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Abschiebung nach AlbanienSchutzlos ausgeliefert

Am Donnerstagmorgen wurde die Albanerin Fllanxa Murra abgeschoben. Das Vorgehen der Behörden und der Polizei wird scharf kritisiert.

Früher als erwartet und ohne Ankündigung: Fllanxa Murra wurde nach Albanien abgeschoben Foto: dpa

BERLIN taz | Am Donnerstag um 4 Uhr früh brach die Polizei die Tür zur Wohnung von Fllanxa Murra in Taucha bei Leipzig auf. Man riss die aus Albanien geflüchtete Frau aus dem Schlaf, um sie aus Deutschland abzuschieben. Das berichtet das Queer Refugees Network Leipzig unter Berufung auf Murra selbst, ihre Nachbarn und eine vertraute Kontaktperson. Es sei kaum Zeit gewesen, Klamotten, Geld und andere persönliche Gegenstände mitzunehmen. Nicht einmal die neuen Prothesen für ihre amputierten Beine habe sie mitnehmen können – lediglich die alten, Schmerzen verursachenden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Überdies seien ihr nach eigenen Angaben Handschellen angelegt und der Mund zugehalten worden. Später hätte sie am Flughafen zwei Stunden auf dem Boden liegen müssen und habe mehrere Hämatome davongetragen. Das Queer Refugees Network beruft sich dabei auf Aussagen, die Murra via einen Messengerdienst und später per Anruf getätigt habe. Sie habe zudem Bilder von den Hämatomen geschickt. Es bestehe bei allen UnterstützerInnen nicht nur Unverständnis, sondern „absolute Fassungslosigkeit“.

Als die zuständige Richterin, die die Abschiebung vielleicht noch hätte stoppen können, von der Anfrage erfuhr, war es bereits zu spät: Das Flugzeug war schon gestartet.

Wie die taz bereits berichtete, hatte Murra erfolglos einen Asylantrag gestellt und bis zum 28. November Zeit gehabt, freiwillig auszureisen. Das wollte die junge lesbischen Romni unter allen Umständen verhindern, da sie in Albanien unter anderem Misshandlung durch die eigenen Eltern, gesundheitliche Probleme und Homophobie befürchtet. Wenn sie zurück müsse, würde sie sich umbringen, sagte Murra.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aber hatte ihren Antrag auf Asyl als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Murra, ihre UnterstützerInnen und ihr Anwalt Franz Schinkel kämpften weiter.

Murra galt als nicht reisefähig

Wie das Queer Refugees Network Leipzig mitteilte, lagen den Behörden mehrere Stellungnahmen vor, die Murra als nicht reisefähig und als dringend behandlungbedürftig einstuften. Auch ein Antrag auf Duldung aus humanitären Gründen war noch nicht beschieden. Laut Anwalt Schinkel hatte dieser zwar keine aufschiebende Wirkung. Aber das Verwaltungsgericht Leipzig teilte dem BAMF am 04.12.18 mit, „dass davon ausgegangen wird, dass bis über die Entscheidung über den Eilantrag von Vollzugmaßnahmen abgesehen wird.“

„Doch dann ist das passiert, womit wir alle nicht gerechnet haben“, sagte Sozialarbeiter Andreas Irmscher von der Diakonie Delitzsch/Eilenburg, der Murra betreute.

Zu den genauen Gründen für die Abschiebung machte das BAMF keine Angaben und verwies auf Datenschutz. Holm Felber, Sprecher der für die Durchführung zuständige sächsischen Ausländerbehörde, erklärte, dass es üblich und sogar gesetzlich vorgesehen sei, Abschiebungen frühmorgens und ohne Ankündigung abzuwickeln. „Das war nichts Ungewöhnliches“, sagte er. „Es war auch ein Arzt am Flughafen, der bei allen Abgeschobenen die Reisefähigkeit festgestellt hat.“ Ob dies auch für die Fahrt von der Wohnung zum Flughafen gelte, könne er nicht sagen. Auch die Polizei verwies darauf, dass man frühestens nächste Woche nachforschen könne.

