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15 Euro MindestlohnKritik an Scholz' Forderung

Der Bundeskanzler fordert, den Mindestlohn zu erhöhen. Die FDP pocht ausnahmsweise auf den Koalitionsvertrag, doch Kritik kommt auch aus der SPD.

Muss derzeit mit Münzgeld bebildert werden: Der aktuelle Mindestlohn liegt nicht bei 15, sondern bei 12,41 Euro Foto: Marijan Murat/dpa

Berlin dpa | Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Der FDP-Vorsitzende sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch), es sei legitim, dass sich auch der Bundeskanzler als Wahlkämpfer betätige. „Der Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode regelt aber klar, dass die Lohnfindung keine Sache der Parteien ist.“

Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische. Die SPD mache fortwährend Vorschläge, die nicht zum Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode passten, sagte Lindner. „Das einzig Neue ist, dass sich daran nun auch der Kanzler beteiligt. Ich hoffe, dass damit nun auch die gespielte Empörung der SPD endet, wenn die FDP eigenständig Ideen vorträgt.“ Zuletzt hatte die FDP ihrerseits Forderungen aufgestellt, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag klar widersprechen – etwa bei der Rente.

Kritik kommt aber auch aus der eigenen Partei. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sprach sich gegen eine politische Festsetzung des Mindestlohns aus. „Die Mindestlohnkommission ist und bleibt der prädestinierte Ort, um über die Weiterentwicklung des Mindestlohns zu entscheiden“, sagte Kühnert dem Tagesspiegel (Mittwochsausgabe). „Jedoch können diese Entscheidungen nur Akzeptanz finden, wenn sie im Konsens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefunden wurden – so wie in jeder guten Tarifverhandlung.“ Das sei zuletzt nicht der Fall gewesen, fuhr Kühnert fort.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, den Mindestlohn zunächst auf 14 Euro und dann auf 15 Euro zu erhöhen, und damit eine Debatte ausgelöst. Die Lohnuntergrenze liegt seit Anfang 2024 bei 12,41 Euro, für Anfang 2025 ist gemäß der Festlegung der Mindestlohnkommission aus dem vergangenen Jahr eine weitere Anhebung um 41 Cent geplant, wobei die Arbeitnehmervertreter von der Arbeitgeberseite überstimmt wurden.

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