



          Et ess doch janz einfach: Wenn ich seit JAHREN mit einem Kunden und / oder Lieferanten erhebliche Probleme habe, sorge ich dafür, dass ich immer und immer erreichbar bin. Auch sende ich meine Unterlagen so ZEITNAH wie möglich ab, so dass Fristen quasi übererfüllt sind. Anders ausgedrückt: Ich enge seinen Spielraum für Tricksereien ein.



          Ein Bauer würde sagen: Ich schließe den Stall ab, bevor das Schwein abhaut.

          Der Beschluss des VG wurde am Abend vor der Abschiebung erlassen, aber erst am nächsten Tag "gefaxt". Kleiner Tipp: Auch wenn es für Beamte wohl unvorstellbar ist, Faxe funktionieren tatsächlich auch abends. Dienst nach Vorschrift? Bei einem "Kunden, der mir (angeblich) seit Jahren auf der Nase rumtanzt? Wie naiv muss eigentlich sein, um Richter zu werden?

          Nee nee, wäre der Beschluss umgehend bekannt gemacht worden, hätten die Behörden ein deutliches und massives Problem gehabt. So einfach ist das.

          Danke? Nicht dafür

          • @2730 (Profil gelöscht):

            kl. Tipp -

            Mal auf Höhe des Balles sich schaffen!;)



            &



            Dann 2. Versuch - auch der ist ja nicht strafbar!



            Aber wie der Bauer sagt - “Versuchen tun nur Hunde!;)“



            Ha noi. Gern&Dannichfür … servíce! Gell.

            • 2G
              2730 (Profil gelöscht)
              @Lowandorder:

              Nebenbei bemerkt. Et ess ja nit su, als dat ech dat jood fenge däät wattse vom Bamf da jedonn han. Aber wie Herr Krause bereits so richtig sagte: "..auf beiden Seiten".

              Mal so'n Tipp an alle Juristen. Überraschung!: Auch Gerichte machen Fehler und die Welt ist kein Gesetzbuch.

              Also, deshalb nicht immer so reflexartig Kollegen verteidigen, denn sowas sät Misstrauen unter dem Rest der Menschheit.



              Denn dann werden noch weniger die Juristen eingestellt. Und dann werden zu viele von denen wieder Beamte und die machen dann wieder pünktlich Fierovend und dann werden wieder Leute FÄLSCHLICHERWEISE abgeschoben und dann kocht wieder das Forum.... ;-))

              • @2730 (Profil gelöscht):

                Sie & Frau Pia M. gehören auch zu den Fiktivisten (Sonderform der Onanisten)



                Sie lieben Spekulatius! Na Mahlzeit.

                Wenn ich’s recht auf der Kette habe -



                Der Abschiebetermin vom Donnerstag war als gekancelt dem VG - mitgeteilt!



                Von einem - Stattdessen! AbschiebeTermin - Vorgesehen&Eingestiehlt!- am Freitagvormittag! - War der zuständigen Kammer & dem Gericht insgesamt - nichts bekannt!



                Abgefeimt - rechtsstaatswidrig - hinters Licht führen ff etc - Suchens sich raus!;(

                Sicher - “Wat fott is is fott!“ guter kölscher Grundsatz! Schonn.



                Aber hier - mal davon ab - daß Richter keine Dienstzeiten haben - war kein Anlaß mehr! - den Beschluß vorab! - zu faxen.



                kurz - Methoden ala mobster!



                &



                Ein bodenloser MP NRW - dazu!



                Lasset! Genau!

                Ihr Rest im übrigen - hübscher fikti-Mumpitz.



                (Org. Willy Brandt - “Wenn meine Oma Räder hätte - wärse nen Onebus!“



                (lübsche Weisheit & Omnibus!;)

                unterm——Reflexartiges “Richterentsetzen/beispringen!;)“



                Dürfte meine früheren Kollegen grad für mich - doch sehr erheitern!;)

            • @Lowandorder:

              Da is schon was dran mit rechtzeitig facen und nicht erst bis zum nächsten Morgen warten. Wenn das mal kein Versehen war...

              • @Pia Mansfeld:

                Mit Verlaub, selbst wenn der RiVG das Fax abends nach 19:30 Uhr noch an das BAMF und/oder die zuständige Ausländerbehörde abgesetzt hätte - glauben Sie ernsthaft, dass dort um diese Uhrzeit noch jemand arbeitet, der ein Fax liest und etwas veranlasst? Allenfalls am nächsten Morgen ab 9:00 Uhr. Insofern ist der Absendezeitpunkt schon nachvollziehbar.