Als Murras Anwalt Franz Schinkel von den berichteten Details der Abschiebung hörte, kommentierte er: „Da läuft es einem kalt den Rücken herunter. Aber wir wissen einfach noch zu wenig.“ Es sei sein erster Fall, bei dem die Abschiebung im juristischen Sinne möglicherweise nicht rechtmäßig abgelaufen sei – er wolle die Sache jetzt prüfen.

Indes befindet sich Murra in einer geschlossenen Psychiatrie in Tirana. Sabrina Latz vom Queer Refugees Network Leipzig berichtete am Freitag, dass die Albanerin unter Schock steht, zurück nach Leipzig möchte und ihre UnterstützerInnen um Hilfe gebeten hat. Ihre Stimme sei heiser gewesen, man habe sie kaum verstanden. Sie habe auch wieder davon gesprochen, sich umbringen zu wollen.

Update 10.12., 15 Uhr: Dieser Text wurde an mehreren Stellen leicht überarbeitet.

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40 Kommentare

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  • Das ganze wird natürlich sehr emotional berichtet. Was mir auffällt ist, dass der A.walt der jungen Frau deutlich zurückhaltender ist: "Wir wissen zu wenig".



    Woher genau diese Informationnen stammen weiß man leider auch nicht. Es werden zwar Nachbarn und eine vertraute Kontaktperson genannt, aber wirklich aussagekräftig ist das auch nicht. Eigentlich wird immer nur von Frau Murraselbst gessprochen, die sich gemeldet hat.



    Was auch logisch voraussetzt, dass sie ihr Handy hat oder hatte.



    Jetzt ist es natürlich möglich, dass die Polizei sie wie beschrieben nichts hat mitnehmen lassen außer dem essentiellen Handy, wirklich logisch erscheint mir das aber nicht. Wenn die Abschiebung so rabiat verlaufen ist wie dargestellt erscheint seltsam, dass man ihr das Gerät lässt, mit dem sie das dokumentieren kann und ihren Anwalt anrufen kann etc. Oder es einpackt um es ihr nachher zu geben, die Prothesen aber nicht.

    Es gibt auch im Bericht etwas was unklar finde:

    "Auch ein Antrag auf Duldung aus humanitären Gründen war noch nicht beschieden. Laut Anwalt Schinkel hatte dieser zwar keine aufschiebende Wirkung. Aber das Verwaltungsgericht Leipzig teilte dem BAMF am 04.12.18 mit, „dass davon ausgegangen wird, dass bis über die Entscheidung über den Eilantrag von Vollzugmaßnahmen abgesehen wird.“

    Das klingt jetzt so, als hätte das Gericht gefordert die junge Frau nicht abzuschieben, während dieser Antrag läuft. Aber mit so einem Härtefallantrag hat das Gericht nix zu tun.



    Ein "Eilantrag" ist ein Antrag auf die Feststellung, die Abschiebung auszusetzen während das gerichtliche Verfahren läuft, wenn eine Klage gegen einen Asylbescheid selber keineaufschiebende Wirkung hat, wie bei "offensichichtlich unbegründet" . Wenn er gestellt wird kann aber bis zur Entscheidung nicht abgeschoben werden, das Gericht braucht idR 2 bis 3 Wochen dafür, sollte also schon lange entscheiden sein..



    Es würde helfen, wenn man den genauen Paragraphen des §25 AufenthG kennt, auf den sich das bezieht.

    • @Mike-in-the-Box:

      Der Artikel lässt mich vorsichtig vermuten, dass der Bevollmächtigte nur einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt hat, um, wie Sie für diesen Fall sagen, die Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung des Bescheides zu beseitigen.

      Das ist grundsätzlich richtige Strategie, aber wenn man nicht von Vorgestern ist, nimmt man (zusätzlich) bei der Ausländerbehörde Akteneinsicht und lässt vorgefundenen Hinweisen auf eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung einen 123er-Antrag (VwGO) gegen die konkrete Abschiebungsmaßnahme beim VG folgen.

      Ein Antrag auf Duldung ist unter solchen Umständen, wie sie der Artikel als möglich erscheinen lässt, nett, natürlich nicht völlig unbrauchbar, aber auch nur die kleine Schwester von hässlich.

