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AKW-Betreiber und die EnergiewendeIm Minus

Nicht nur Eon, auch die übrigen AKW-Betreiber stecken in Schwierigkeiten. Wie deren Rückstellungen für den AKW- Rückbau gesichert werden, ist unklar.

Viele Wege, ein Ziel: die Abschaltung der Atomkraftwerke. Schalttafel im AKW Stade. Bild: dpa

BERLIN taz | Mit Eon hat der größte deutsche Energiekonzern seine Aufspaltung angekündigt. Doch er ist damit nicht allein – die vier deutschen Betreiber von Atomkraftwerken stecken allesamt in Schwierigkeiten.

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat schon vor einigen Wochen angekündigt, seine deutsche Sparte zu verkaufen, zu der vor allem Braunkohlekraftwerke und abgeschaltete Atomreaktoren gehören. Schon zuvor war durch eine Umstrukturierung erreicht worden, dass der Mutterkonzern finanziell nicht mehr für die Kraftwerke der deutschen Tochter haftet.

Das nordrhein-westfälische Energieunternehmen RWE hat zwar noch keine Verkaufspläne geäußert, leidet aber ebenfalls darunter, dass seine Gewinne aus der Stromerzeugung angesichts sinkender Preise schrumpfen. Dass zu den RWE-Aktionären viele Kommunen gehören, erhöht die politische Brisanz dieser Entwicklung.

Die EnBW, an der das Land Baden-Württemberg mit 45 Prozent beteiligt ist, verzeichnete in den ersten neun Monaten des Jahres 2014 ein Minus in Höhe von 771 Millionen Euro. Hervorgerufen wurde dieses vor allem durch außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.

Rechtlich machbar

Angesichts der schwieriger werdenden Situation der Betreiber gibt es schon länger Überlegungen, wie die Rückstellungen gesichert werden können, die die Konzerne für den Rückbau der Reaktoren und die Endlagerung des Atommülls bilden mussten. Insgesamt stehen dafür knapp 36 Milliarden Euro in den Büchern. Doch diese Gelder sind zu einem erheblichen Teil in Kraftwerken angelegt, deren Zukunft fraglich ist. Um sicherzustellen, dass Mittel, die teils erst in vielen Jahrzehnten benötigt werden, auch im Fall einer Insolvenz der Betreiber zur Verfügung stehen, könnten die Mittel in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden.

Rechtlich wäre eine solche Lösung machbar. Um die Unternehmen dabei wirtschaftlich nicht zu sehr zu belasten und Schadenersatzzahlungen zu vermeiden, sieht ein im Auftrag des BUND erarbeitetes Gutachten des Forums Ökosoziale Marktwirtschaft allerdings eine schrittweise Übertragung der Rückstellungen vor – und zwar vor allem für jene Aufgaben, die erst nach 2040 anfallen.

Zudem fordern Umweltverbände und Opposition eine Überprüfung, ob die Rückstellungen angesichts der neu begonnenen Endlagersuche überhaupt ausreichen.

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