  • Das BAMF soll Prozessvertreter schicken. Rechnen wir mal: Es gibt 51 Verwaltungsgerichte in Deutschland mit zum Teil mehr als 30 Kammern. Wenn also nur 10 Kammern pro Gericht täglich jeweils mehrere Asylsachen verhandeln, wären das pro Tag 510 verhandelnde Kammern, die das BAMF mit 510 Juristen, Besoldungsgruppe A 13-A14, als Prozessvertreter ganztägig Tag für Tag beschicken müsste. Da es diese Juristen im BAMF derzeit nicht gibt, möge der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entsprechend viele Stellen bewilligen, dann wird das BAMF auch erscheinen können.

    Kostensachen werden im BAMF von Sachbearbeitern bearbeitet, die nicht als Prozessvertreter arbeiten. Da dort vieles zwischen den Gerichten strittig und gerade nicht jede Kostenentscheidung rechtmäßig ist, sind Rechtsmittel legitim, häufig erfolgreich und sparen Steuermittel.

    • @Cristi:

      ...und sparen Steuermittel???



      Eher linke Tasche, rechte Tasche zuzüglich Extrakosten für die Bearbeitung der Einsprüche.

  • Wahnsinn! Für Entscheidungen über den Antrag auf Asyl ist das Bamf zuständig. Darum ging es in dem Fall nicht.

    Für die Abschiebung sind die Landesbehörden zuständig (und werden allenfalls vom Bamf untestützt). Ein mögliches Wirrwarr im Bamf ist für den Fall daher vollkommen unerheblich. Das Bamf musste daher in dieser Sache auch nichts mitteilen.

    Bedauerlich, dass sich Herr Schellenberg zu dieser Äußerung hinreißen ließ.

    • @DiMa:

      Solange und soweit ein Asylverfahren beim Verwaltungsgericht anhängig ist, wird man davon ausgehen dürfen, dass das Verwaltungsgericht dafür auch zuständig ist. Die Äußerung von Herrn Schellenberg ist deshalb auch nicht zu beanstanden.

      • @Rainer B.:

        Ich hab nicht bestritten, dass das Verwaltungsgericht zuständig ist. Eigentlich habe ich nichts zu irgendeinem Gericht geschrieben.

        • @DiMa:

          Sie behaupten doch, dass das Bamf gegenüber dem zuständigen Verwaltungsgericht keine Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflichten vor der Abschiebung gehabt hätte.



          Das Bamf ist zwar u.a. auch für Abschiebungen zuständig, jedoch erst nach Abschluss eines anhängigen Asylverfahrens beim Verwaltungsgericht.

          • @Rainer B.:

            Falsch. Zuständig für Abschiebungen ist nicht das BAMF, eine Bundesoberbehörde, sondern ausschließlich die Ausländerbehörden und Polizeien der Bundesländer, siehe § 71 Aufenthaltsgesetz.

            • @Cristi:

              Jein!



              „Die Koordination liegt im Aufgabenbereich



              des Bundesamtes und wird von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle



              Integriertes Rückkehrmanagement (BLK-IRM) seit Dezember 2014 wahrgenommen.



              Die BLK-IRM koordiniert die Arbeit verschiedener Akteure und



              Praktiker aus Bund, Ländern und Kommunen in dem Bereich



              Freiwillige Rückkehr, aber auch in den Bereichen Rückführung,



              Überstellungen innerhalb des Dublin-Verfahrens und Reintegration. Dies soll im Interesse der Ausreisepflichtigen und der



              Behörden ein einheitliches, transparentes und humanes



              Rückkehrverfahren gewährleisten.„ (Quelle: Bamf - Das Bundesamt und seine Aufgaben)

              • @Rainer B.:

                Ja, nur selbst dann ist das Bamf nicht gegenüber dem Gericht auskunftspflichtig. Es ging in dem Verfahren um die Frage der Rechtsmäßigkeit der Abschiebungsandrohung (= Verwaltungsakt). Die Durchführung der Abschiebung ist ein Realakt. Die Frage der Rechtmäßigkeit des Realaktes war in dem Verfahren ja nicht zu entscheiden.