      • @Gerhard Krause:

        Ja, das kann tatsächlich gut sein.



        Wobei ich das mit dem "schon lange entschieden sein" zurücknehme, ich hatte Oktober im Kopf, wenn die Ausreise aber am 28. November erfolgen sollte müsste der Bescheid ja um den 21. November eingetrudelt sein.



        Das heißt der Eilantrag könnte theoretisch bereits entschieden sein, muss aber nicht.



        Jetzt wurde ja scheinbar das Gericht kontaktiert, das suggeriert zumindestens der Artikel. Wenn ich jetzt nicht ganz falsch informiert bin, hätte die RIchterin dann den Abbruch der Abschiebung anordnen können, auch wenn das Flugzeug schon in der Luft ist, wenn sie es für geboten gehalten hätte.

        Aber, was das ganze zeigt: Das Meiste ist Spekulation, Ich halte es für zu früh hier jetzt einer Seite die Schuld in die Schuhe zu schieben oder alles was (aus dritter Hand) berichtet wird, für gegeben und wahr hinzunehmen und schonmal die Frontlinien festzustecken.



        Es gibt einige Dinge in der Darstellung die mich stutzig machen (jemanden 2 Stunden auf den Boden legen, was gefährlich sein kann, das weiß die Polizei ja auch genau, den Rollstuhl nicht mitnehmen obwohl es für die Polizisten die Arbeit erschwert, sie müssen die Person dann ja die ganze Zeit tragen, dass das Handy scheinbar mit dabei war, aber ihr sonst nichts gelassen worden sein soll, die Unterbringung in einer psychatrischen Klinik nach Ankunft, was darauf hindeutet, dass die albanischen Behörden von den geäußerten Suizidabsichten unterrichtet wurden, was weiter darauf hindeutet, dass die Abschiebung entsprechend organsiert wurde).



        Das heißt jetzt nicht, dass das nicht alles so gewesen sein kann. Aber ich persönlich bin mit einer abschließenden Bewertung eher vorsichtig bevor ich direkt die Polizei verteufel. Da warte ich lieber ab, bis mehr Informationen verfügbar sind.

        • @Mike-in-the-Box:

          Wenn ich den Artikel richtig verstehe, dann wurde das BAMF mit der an das BAMF gerichteten Erwartung kontaktiert, die Abschiebung würde bis zur Entscheidung des VG nicht vollzogen.



          Dafür dürfte, wenn man das ernst meint, das BAMF hier aber wohl der grundsätzlich falsche Adressat sein, da vollziehende Behörde die Ausländerbehörde ist.



          Sollte die Ausländerbehörde doch beklagt gewesen sein, war die Hinwendung an das BAMF auch nicht zielführend.



          Daher meine ich, dass eben kein 123er (VwGO) Antrag gegen die Abschiebung gestellt wurde. Das hätte sich jedoch gehen die konkrete Abschiebungsmassnahme gerichtet und nicht am Rand der Vollziehbarkeit gefischt. Beide Anträge gemeinsam, gern, aber so, wie wohl gelaufen, mE keine, moralisch, technisch, gute Vertretung.

          • @Gerhard Krause:

            P.S.



            Was mir, wenn ich gerade darüber nachdenke, auch etwas komisch vorkommt ist folgendes:

            Sie hatte ja 2016 schon eine Anhörung. Bei dieser sollte sie ja ihre Fluchtgründe (Homosexualität, Flucht vor der Familie) geschildert haben.



            Ich kenne die Anhörung nicht, aber wenn dieser Ditan als ihr "Ehemann" geführt wurde würde ich eine Frage dazu erwarten, Also warum sie verheiratet ist, aber sagt, sie ist homosexuell. Dass kann viele Gründe haben, aber nachfragen sollte man. Laut ihrer Aussage wusste sie aber nicht dass er sich als ihr Ehemann ausgibt.



            Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:



            Es wurde nicht gefragt (warum auch imemr), sie hat damals etwas anderes erzählt ( ich kenne die Anhörung nicht) oder die beiden wurden nicht als Ehepaar geführt (auch hier wäre die Frage "warum?").



