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Abbau von Umweltschutz für StraßenbauMaus und Lurch war gestern

Die Bundesregierung will den Naturschutz ausbremsen um wieder mehr und schneller Parkplätze bauen zu können. Verbände sprechen von einem „Frontalangriff“.

Es ist vielsagend, wer im geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung Vorteile sieht. Der Bundesverband der Deutschen Industrie lobte den Beschluss am Donnerstag als „wichtigen Schritt, um schneller planen, genehmigen und bauen zu können. Das muss gelingen, damit wir die Infrastruktur zügig modernisieren und die Mittel aus dem Sondervermögen so in wirksame Investitionen umsetzen können“.

Doch längst geht es bei den geplanten „Beschleunigungsregeln“ um mehr als den schnellen Einsatz der 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. So meldete sich schon am späten Donnerstagvormittag der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Kalkindustrie zu Wort: Martin Ogilvie begrüßte den Beschluss und wies darauf hin, dass ein beschleunigter Ausbau der Infrastruktur nur möglich sei, wenn dafür ausreichend heimische Rohstoffe zur Verfügung stünden. „Nur mit einer verlässlichen und schnellen heimischen Rohstoffversorgung kann das Infrastruktur-Zukunftsgesetz seinen Anspruch auch tatsächlich einlösen“, so Ogilvie.

Investitionen in Rohstoffversorgung sind keine begrenzten Projekte auf Zeit, sondern weisen in die Zukunft. Das „Zukunftsgesetz“ könnte also ein Türöffner sein für den Abbau von Umweltregeln etwa auch im Bergbau. Auf EU-Ebene ist Ähnliches geplant.

Hierzulande will die Bundesregierung künftig für schnellere Genehmigungen von Straßen, Lkw-Parkplätzen, Schienen, Wasserwegen und Pumpspeicherkraftwerken sorgen. „Naturschutz bleibt wichtig“, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), „aber er kann jetzt nicht mehr durch endlose Verfahren dringend notwendige Maßnahmen blockieren“. Sein bayerischer Unionskollege Markus Söder wusste gar zu berichten, bislang habe jede Maus und jeder Lurch zu jahrelangen Verzögerungen geführt.

Ausgleichsflächen nicht mehr nötig

Schwarz-Rot will das ändern, indem sie das Recht einschränkt, Verwaltungshandeln zu überprüfen; die Auswirkungen großer Infrastrukturprojekte auf Raum und Umwelt sowie mögliche Konflikte mit anderen Landnutzern sollen nicht mehr im Vorhinein aufgespürt werden. Wegfallen soll auch die Vorschrift, Ausgleichsflächen zu suchen, bevor Eingriffe in die Natur vorgenommen werden.

Wer künftig etwa einen großen Lkw-Parkplatz baut, könnte einfach Geld in einen Fonds einzahlen – und nicht an anderer Stelle eine Fläche für den Naturschutz aufwerten. Verbunden werden all diese Vorhaben mit weniger Mitsprache von Ländern und Umweltverbänden.

Die Reaktionen auf das „Zukunftsgesetz“ waren entsprechend eindeutig: Es sei eine „politische Vollbremsung beim Naturschutz“, kommentierte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne). „Straßenbau und Versiegelung im Überholspur-Modus ersetzen keine echte Zukunftspolitik, die angesichts des Klimawandels vielmehr Entsiegelung, Schutz der Natur, Stärkung unserer Wälder und Versickerung von Wasser bräuchte.“ Die Ministerin kritisierte insbesondere, dass große Infrastrukturvorhaben – selbst umstrittene Straßenneubauten – pauschal in das ‚überragende öffentliche Interesse‘ gestellt werden sollten: „Wenn man alles priorisiert, hat man am Ende nichts priorisiert“, so Eder.

Ihr Schleswig-Holsteiner Umweltminister- und Parteikollege Tobias Goldschmidt kritisierte, statt Fachkräftemangel, Digitalisierung und Prozessoptimierung nach vorn zu stellen, um den Investitionsstau der Infrastruktur zu bewältigen, „macht die Koalition den Umweltschutz – und damit den Schutz der Bürgerinnen und Bürger – zum Prügelknaben“.

Infrastrukturfrieden im Keim erstickt

Das Ergebnis werde sein, dass das zarte Pflänzchen eines Infrastrukturfriedens im Keim erstickt wird. „Und das, obwohl gute Lösungen zwischen Naturschutz und Infrastrukturvorhaben, zwischen Projektierern und Betroffenen und Naturschutzverbänden häufig möglich wären“, so Goldschmidt.

Auch Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), sieht in dem Beschluss einen „Frontalangriff“ auf das Naturschutzrecht. „Wir müssen jetzt retten, was wir noch haben“, sagt er. Beispiel Ausgleichsflächen: „Wenn wir die Realkompensation verloren haben, kommt sie nicht wieder.“ Geldzahlungen statt Flächenausgleich seien ein Paradigmenwechsel im Naturschutz, sagt Johann Rathke, Teamleiter Politik beim Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Wichtig für den Naturschutz seien Wiesen, Moore, Wälder. „Ohne Flächen, die vorrangig für den Naturschutz zur Verfügung stehen, geht es nicht.“ 

Nun komme es darauf an, wie die Bundesregierung das „Naturflächenbedarfsgesetz“ ausgestalte, das sie schon im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Bislang ist noch kein Entwurf bekannt, trotzdem soll er, laut Beschluss, schon Ende Februar vorliegen. „Wenn der Plan sein soll, eine Vernetzung von starken Naturflächen in Deutschland herzustellen, dann wäre das grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Umweltministerin Eder, „aber mir fehlt der Glaube, dass das ausgerechnet dieser Bundesregierung gelingen soll, die sich bisher nur mit dem Abbau des Umweltrechts hervorgetan hat.“

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