                Also war die Frage des Zeitpunktes einer möglichen geplanten Abschiebung für die Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung vollkommen unerheblich.

                Die Übernahme der Koordination bedeutet dabei auch nicht die Übernahme der Zuständigkeit. Das Bamf bleibt also allenfalls Erfüllungsgehilfe bei der Durchführung der Abschiebung.

                Im Übrigen sind im Bamf für die beiden unterschiedlichen Verfahren (Abschiebungsanordnung / Koordination der Abschiebung) mit höchster Wahrscheinlichkeit unterschiedliche Abteilungen zuständig.

                • @DiMa:

                  unterm——



                  Les ich Sie richtig!

                  Mal ab von Ihrem Zuständigkeitsgeschwurbel - gell!

                  Halten Sie als RA - das hier praktizierte



                  “Unterm Löffel Abschieben“ für rechtmäßig! Gell. Na Mahlzeit.

                  Nicht - daß mich das nach Ihren Elaboraten trivial wundern würde!



                  Aber in KA - sollten Sie sich damit lieber nicht sehen lassen!



                  Die schaun seit langem drauf - was hinten rauskommt! Aber ja! Zu recht!



                  Ihr - VA vs Realakt - reiner Mumpitz!



                  kurz - Ich wiederhol mich!



                  Donnerstag/Abschiebungstermin als “aufgehoben“ mitteilen! Dabei den längst avisierten/festgesetzten Freitags/Abschiebungstermin verschweigen & dann unbeschadet kaltschnäuzig durchführen! Newahr!

                  Sind - Methode von Mobstern!



                  Sorry. Nothing else!



                  Da helfen Ihre ganzen Nebelkerzen - “cui bono“ eigentlich? - keinen Deut!



                  Lausig unhuman asozial rechtlos.

                  Hatte mal einen ähnlich gestrickten KollegVors. im AuslR! Schlimm.



                  &



                  Als der dann auch für Asyl zuständig wurde wg bundesweiter Streuung - “ließ er verschärft in Karlsruhe arbeiten!“ - war er dort Dauerkunde!

                  • @Lowandorder:

                    Ja.

                    Da ein Abschiebetermin für die Frage der Rechtswidrigkeit vollkommen unerheblich ist, muss er auch nicht mitgeteilt werden. Die für die Abschiebung zuständige Behörde war ja noch nicht mal Beklagte in dem Verfahren.

                    Das Gericht selbst hält die Abschiebung zwar für "grob rechtswidrig" (schönes Wortgebilde), dies jedoch nicht, weil der Abschiebetermin angeblich verheimlicht worden wäre sondern nur weil die Abschiebung angeblich nicht rechtzeitig abgebrochen worden sei (was ich für fragwürdig halte). Insoweit hat das Gericht offensichtlich hinsichtlich der Nichtbenennung des Abschiebetermins (mit mir übereinstimmend) keinerlei rechtliche Bedenken.

                    § 123 VwGO Abs. 1 S. 1 lautet im Übrigen "Auf Antrag..." Es wäre also an der Anwältin gewesen, einen entsprechenden Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Der Abgeschobene war daher nicht (lausig unhuman asozial) rechtlos sondern möglicheweise allenfalls schlecht rechtlich vertreten. Daraus ergeben sich dann mögliche Ersatzansprüche.

                    Wenn das Gericht davon ausgegangen war, dass die Behörde einen Abschiebetermin hätte benennen müssen, dann hat halt das Gericht einen Fehler gemacht. Das passiert halt mal.

                • @DiMa:

                  Eine Abschiebung ohne rechtskräftig abgeschlossenes Asylverfahren kann schlechterdings doch gar nicht rechtmäßig sein. Gerade damit so etwas gar nicht passieren kann, wurde dem Bamf ja eine länderübergreifende Koordinierungsaufgabe übertragen. Selbstverständlich gehört zur Koordination immer zunächst auch eine beidseitige Kommunikation.