            Da zerbreche ich mir echt noch den Kopf drüber. Erfahren werden wir es vermutlich nicht, das BAMF darf nichts sagen und dass die junge Dame die Protokolle freigibt glaube ich derzeit auch nicht.

          • @Gerhard Krause:

            Ja, das wissen wir leider nicht.



            So wie ich es verstanden habe handelt es sich bei dem aktuellen Antrag ja auch um einen Folgeantrag, ob der erste Bescheid "nur" bestandskräftig oder auch rechtskräftig wurde wissen wir ja nicht. Da müsste man jetzt wissen, ob ein Wiederaufgreifensgrund nach §51 VwVfG vorgelegen hat (in Betracht käme hier ja nur "mein Ehemann/angeblicher Ehemann bedroht mich bei einer Rückkehr").



            Im Text ist die Rede von einer erneuten Ablehnung als "offensichtlich unbegründet", das deutet auf eien Wiederaufnahme hin. Dann würde sich die grundsätzliche Klage soweit ich weiß tatsächlich gegen das BAMF richten und damit auch der Eilantrag.

            Interessant ist, dass der TExt mitlerwiele dahingehend geändert wurde, dass sie nun doch Prothesem dabei hatte (aber angeblich nur die "alten") und das die Informationen alle von ihr selbst stammen, dritte Personen werden nicht mehr als Quellen genannt. Was zeigt wie gefährlich eine zu frühe Festlegung auf bestimmte "Fakten" ist. Leider hat die TAZ nicht geschrieben, was genau geändert wurde, das hätte ich mir noch gewünscht, so musste ich es mir aus dem Gedächtnis zusammenklauben.

            • @Mike-in-the-Box:

              Ja, ein weiterer Antrag in Ihrem Sinne (an das BAMF gerichtet), dürfte wohl als s.g. Folgeantrag gelten, weshalb, wie Sie sagen, nach P. 51 VwVfG entschieden werden könnte.



              Dies hätte aber zunächst Aufgreifen oder nicht Aufgreifen zur Folge.

              Ein "offensichtlich unbegründet" gab es mE im Erstverfahren, denn...

              ...Voraussetzung für 51 VwVfG ist indes u.a. die Unanfechtbarkeit der Ausgangsentscheidung.

              Damit bliebe ohnehin, auch ohne "o.u." (!), die Ausreiseverpflichtung vollziehbar.

              Ich gehe davon aus, dass kein Dublin-III-Verfahren vorgelegen hat.

              Wenn also vor Unanfechtbarkeit, siehe vorher, der 80/5er (VwGO) gescheitert oder noch nicht entschieden ist, hilft grundsätzlich 123 VwGO gegen die konkrete Abschiebungsmassnahme.

              • @Gerhard Krause:

                Ja, es gab 2 o.u. Ablehnungen. Das steht zumindestens in dem Vorgängerartikel.



                Deutet also auf eine Wiederaufnahme und erneute Ablehnung hin, wobei man da debattieren könnte, da dann scheinbar ja offensichtlich keine für sie künstigere Sachlage, wie vom § 51 VwVfg gefordert, vorgelegen hätte.

                Ein paar neuere Infos gibt es übrigens hier:

                www.lvz.de/Leipzig...hre-Heimat-zurueck

                Die behaupteten Gewaltanwendungen gab es demnach nicht, das wird auch von einer namentlichen (!) Quelle bestätigt, nämlich der Flughafen Seelsorgerin, eine Pfarrerin. Ich sehe da wenig Grund, dass gerade sie das nicht anprangern würde wenn es Fesselungen gegeben hätte. Da wurde also scheinbar massiv versucht Empörung zu generieren, was ja, wenn man sich einige Kommentare ansieht, auch gelungen ist. Ich empfinde diese Übertreibungen aber eher als kontraproduktiv, weil sie sich dann am Ende eher als taktisches Manöver darstellen. Mann kann ja durchaus argumentieren, dass sie aufgrund ihres Zustandes ein Abschiebungsverbot erhalten sollte (ich bin anderer Meinung, aber wie gesagt, diskutieren kann man es), aber dann allles zu überteiben, damit man am Ende doch noch mehr Leute auf seine Seite zieht... mich macht es eher misstrauisch und weniger geneigt den Behauptungen glaubenzu schenken. Ansonten, es gab einen Härtefallantrag, der wurde wohl ebenfalls abgelehnt. Derzeit sieht es für mich danach aus, dass alles rechtmäßig und geordnet ablief, das Gegenteil wird nur behauptet und einiges was behauptet wurde ist mitlerweile wiederlegt.



