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40 Jahre KirchenasylJuristische Grauzone

1983 entschloss sich erstmals eine Kirchengemeinde, Geflüchteten Asyl zu gewähren. Seitdem wurden so wohl Hunderte vor der Abschiebung bewahrt.

Besetzung der Thomas-Kirche in Berlin-Kreuzberg 2014 Foto: Christian Ditsch/imago

Berlin taz | Die Kirchenasylbewegung wird in diesem Jahr 40 Jahre alt. Das eigentliche Jubiläum ist erst im August, aber der Verein „Asyl in der Kirche“ begeht das ganze Jahr über das Jubiläum. Auftakt ist am 18. Januar in der Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin-Kreuzberg.

Die Auftaktveranstaltung findet am historischen Ort statt, denn in dieser Kirche wurde 1983 die Kirchenasylbewegung geboren. Anlass war der Suizid des Türken Cemal Kemal Altun. Altun hatte in Deutschland Asyl beantragt, doch die Türkei forderte seine Auslieferung. Er saß 13 Monate lang in Auslieferungshaft.

Für viele Menschen war der Tod Altuns ein Wendepunkt in der Wahrnehmung der Flüchtlingspolitik. Ein Trauerzug von mehreren tausend Menschen bewegte sich damals zum Friedhof der Heilig-Kreuz-Gemeinde. Bereits im Frühjahr 1983 hatte in der Heilig-Kreuz-Kirche ein Hungerstreik für die Freilassung von Altun aus der Auslieferungshaft stattgefunden.

Hannah Reckhaus-Le Treut, die Geschäftsführerin von „Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e. V.“, sagt: „Nach dem tragischen Tod von Cemal Kemal Altun aus Angst vor einer Abschiebung in die Türkei sagten sich viele Menschen aus Kirchengemeinden, wir müssten nun aktiv werden für einen besseren Umgang mit Flüchtlingen.“ Nur wenige Wochen später gab es in der Heilig-Kreuz-gemeinde das erste Kirchenasyl.

Hohe Kosten für die Gemeinden

Juristisch sei Kirchenasyl eine Grauzone, sagt Reckhaus. „Es gibt kein Gesetz, dass der Staat das achten muss. In der Kirche ist es aber seit Jahrhunderten Tradition, bedrohten Menschen einen Schutzraum zu bieten.“ Kirchenasyle geben den Behörden Zeit, über das Schicksal der von Abschiebung bedrohten Menschen erneut nachzudenken.

Laut „Asyl in der Kirche“ sind 98 Prozent der Kirchenasyle erfolgreich. Gut 90 Prozent betreffen allerdings derzeit sogenannte Dublinfälle, also Menschen, denen eine Rückschiebung in einen anderen EU-Staat droht. Hier dient das Kirchenasyl lediglich dazu, Zeit zu überbrücken. Denn die Behörden haben meist nur 6, in Ausnahmefällen 18 Monate Zeit, um die Menschen in den anderen EU-Staat zurückzuschicken. Wenn die Flüchtlinge diese Zeit im Kirchenasyl „absitzen“, ist die Rückschiebegefahr gebannt.

Ein Sprecher der evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sagte der dpa dazu, es sei erschreckend, von welchen schlimmen Erfahrungen aus anderen Eu-Staaten geflüchtete Menschen berichteten. „Von illegalen Pushbacks, die teilweise mit großer Härte ausgeführt werden, selbst wenn Kinder dabei sind, wird ebenso berichtet wie von Inhaftierungen unter sehr schwierigen Lebensbedingungen.“

Kirchenasyl 1994: Armenische Familien finden Schutz vor einer Abschiebung in der Altenburger Gnadenkapelle Foto: Jan-Peter Kasper/dpa/picture alliance

Bundesweit gibt es laut „Asyl in der Kirche“ derzeit 320 Kirchenasyle für insgesamt 516 Menschen. Das ist trotz steigenden Bedarfs ein Rückgang. Vor einem Jahr gab es noch 360 Fälle für 561 Schutzsuchende. Der Rückgang hängt mit den hohen Anforderungen an eine Kirchengemeinde zusammen, die Kirchenasyl gewährt. Sie muss vollständig für den Lebensunterhalt ihrer Gäste aufkommen. Bei schweren medizinischen Eingriffen und Entbindungen helfen öfter konfessionelle Krankenhäuser, die dann kostenlos behandeln.

Viele Gerichsverfahren gegen Pfarrer und Schwestern

Staatliche Leistungen gibt es für Menschen im Kirchenasyl nicht. In ländlichen Regionen müssen Kirchengemeinden auch Fahrdienste organisieren, um Kinder im Kirchenasyl zur Schule zu bringen. Vielen Kirchengemeinden fehlen auch die Räume, um Menschen unterzubringen. In den allermeisten Fällen respektieren die Behörden das Kirchenasyl, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Einen Versuch, ein Kirchenasyl zu brechen gab es 2003 in Schwante in Brandenburg: Damals brach die Polizei in die kirchlichen Räume ein, um den alleinerziehenden Vietnamesen Xuan Khang Ha und seinen fünfjährigen Sohn zur Abschiebung abzuholen. Durch Zufall traf die Polizei die beiden damals nicht an. Der Fall wurde bundesweit in Medien aufgegriffen, so dass es keinen zweiten Abschiebeversuch gab.

Seit einigen Jahren überziehen Behörden in Bayern und Nordrhein-Westfalen allerdings Pfarrer und katholische Ordensschwestern mit Strafanzeigen, wenn diese Kirchenasyl gewähren. Die Gerichte gehen unterschiedlich damit um. Viele Verfahren werden eingestellt, in anderen Fällen gibt es Geldstrafen. So beispielsweise gegen eine katholische Ordensfrau aus Würzburg 2021.

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5 Kommentare

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  • 4G
    49732 (Profil gelöscht)

    Kirchenasyl ist wie das Kirchenarbeitsrecht.

    Beides dürfte es in einem Rechtsstaat nicht in der Form geben .

    • @49732 (Profil gelöscht):

      Dieser Meinung schließe ich mich an und bedauere es, dass Kirchen/Religionen auch in unserer Zeit nicht "einfach" als Vereine ohne Sonderrechte geführt werden.

    • @49732 (Profil gelöscht):

      In einem Rechtsstaat sollte es aber auch eine funktionierende und nicht menschenfeindliche Asyl- und Migrationspolitik geben. Dann bräuchte es dieses Asyl gar nicht. Du machst es dir natürlich sehr einfach mit "darf es nicht geben".

      Tut es aber. Aus Gründen.

  • Das ist doch ein Beispiel, dass eine Kirche für etwas gut sein kann

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      Das sehe ich auch so. Respekt dafür.