                  • @Rainer B.:

                    Das Asylverfahren ist in dem Fall schon lange rechtskräftig abgeschlossen. Darum ging es garnicht. Und nur aus der Koordinationsfunktion ergibt sich kein Informationszwang gegenüber dem Gericht (auch wenn sich das Gericht das gewünscht hätte)

                    Wenn, wie im Fall hier, ein Urteil während der laufenden Abschiebung per Fax zugestellt wird, ist es fraglich, wann die Zustellung ihre Wirkung entfalltet. Meines Erachtsens ist niemand in der Pflicht, das Faxgerät permanent zu überwachen. Dies ist tatsächlich unmöglich und vollkommen lebensframd. Im Gegensatz zum elektronischen Anwaltspostfach gibt es auch keine Zugangsfiktion. Rechtssicherheit ergibt sich nur aus dem Empfangsbekenntnis. Genau dafür ist das Empfangsbekenntnis ja da.

                    Die Gerichte müssen entscheiden, ab wann das Urteil als zugestellt gilt und ob ab diesem Zeitpunkt noch Maßnahmen rechtzeitig hätten getroffen werden können. Das VG Gelsenkirchen stellt offenischtlich auf das Verlassen des Transitbereiches ab. Das ist meines Erachtens in jedem Fall der falsche Zeitpunkt. Spätestens als das Flugzeug den tunesischen Boden berühert hat, waren meines Erachtens die tunesischen Behörden zuständig. Es handelt sich ja nicht um ein Flugzeug im diplomatischen Dienst.

                    • @DiMa:

                      btw

                      Wovon Sie mit Ihrem Geschwurbel ablenken wollen!



                      Ist ja mehr als offensichtlich!



                      Lesens doch einfach zur Abkühlung!



                      VG-Präsi Bernhard Fesseler - n.F.



                      www.vg-gelsenkirch...6_180713/index.php

                      Mal ganz diskret wirken lassen.

                      unterm——-



                      “Unterm Löffel weg!“ - der Ausländerbehörden - kenn mich aus!



                      Hat viele Gesichter! In der Tat!



                      Aber hier*?* - plan as plan can be!



                      Dreister ist selten.

                      EndeGelände

  • Gut. Daß diese üble Kiste via Gerichte/BAMF - mal näher ins Visier genommen wird!



    Hoffentlich - anders als bisher - mit positiven Folgen!

    Zum Nichterscheinen der Behördenvertreter als Daueraffront!



    Hannelore Kohl - spätere Präsidentin OVG Greifswald!



    Hat bereits einstmals den - nunja kühnen verzweifelten Versuch - unternommen!



    Diesem unerträglichen Mißstand!



    Mittels eines “Versäumniss-Urteils“ - Frau zu werden!



    Ja. 'Erzieherisch' auf diese unsägliche Behörde einzuwirken!



    Null. Zéro. Blieb bis heute alles ersichtlich erfolglos.

    Diese einseitige Geisterprozess-Situation - verschärft sich vor allem ja deswegen!



    Angesichts der gerichts- ja längst allbekannten Minderqualität der angefochtenen Bescheide! Denn mangels eines Rechtsgespräches im Zuge der Verhandlungen!



    Ist den aufklärerischen - diesen Mängeln abhelfenden Wirkungen!



    Allein durch die schriftlichen Entscheidungsgründe! Newahr!



    Ganz offen- ja ersichtlicherweise! Plan as plan can be!



    Nur sehr begrenzte Durchschlagskraft beschieden!



    &



    Das seit Jahren - Ja seit ultimo - Von Anfang bis Heute!



    Ende bisher nicht in Sicht! Der Skandal ist!



    Die Exekutive sitzt dies in 'bester' Kohl/Mutti-Manier gnadenlos aus!



    kurz - That’s fact!

    Die übrigen hier skizzierten gravierenden Einwände!



    Sind ebenfalls seit Jahren bekannt beklagt vorgetragen etc!



    Alles. Vergeblich bis heute! Aber auch wahr!



    Der Fisch stinkt nun mal vom Kopf!

    • @Lowandorder:

      Da hat aber jemand sein Feindbild eindeutig identifiziert - hossa!



      Da bleibt die Objektivität gerne mal zurück, gelle?

      • @Pia Mansfeld:

        Ja wie? Feindbild eindeutig identifizier!

        Ach Gottchen - leevs Lottchen!



        Sie sind ja leicht zu unterhalten - wa*!*



        &



        Sach mal so! Hamse mal an 20 Jährchen mit dem Saftladen + nen paar dazu mit AuslÄmtern am Stau! Dann wüßtense!



        Noch nichemal die Spitze des Eisberges! Milde gesprochen - kerr!

      • @Pia Mansfeld:

        Welche „Objektivität“ denn?