                Aber das Ziel wurde ja erreicht, viele Leute haben sich empört. Schade eigentlich, es verhärtet nur die Fronten.

                Aber danke für die Ausführungen zum 123er. ich bin eher etwas fit beim Asylgesetz, weniger beim Verwaltungsrecht

                • @Mike-in-the-Box:

                  Danke für den LVZ-Link!

                  Sie haben mE völlig recht. Schon die Kommentare derer, die ich in Befürwortung der Ausreise und Befürwortung eines Bleiberechts teilen möchte, zeigen mE, dass das ganze "Asylsystem" in einer tiefen Krise steckt, die - wie ich meine - schon vor etwa 20 Jahren einen traurigen Höhepunkt erreicht hat.

                  Man hat menschliche und rechtliche Probleme unter den Teppich gekehrt. Eine gute Behörde war eine, über die man nichts gehört hat.

                  Kaum sprach man sachlich wohl über Asylmissbrauch, falsche Vaterschaftsanerkennung, Scheinehe, s.g. Ausländerkriminalität, eine freundlich-feindliche Lobby gegen Kritiker, Schleuser, typische rechtsfeindlich hergestellte Fallgestaltungen durchaus bestimmbarer Gruppen von Ausländern, und Personal wurde in den betroffenen Behörden reduziert - allg. Verwaltung, Polizeien.

                  Zuletzt erwähne ich, da es mir als das Wichtigste erscheint, das man nicht zuerst, sondern am Ende lesen sollte: Man hat es schlicht unterlassen, für eine humane Welt zu sorgen und zB den Neoliberalismus zu beenden, versäumt zu kooperieren, Menschen in der Heimat eine lohnende Perspektive zu geben.

                  Lieber bezeichnet man Besitzende (Betriebe) und sehr reiche Erben - mir ist selbstverständlich u.a. durch die Bewegung "umfairteilen" bekannt, dass es unter diesen auch zahlreiche menschlich aufrichtige pos. kritische gibt, die mehr Steuern zahlen möchten - als Leistungsträger der Gesellschaft.



                  Das Wort Arbeitsteilung kommt nur beim Toilette Putzen vor, aber nicht auf dem Lohnzettel.

                  Man legte den Grundstein dafür, dass sich die Leute heute gegenseitig noch mehr hassen müssen, zB weil man ihnen jegliche Sicherheit nahm. Solange sich die Menschen auch nur in Ausländerrechtsfragen gegenseitig angiften und hier niemand man eine gelbe Weste anzieht :-), wird's so bleiben.

                  • @Gerhard Krause:

                    www.lvz.de/Region/...inderter-Albanerin

                    So langsam konkretisiert sich das Bild:



                    Es gab wohl eine Klage, aber "nicht mit aufschiebender Wirkung".Unklar formuliert, aber ich gehe davon aus, dass ein Eilantrag gestellt wurde. Der wird dann wohl negativ beschieden worden sein. Heißt es gibt zwar noch eine Gerichtsverhandlung, das Gericht sieht aber keine Probleme mit dem Bescheid und es kann abgeschoben werden.



                    Und scheinbar gab es zwar eine (1) neue Prothese, aber die 2. war noch nicht genehmigt und existierte also nicht. Von daher erscheint es logisch, dass die Polizei das "vollständige" Set mit nimmt, damit sie sich damit bewegen kann, sie braucht ja 2. Sieht man ja auch in der Dokumentation aus Albanien.

                    Was die Atteste zur Reiseunfähigkeit angeht muss man sagen, dass Reiseunfähigkeit (auch) von den Amtsärzten festgestellt wird.



