Abschiebeverbot als Grundsatzfrage: Wer bleiben darf
Eine junge Afghanin klagt in Hamburg erfolgreich gegen ihre Abschiebung nach Griechenland. Andere Betroffene könnten von dieser Entscheidung profitieren.
Der Saal, in dem die Kammer 22 des Hamburger Verwaltungsgerichts an diesem Mittwoch tagt, wirkt nüchtern. Blauer Teppichboden, weiße Wände, eine Fensterfront. Hier soll es heute um eine Grundsatzentscheidung für Asylverfahren in Hamburg gehen: Dürfen geflüchtete Frauen, die einen Schutzstatus in Griechenland haben, dorthin abgeschoben werden? Dahinter steht die Frage, ob geflüchtete Frauen in Griechenland besonders gefährdet sind. Die Kammer 22 hat den Fall von Elif J. ausgewählt, um zu entscheiden, wie zukünftig in ähnlichen Fällen verfahren wird. Die Entscheidung könnte weitreichend sein, weil auch Personen mit Schutzstatus in EU-Staaten mit vergleichbaren Rahmenbedingungen betroffen sein könnten.
Dass der Urteilsspruch ein Grund zur Freude sein würde, schien Elif J. nicht zu erwarten. Nachdem Mutter und Ehemann gebeten worden waren, den Gerichtssaal zu verlassen, damit sie bei Bedarf angehört werden können, wirkte die 19-jährige Klägerin verloren zwischen Anwalt und Übersetzerin. Mit leiser Stimme beantwortete sie die Fragen der Richter*innen nach dem Aufenthalt der Familie in Griechenland und ihren Erinnerungen an Afghanistan. Wie sie von der Verwundung ihres Vaters, der dort Soldat war, erfahren habe, will das Gericht wissen, oder ob sie während des jahrelangen Wartens in der Türkei Arbeitserfahrung gesammelt habe. Am Ende entscheidet das Hamburger Verwaltungsgericht, dass die junge Frau in Deutschland bleiben darf.
Sie muss nicht ohne ihre Mutter und ihre fünf jüngeren Geschwister nach Griechenland zurückkehren. Dort hatte die Familie im vergangenen Jahr einen Schutzstatus erhalten. Wegen der schlechten Bedingungen war die Familie weiter nach Deutschland gereist. Ihre Mutter und die fünf minderjährigen Geschwister hatten einen Schutzstatus in Deutschland erhalten. Elif J. nicht.
Asylverfahren vom Rest der Familie abgetrennt
Das Asylverfahren von Elif J. wurde abgetrennt, weil sie bei der Ankunft der Familie in Deutschland bereits volljährig war. Ihren Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als unzulässig ab. Dass sie Pech gehabt habe, erkennt der Vertreter des Bamf an diesem Tag an. Trotzdem soll sie nach dem Willen des Ministeriums allein nach Griechenland zurückkehren, weil man es für unwahrscheinlich halte, dass junge, alleinstehende und gesunde Frauen in Griechenland in eine Notlage geraten, die aus juristischer Perspektive als „unmenschliche und unwürdige Behandlung“ gelte. Dagegen hatte Elif J. geklagt.
Juristisch gilt sie als alleinstehend, erst während der Verhandlung stellt sich heraus, dass sie seit Kurzem nach muslimischem Recht verheiratet ist.
Folgt man den Berichten von Menschenrechtsorganisationen, ist die Situation für Geflüchtete in Griechenland nicht menschenwürdig. Darauf weisen Organisationen wie Pro Asyl seit Jahren hin. Zwar existiert ein staatliches Hilfsprogramm für Geflüchtete in Griechenland. Doch die Mittel des Programms sind unzureichend.
Deswegen war lange Zeit umstritten, ob überhaupt Menschen nach Griechenland zurückgeschickt werden dürfen. In den vergangenen Jahren werden zunehmend Schutzsuchende nach Griechenland abgeschoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis für Männer im vergangenen Jahr bestätigt. In der veränderten Rechtsprechung drücke sich auch die Verschiebung des Diskurses zum Nachteil von Schutzsuchenden aus, sagt ein Hamburger Anwalt für Migrationsrecht, der den Prozess von Elif J. beobachtet und mehrere Frauen vertritt, die von einer Abschiebung zurück nach Griechenland bedroht sind.
Frauen haben kaum Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt
Bislang waren aber vor allem junge Männer betroffen. Geht es nach dem Bamf soll diese Praxis nun auf junge, alleinstehende Frauen ausgeweitet werden. Dabei gibt es für Frauen kaum Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und die gängigen informellen Sammelunterkünfte bieten keinen Schutz vor Übergriffen. Auch seine Mandantinnen berichten ausnahmslos von der Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, sagt der Anwalt. Unter anderem das Verwaltungsgericht Berlin urteilte im Frühjahr, dass Frauen aus diesen Gründen nicht nach Griechenland abgeschoben werden dürfen.
Das Hamburger Verwaltungsgericht müsse jetzt abwägen, welche Risiken im Hinblick auf Ausbeutung und sexuelle Gewalt bestehen würden und ob sich die Gefahren sexueller Übergriffe in einer Unterkunft und bei der Arbeit addieren, erklärte die Vorsitzende Richterin. Nicht zuletzt ginge es um die Frage, welche Branchen des Schwarzmarktes für Frauen überhaupt zugänglich seien.
Persönliche Situation der Klägerin muss beachtet werden
Für Elif J. hat das Gericht entschieden, dass sie in Deutschland bleiben darf und hier einen Schutzstatus erhält. Ob die Entscheidung auch für andere Frauen gilt, bleibt bis zur Veröffentlichung des schriftlichen Urteils unklar. Die persönliche Situation der Klägerin müsse beachtet werden, sagte die Vorsitzende Richterin im Prozess.
Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass Elif J. nur zwei Jahre zur Schule gehen konnte. Die Machtübernahme der Taliban und der jahrelange Weg nach Europa verhinderten den Schulbesuch. Arbeitserfahrung und Fremdsprachenkenntnisse hat sie keine. In Deutschland gibt ihr die Sprachschule erstmals wieder die Möglichkeit auf formale Bildung. „Zahnärztin wolle sie werden“, antwortet sie auf Nachfrage. Was sie machen will, sollte das nicht klappen, fragt der Vertreter des Bamf. „So viele Menschen sind Zahnärzte, warum sollte ich nicht Zahnärztin werden?“, erwidert sie.
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