                    Ansprüche an entsprechende Atteste, gerade wenn sie sich auf psychische Erkrankungen beziehen, sind SEHR hoch. Das ganze wurde mal vom BVerwG ausgearbeitet, ich habe das leider jetzt nicht gefunden, wenn man aber mal nach "Attesten" und "Asylverfahren" etc. sucht findet man viele Urteile die sich damit auseinandersetzen. Das liegt auch einfach daran, dass "Traumatisierung" und "Suizidabsichten im Rahmen der Rückführung" sehr sehr häufig vorgebracht werden. Oft als Schutzbehauptung.



                    Im vorliegenden Fall scheint es ähnlich gelagert. Entgegen der ankündigung und zuerst verbreiteten Behauptungen war die Dame bei der Abschiebung scheinbar relativ ruhig und saß in ihrem Rollstuhl. Die Ankündigung des Suizids könnte also ein taktisches Manöver gewesen sein, wenn man bedenkt, dass ja schon der hergang der Abschiebung von Frau Murra, wenn man der Flughafenpfarrerin glauben schenken will, falsch und skandalisiert dargestellt wurde.

                    Ich möchte aber nochmal die Zurückhaltung des Anwaltes loben. Interessenvertretung ohne sofortige Skandalisierung. Da kenne ich ganz andere Fälle aus den Medien,

  • Subsidiärer Schutz kann gar nicht greifen.



    www.bamf.de/DE/Flu...r-schutz-node.html

  • Können Polizisten in solchen Fällen eigentlich folgenlos den Dienst verweigern?

  • Es ist UNSERE Polizei, die sich so menschenunwürdig verhält. Ich schäme mich für diese Polizei.

    Man mag zu dem Schluss kommen, dass eine Abschiebung richtig ist. Dann kann man das menschlich und respektvoll tun. Ein Blick in's Grundgesetz hilft weiter. Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Darauf haben wir uns eigentlich geeinigt.

    • @Pete Webber:

      ...dann kann man das menschlich und respektvoll tun.

      Da kann ich nur zustimmen.

      Hier und sonstwo ist immer die Rede von DER Polizei, DER Behörde, DEM Bamf, usw.

      Obwohl es immer Personen sind, die so oder so handeln und im Rahmen eines immer vorhandenen Ermessenspielraumes so oder so handeln können.



      Diese Personen werden nie genannt, im positiven wie im negativen, dabei sind sie es, die etwa eine Abschiebung so oder anders verlaufen lassen.

      Sie, die Dabeigewesenen.

      Nicht der Vorsteher vom Komödienstadel im Innenministerium der Zahlenspiele betreibt, an denen sich dann der ach so investigative Blätterwald reibt und uns beschäftigt hält.

      Grüsse

    • @Pete Webber:

      Userin Linda stellt aber die richtigen Fragen an eine moralische - nicht verwechseln, die ich mir wünsche, die aber tatsächlich blind ist - überhebliche Instanz (wie Sie).

    • @Pete Webber:

      Ich schäme mich für eine einseitige Verurteilung der Polizei ohne Kenntnis der Einzelfallumstände.

  • Ich möchte hier auf einen Spendenaufruf zu einem ähnlichem Fall aufmerksam machen:

    www.betterplace.or...ansfrau-verhindern

    "Frau A. ist bereits im Jahr 2016 aus Mazedonien nach Deutschland geflohen. Sie stellte einen Asylantrag, weil sie in ihrem Herkunftsland aufgrund zahlreicher Faktoren willkürliche Gewalt und Diskriminierung erlitt. Frau A. ist transgender, Romni, Analphabetin, leidet unter Diabetis und ist schwer psychisch erkrankt."

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Typisch Deutsch die echten Kriminellen kriegt man nicht abgeschoben also krallt sich der Staat diejenigen die sich nicht wehren können, ehrlich sind, oder in diesem Fall noch nichtmal weglaufen können. Nur damit die Statistik des Innenministers stimmt, ich verstehe nicht was da den Entscheidern durch den Kopf geht. Die haben doch Spielräume? Bin ja bei Gott kein Freund der offenen Tür aber in diesem Fall wäre Subsidiärer Schutz doch angemessen, die Familie ist für viele Frauen auf der Welt eine viel größere Bedrohung als der Staat das nicht einzusehen kann auch nur deutschen Bürokraten passieren.

    • @83379 (Profil gelöscht):

      (Ihren) Satz eins unterschreibe ich gern.

  • Das kaltherzige Vorgehen der Behörden ist mehr als beschämend! Wie eine Schwerverbrecherin scheint Murra behandelt worden zu sein. Und jetzt sitzt sie vermutlich bis auf Weiteres in der Psychiatrie ein. Ohne Prothesen, Geld, nichts! Wie soll sie da jemals lebend rauskommen?

    • @Katrina:

      Ich bin dafür, die Bewertung dem Zeitraum ex post Studium der (aller) Akte(nteile) zu überlassen.



      Man sollte mE zunächst immer unterstellen, dass auch die andere Seite (hier Behörden) nachvollziehbare Gründe hat(te).

      • @Gerhard Krause:

        Lesen Sie bitte den ersten Artikel, der letzte Woche in der taz über Murras Schicksal erschienen ist. Dann fällt Ihre Bewertung "der Aktenlage" vielleicht etwas anders aus...

        • @Katrina:

          Ich nehme an, dass Sie die Vetwaltungsunterlagen (ebenfalls) nicht kennen. Der taz, das beklage ich ausdrücklich, denn sie erscheint mir überaus vertrauenswürdig, werden sie gleichfalls verschlossen gewesen sein und auf gesetzlichem Wege verschlossen bleiben.

          Soweit man des Inhalts dennoch bewusst würde, müsste man diesen noch der Rechtsordnung gegenüberstellen.

          So ist zB eine Vollstreckung der vollziehbaren Ausreisepflicht für die Ausländerbehörde eine Dienstpflicht. Die können rechtlich grundsätzlich gar nicht anders.

          Richten Sie, soweit vorhanden, Ihren Zorn gegen die Regierung in Berlin und nicht gegen ein paar Tarifangestellte oder Beamte im mittleren oder gehobenen Dienst. Treten Sie den richtigen vor's Knie und nicht den armen Schweinen "da unten".

          Und warum hat sich denn kein Rechtsanwalt, dem nach Gerechtigkeit hungert, gefunden, der rechtzeitig einen Antrag nach P. 123 VwGO gestellt, oder Akteneinsicht genommen hat, um Hinweise auf eine bevorstehende Abschiebung feststellen zu können?!

          Auch das wissen wir wohl nicht, weil die Aktenlage wohl unbekannt ist.

  • solch' einen umgang pflegen die behörden noch nicht einmal mit wohlsituierten steuerhinterziehern.

  • 9G
    90946 (Profil gelöscht)

    Mitten in der Nacht die Tür aufbrechen, den Menschen aus dem Schlaf reißen, aus dem Bett holen und



    "Nicht einmal ihre Klamotten, Geld oder ihre Prothesen für ihr amputiertes Bein habe sie mitnehmen können"



    - meine Güte, die Entscheider und Erfüller wissen wirklich, wie man jemanden traumatisiert!



    Bei so viel grausamer Härte packt einen das kalte Grauen!!

    • @90946 (Profil gelöscht):

      Kommentar entfernt. Bitte verfassen Sie sachliche Beiträge. Danke, die Moderation

      • @Thomas Kniep:

        Sie haben Sie echt nicht mehr alle.

      • @Thomas Kniep:

        Kommentar entfernt. Bitte verfassen Sie sachliche Beiträge. Danke, die Redaktion

        • @Lydia Stanke:

          Mit einem bemühten Aufregen, ohne die Aktenlage und alle Tatsachen zu kennen, sind Sie mit Ihrer Einstellung gegen das Öffentliche meiner Meinung nach nicht besser als die s.g. Reichsbürger.

          Solange man den individuellen Einzelfall nicht vollständig inhaltlich kennt, so wie zumindest ich, sollte man Raum für zB die Annahme lassen, dass,de jure, Sachen, auch Geld, schlicht von allen Beteiligten übersehen worden sein können. Der Horizont beider Seiten muss nicht und kann unabsichtlich nicht zusammenfallen.



          Z.B. könnte Frau Murra der berechtigten Annahme gewesen sein, zB die Polizei würde sich um ihr Geld so kümmern, dass Sie es (später) erhalten würde. Umgekehrt kann eine Schnarchnase von der Polizei schlicht nicht gewusst haben, dass noch Geld sicherzustellen ist, oder es wurde, das ist grundsätzlich erlaubt, im Vorhriff auf die Abschiebungskosten vereinnahmt.



          Dummheit? Womöglich. Gesetzlich? Womöglich. Vorsätzlich bösartig? M.E. wohl nein, mE (bislang) völlig unerwiesen.

          • @Gerhard Krause:

            Die Telefonnummern sind genau dafür da, dass Bürger und Bürgerinnen dort anrufen und Fragen stellen können.

            • @Lydia Stanke:

              Stellen Sie Ihre ins Netz, privat oder Büro, völlig egal, und lassen Sie sich Fragen von Bürgern stellen!

          • @Gerhard Krause:

            Ihr Vorgehen erinnert mich ein bisschen an Putin: einer dargestellten Sachlage den Raum der denkbaren Alternativen gegenüberstellen und die Sachlage dadurch als haltlos darzustellen zu versuchen.



            Wenn das Queers Refugees Network begründet einen Sachverhalt darstellt, dann sollten Sie schon etwas mehr anbieten, als "es könnte auch anders gewesen sein"! Dann sollten Sie sich auch auf Fakten berufen, wie das Queers Refugees Network das tut (Nachbarn, Kontaktperson und Nachrichten der Betroffenen).

            • @Pete Webber:

              So wie ich Ihre Abseitigkeit darstelle, biete ich Raum für selbständiges und wiss. Denken, weshalb Sie nicht nur zu "Putin" gehören könnten, sondern gleichfalls zu "Stalin" und "Faschisten". All diesen war sicherlich eigenes Denken der Bevölkerung verdächtig bis bestrafungswürdig.



              Solche Leute wie Sie machen sich schuldig daran, dass sich linke Ideen, die wir dringend brauchen, bei den Menschen demokratisch nicht durchsetzen.

  • „Doch dann ist das passiert, womit wir alle nicht gerechnet haben“

    Langsam solltest ihr es kapieren: es geht um die nächsten Wahlen. Um konservative Werte! Keinen Schritt mehr zurück, nicht mehr nachgeben. Durchsetzung des Rechtes von einem starken Staat, der dem schwachen ängstlichen Bürger die heimatliche Sicherheit bietet, die er sich so sehnlichst wünscht.

    Und ein öffentlicher Fall ist nur einer Lösung zuzuführen: der kompromisslosen Abschiebung. Was sollen die sonst machen? Eine Abschiebung nicht zu exekutieren würden die noch rechteren Rechten sofort instrumentalisieren.

    Also wer über eine solche Person berichtet, beschleunigt doch nur das ... naja, das Unvermeidliche.

  • „dass davon ausgegangen wird, dass bis über die Entscheidung über den Eilantrag von Vollzugmaßnahmen abgesehen wird.“ So eine Aussage eines Gerichtes setzt die Vollziehbarkeit ja gerade nicht aus. Merkwürdig, wie das Gericht zu dieser Annahme gelangt sein möchte. Das BAMF musste sich jedenfalls nicht daran halten.

  • Da läuft´s einem kalt den Rücken runter! Und was sind das für Menschen, die solche Maßnahmen anordnen/umsetzen? Wie können die morgens in den Spiegel gucken, ohne anschließend vor Selbstekel das Becken voll zu kotzen?

    • @petermann:

      Das klingt alles wie aus einem schlechten Film - ohne Prothesen? Ohne Kleidung, ohne Geld - quasi also im Schlafanzug?

      Ich finde das Verhalten der Behörden beschämend. Wenn es sich genau so unmenschlich zugetragen hat (also keine Dramatisierung stattfindet) ist, klingt das nach einem klaren Verstoß gegen §1 GG.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...der Faschismus ist zurück in Deutschland.